BESCHLUSS 4 . August Strafverfahren 1 . 2 . 1 . Mitgliedschaft kriminellen Vereinigung 2 . Unterstützung kriminellen Vereinigung hier : Beschwerde Zeugen vertreten walt Anordnung nungsmitteln Erzwingung Zeugnisses 3 . Strafsenat Bundesgerichtshofs hat 4 . August gemäß § Abs. Abs. Satz Nr. § Abs. beschlossen : 1 . Beschwerde Zeugen wird Beschluss 5 . Strafsenats Oberlandesgerichts 10 . Juni aufgehoben Beugehaft Höchstdauer Monaten angeordnet worden ist . weitergehende Beschwerde wird unzulässig verworfen . 2 . Beschwerdeführer hat Kosten Rechtsmittels tragen jedoch wird Gebühr Hälfte ermäßigt . notwendigen Auslagen Zeugen Beschwerdeverfahren trägt Staatskasse Hälfte . Gründe : Hauptverhandlung Angeklagten 5 . Strafsenat Oberlandesgerichts hat Vertreter Generalbundesanwalts Zeugen vernommenen Beschwerdeführer 10 . Juni Frage gestellt " Wurden Familie Aussagen Polizei heute irgendjemandem aufgefordert gebeten bestimmten Sinn vorliegenden Strafverfahren auszusagen ? " Beschwerdeführer hat Beantwortung Begründung verweigert Aussage würde selbst Ehefrau Gefahr Strafverfolgung aussetzen . Beschluss 10 . Juni hat Oberlandesgericht Beschwerdeführer Zeugnisverweigerung entstandenen Kosten auferlegt Erzwingung Zeugnisses Ordnungsgeld Höhe € ersatzweise je € Tag Ordnungshaft verhängt Erzwingung Zeugnisses Beugehaft Höchstdauer Monaten angeordnet . Beschluss richtet Beschwerde Zeugen . II . 1 . Beschwerde ist nur zulässig Anordnung Beugehaft richtet . Zeuge Auferlegung Kosten Verhängung Ordnungsgeldes ersatzweise Ordnungshaft wendet ist Rechtsmittel unstatthaft . § Abs. Satz StPO geregelter Fall ausnahmsweise Beschwerde Beschluss ersten Rechtszug zuständigen Oberlandesgerichts zulässig ist liegt insoweit . Gegensatz Anordnung Beugehaft ist Verhängung Ersatzordnungshaft Verhaftung Sinne § Abs. Satz Nr. lediglich Fall Ordnungsgeld beigetrieben werden kann sofort festgesetzt wird § Abs. Satz . hat Verhaftung Inhalt Bedingung Nichtbeitreibbarkeit Ordnungsgeldes anknüpfende Entscheidung vgl. BGHSt ; NStZ . 12 . August StB ; Meyer-Goßner 52 . Aufl . Rdn . . 2 . Anordnung Beugehaft gerichtete Beschwerde ist begründet . kann dahinstehen Zeuge Beantwortung gestellten Frage gesetzlichen Grund verweigert hat Glaubhaftmachung fehlt Auskunftsverweigerungsrecht § zusteht . Anordnung Beugehaft ist jedenfalls unverhältnismäßig . Oberlandesgericht hat Anordnung Beugehaft Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt Grundsatz Verhältnismäßigkeit Berücksichtigung Freiheitsgrundrechts Beschwerdeführers Art . Abs. Satz Art . Abs. Satz GG verletzt . § speziellen materiellen Voraussetzungen Schutz Freiheitsgrundrechts vorsieht kommt Grundsatz Verhältnismäßigkeit besondere Bedeutung . muss Beugehaft Umständen Falles unerlässlich sein darf Bedeutung Strafsache Aussage Ausgang Verfahrens Verhältnis stehen vgl. BVerfG ; Meyer-Goßner aaO Rdn . . Angeklagten liegen zwar sehr schwere Straftaten Last . antwortung gestellten Frage hat jedoch Ausgang Verfahrens Ausführungen Oberlandesgerichts Erlass angefochtenen Entscheidung ergangenen Beschluss 18 . Juni Angeklagten bestehenden Haftbefehl aufgehoben hat Bedeutung mehr . Beschluss 18 . Juni hat Oberlandesgericht ausgeführt : " gegenwärtigen Verfahrensstand besteht große Wahrscheinlichkeit mehr Angeklagte Last gelegte Tat begangen hat . … allein noch ausstehende Beantwortung Frage Versuch Beeinflussung Zeugen Familie Zusammenhang vorliegenden Strafverfahren ist jedoch Beurteilung dringenden Tatverdachts Bedeutung . Selbst Zeuge bestätigen sollte Versuch unternommen habe ließe schließen angeklagte Tat so zugetragen hat Zeugen polizeilichen Vernehmungen geschildert . … Zeuge Angeklagten Polizei Unrecht angeblichen Tat März bezichtigt hat sprechen schwer wiegende Umstände . " Einschätzung Oberlandesgericht Vertreter Generalbundesanwalts gestellte Frage Bedeutungslosigkeit ungeeignet Sinne § Abs. zurückweisen kann aaO Rdn . w. hat Senat Hauptverhandlung teilgenommen hat Beweissituation kennt hinzunehmen . Beantwortung Frage Beurteilung erkennenden Gerichts Ausgang Strafverfahrens mehr beeinflussen kann darf Beugehaft erzwungen werden . Fall ist § Abs. eingeräumte Ermessen reduziert . Lienen