BESCHLUSS 3 . Juni Kartellverwaltungssache Kartellsenat Bundesgerichtshofs hat 3 . Juni Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Dr. Dr. Dr. beschlossen : Betroffene hat Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens zweckentsprechenden Erledigung Angelegenheit notwendigen Auslagen Bundeskartellamts tragen . Beteiligte Beigeladenen tragen Rechtsbeschwerdeverfahren entstandenen Auslagen selbst . Wert Rechtsbeschwerdeverfahrens wird € festgesetzt . Gründe : Betroffene trägt § Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens . Rücknahme Rechtsbeschwerde hat Rolle Unterlegenen begeben . entspricht Billigkeit Erstattung außergerichtlichen Auslagen Beschwerdegegners anzuordnen vgl. Beschluss 7 November KVR Kostenverteilung Rechtsbeschwerderücknahme . Erstattung eventueller Auslagen Beteiligten Beigeladenen Rechtsbeschwerdeverfahren ist geboten . Übereinstimmung Beschwerdegericht wird Wert Rechtsbeschwerdeverfahrens € festgesetzt . Meier-Beck Vorinstanz : OLG Entscheidung VI-2