BESCHLUSS 19 . Juni Rechtsstreit Kartellsenat Bundesgerichtshofs hat 19 . Juni Präsidenten Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Dr. Dr. beschlossen : Beschwerde Landeskartellbehörde wird Rechtsbeschwerde Beschluss 1 . Kartellsenats 20 . September zugelassen . Gründe : Rechtsbeschwerde ist grundsätzlicher Bedeutung Sinne § Abs. Nr. zuzulassen . ist klären aufschiebende Wirkung Beschwerde Auskunftsverfügung angeordnet werden kann Verfügung Wasserversorger richtet Leistungsbeziehungen Abnehmern öffentlich-rechtlich ausgestaltet hat . erscheint klärungsbedürftig vorliegenden Fall Grund Anordnung aufschiebenden Wirkung Beschwerde nur ernstliche Zweifel Rechtmäßigkeit Auskunftsverfügung Betracht kommen § Abs. Satz Nr. Satz Auskunftsverfügung aber schon dann rechtswidrig ist Zulässigkeit Ermittlungsziels noch offen ist KG WAZ/OTZ ; Immenga/ Mestmäcker Wettbewerbsrecht 4 . Aufl . § . ; vgl. § Abs. Nr. auch Beschluss 19 . Juni KVR . f. Auskunftsverlangen . Insofern könnte Bedeutung sein Senat Entscheidung " Niederbarnimer verband " ausdrücklich offen gelassen hat öffentlich-rechtlichen Formen tätigen Wasserversorger Besonderheit öffentlichrechtliche privatrechtliche Ausgestaltung Leistungsbeziehung Fall Wasserversorgung weitgehend austauschbar sind Preiskontrolle Gesetz Wettbewerbsbeschränkungen unterworfen sind Beschluss 18 . Oktober . . Rechtsmittelbelehrung : Rechtsbeschwerde Beschluss Beschwerdegerichts ist Frist Monat Zustellung vorliegenden Beschlusses beginnt schriftlich Beschwerdegericht einzulegen . Rechtsbeschwerde ist Frist Monaten Zustellung vorliegenden Beschlusses beginnt begründen . Frist kann Antrag Vorsitzenden Rechtsbeschwerdegerichts verlängert werden . Begründung Rechtsbeschwerde muss Erklärung enthalten Beschluss Beschwerdegerichts angefochten Abänderung Aufhebung beantragt wird . schwerdeschrift Begründung müssen deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet sein ; gilt Kartellbehörde eingereichte Rechtsbeschwerdeschrift Rechtsbeschwerdebegründung . Raum Vorinstanz : OLG Entscheidung