BESCHLUSS 26 . Oktober Rechtsstreit ECLI : : V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 26 . Oktober Vorsitzende Richterin Dr. Richterinnen Prof. Dr. Weinland Richter Dr. Richterin beschlossen : Antrag Kläger Beiordnung Notanwalts wird zurückgewiesen . Gründe : Urteil 21 . August hatte Landgericht Berufung Kläger Klage abweisende Urteil Amtsgerichts zurückgewiesen . Restitutionsklage Kläger hat Landgericht Urteil 25 . Januar unzulässig verworfen . Oberlandesgericht hat Berufung sofortige Beschwerde Kläger unzulässig verworfen Rechtsmittel statthaft seien . Beschluss Oberlandesgerichts ist Klägern 30 . August zugegangen . 29 . September haben Vorlage zahlreicher Absagen Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälten beantragt Notanwalt Einlegung Rechtsmittels Bundesgerichtshof Entscheidung Oberlandesgerichts beizuordnen . II . Antrag Kläger Beiordnung Notanwalts ist entsprechen beabsichtigten Rechtsmittel Entscheidung Oberlandesgerichts aussichtslos sind Abs. . 1 . Rechtsbeschwerde sofortige Beschwerde Kläger verwerfenden Beschluss Oberlandesgerichts wäre statthaft Gesetzes eröffnet ist § Abs. Nr. auch Oberlandesgericht zugelassen wurde § Abs. Nr. . 2 . Rechtsbeschwerde Berufung Kläger verwerfenden Beschluss Oberlandesgerichts wäre zwar statthaft § Abs. Satz . V.m . § Abs. Nr. hätte aber Aussicht Erfolg Voraussetzungen § Abs. vorliegen . Oberlandesgericht hat Berufung Kläger Restitutionsklage abweisende Urteil Landgerichts 25 . Januar rechtsfehlerfrei unzulässig verworfen . Wiederaufnahmeverfahren abschließende Urteil unterliegt gemäß § Rechtsmitteln Urteil Aufhebung Restitutionsklage festgestellt werden soll Beschluss 3 . April XI juris . . Demgemäß ist Wiederaufnahme Berufungsverfahrens betreffendes Urteil Rechtsmittelzug erstinstanzliches Urteil Urteil Berufungsgerichts anzusehen Senat Beschluss 2 . April . Restitutionsklage angefochtene Urteil 21 . August Landgericht Berufungsgericht erlassen wurde ist Restitutionsklage unzulässig abweisende Urteil Landgerichts somit ebenfalls Berufungsurteil behandeln . Möglichkeit Berufung Berufungsurteil sieht Gesetz aber . ist Klägern Oberlandesgericht erhobene Berufung Wiederaufnahmeverfahren ergangene Urteil Landgerichts unstatthaft . Schmidt-Räntsch Göbel Weinland Vorinstanzen : Entscheidung 25.01.2017 Entscheidung 23.08.2017