BESCHLUSS 5 . April Zwangsvollstreckungsverfahren IXa-Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Richter Athing Dr. Richterin Roggenbuck Richter Zoll 5 . April beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschlüsse 9 . Zivilkammer Landgerichts 8 . Januar 11 . Februar wird Kosten Schuldnerin unzulässig verworfen Beschwerdegericht Rechtsbeschwerde zugelassen hat § Abs. Nr. § Abs. Satz . . Auch außerordentliche Beschwerde Verletzung Verfahrensgrundrechten ist statthaft vgl. . Rechtsbeschwerde ist ferner entsprechender Belehrung Landgerichts Schreiben 11 . Februar erforderlich vgl. . 21 . März 2181 ; . . Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden . Wert Rechtsbeschwerdeverfahrens : € . Raebel Roggenbuck Boetticher Zoll