BESCHLUSS 2/18 1 . März Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. § Abs. § Abs. ; Verstirbt Rechtsstreit selbst vertretender Rechtsanwalt tritt Unterbrechung Verfahrens auch dann allgemeiner Vertreter bestellt war Vertretungsbefugnis Tod Rechtsanwalts endet . Beschluss 1 . März IX 2/18 ECLI : : BGH:2018:010318BIXZR2.18.0 IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Prof. Dr. Grupp Richterin 1 . März beschlossen : Verfahren ist Todes Klägers unterbrochen § Abs. . Gründe : klagende Rechtsanwalt nimmt Beklagten Zahlung Anwaltsvergütung Anspruch . Wege Widerklage verlangen Beklagten Kläger Schadensersatz vermeintlichen anwaltlichen Fehlberatung . Berufungsgericht hat Urteil 29 . Juni Kläger 5 Juli zugestellt worden ist Klage teilweise stattgegeben Widerklage abgewiesen . Rechtsanwaltskammer hat Bescheid 22 . Mai Assessor Zeitraum 1 . Juni 31 Juli Vertreter Kläger Geschäften Rechtsanwalt bestellt . Kläger ist 11 Juli verstorben ; Erben sind bekannt . Bescheid 18 Juli hat Rechtsanwaltskammer Rechtsanwalt Zeit 18 . Oktober Abwickler Kanzlei Klägers ernannt . Anordnung ist Bescheid 16 . Oktober 31 . März verlängert worden . Senat hat Beklagten Beschluss 14 . Dezember Prozesskostenhilfe Durchführung Nichtzulassungsbeschwerde gewährt Widerklagebegehren abgewiesen worden ist . Beklagten Senatsbeschluss 22 . Dezember zugestellt worden ist haben 3 . Januar verbunden Antrag Wiedereinsetzung vorigen Stand Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt . II . Rechtsstreit ist Tod Klägers 11 Juli unterbrochen worden Zeitpunkt Prozessbevollmächtigten vertreten war § Abs. § Abs. . Sachlage kann Wiedereinsetzungsgesuch Beklagten entschieden werden . 1 . Falle Todes Partei tritt gemäß § Abs. Unterbrechung Verfahrens Aufnahme Rechtsnachfolger . gilt § Abs. Vertretung Prozessbevollmächtigten stattfand . 2 . Streitfall ist Kläger verstorben . Unterbrechung Verfahrens ist eingetreten Vertretung Prozessbevollmächtigten fehlt . Kläger durfte zugelassener Rechtsanwalt Rechtsstreit Beklagten selbst vertreten § Abs. . Verstirbt klagender Rechtsanwalt selbst vertreten hat wird Verfahren Regel § Abs. grundsätzlich unterbrochen . Bestimmung § Abs. Vertretung Prozessbevollmächtigten Tod Partei nur Antrag Aussetzung führt beruht Erwägung Prozessvollmacht § Tod Mandanten gilt . Personenverschiedenheit Mandant Prozessbevollmächtigtem ist § Abs. Fall Versterbens selbst vertretenden Rechtsanwalts einschlägig . Vielmehr gewinnt Regelung § Abs. Vorrang Tod Prozessbevollmächtigten Verfahren unterbricht 29 . März ZB ; ; KG 143 ; Zöller/Greger 32 . Aufl . . ; 5 . Aufl . . 8 ; Stein/Jonas/Roth 23 . Aufl . . 3 ; Wieczorek/Schütze/Gerken 4 . Aufl . . 3 ; 14 . Aufl . . 2 ; Thomas/Putzo/Hüßtege 38 . Aufl . . 3 ; Prütting/Gehrlein/Anders 9 . Aufl . . . Ausnahmsweise kommt Tode selbst vertretenden Rechtsanwalts gemäß § Abs. Unterbrechung Verfahrens Rechtsanwalt andere Person weiterhin wirksam vertreten wird vgl. Urteil 29 . Januar ZR . ist etwa Versterben Mitglieds Rechtsanwaltssozietät anzunehmen verfahrensmäßigen Belange weiteren vertretungsberechtigten Sozien wahrgenommen werden . Gleiches wurde Vergangenheit angenommen Anwalt noch Lebzeiten allgemeiner Vertreter Streitfall bestellt worden war gemäß § Abs. vollen anwaltlichen Befugnisse Rechtsanwalts zustehen vertritt . Hier sollte Verfahrensunterbrechung stattfinden Vertreter auch noch Tod Anwalts Löschung Liste Rechtsanwälte gemäß § aF Vertretung berechtigt war Urteil 27 . Juni ; 10 November ZR ; 29 . März aaO ; KG aaO S. . Verbreitet wird auch Wegfall § angenommen Unterbrechung Verfahrens erfolgt allgemeiner Vertreter bestellt ist Zöller/Althammer aaO . ; Zöller/Greger aaO . ; Thomas/Putzo/Hüßtege aaO ; aaO . . . Auffassung kann beigetreten werden Streichung § Befugnisse allgemeinen Vertreters Tod vertretenen Anwalts erlöschen § Abs. eingreift . Tatsächlich endet allgemeine Vertreterstellung Anwendung Ablauf etwaigen Bestellungszeitraums Widerruf Bestellung Tod Verlust Postulationsbefugnis vertretenen Anwalts Prütting 4 . Aufl . . 34 ; Feuerich/Weyland/Schwärzer 9 . Aufl . . ; 23 . Aufl . § . 7 ; BT-Drucks . S. . Streichung § wurde frühere Rechtszustand beseitigt Rechtshandlungen Vertreters Tod Vertretenen Löschung Liste Rechtsanwälte wirksam waren Prütting aaO ; Schwärzer aaO ; BT-Drucks . aaO S. ; Hinweis Zöller/Althammer aaO § Abs. hilft insoweit weiter . Streitfall war noch Lebzeiten Klägers Assessor allgemeiner Vertreter Zeitraum 31 Juli eingesetzt worden . Vertretungsbefugnisse endeten jedoch Tod Klägers 11 Juli . Erst 18 Juli wurde Rechtsanwalt Abwickler Kanzlei Klägers späterer gerung Anordnung Wirkung 31 . März berufen . Kläger Zeitraum 11 . 18 Juli vertreten war trat gemäß § Abs. § Abs. Unterbrechung Verfahrens vgl. BT-Drucks . S. ; Stein/Jonas/Roth 23 . Aufl . . . nachfolgende Bestellung Rechtsanwalt Abwickler wurde eingetretene Unterbrechung rückwirkend beseitigt noch beendet Beschluss 23 . April VersR ; OLG ; Stein/Jonas/Roth aaO ; 5 . Aufl . . . 3 . Ist Rechtsstreit unterbrochen kann Gesuch Beklagten Wiedereinsetzung vorigen Stand Versäumung Frist Einlegung Nichtzulassungsbeschwerde entschieden werden . Verfahrensunterbrechung kann offen bleiben Fristversäumung überhaupt vorliegt . Unterbrechung sind nur Partei Ansehung Hauptsache vorgenommenen Prozesshandlungen anderen Partei gegenüber rechtliche Wirkung § Abs. . Regelung ist vielmehr entnehmen auch Handlungen Gerichts außen vorgenommen werden grundsätzlich unwirksam sind Beschluss 29 . März ZB . Sachlage kann gegenwärtig Wiedereinsetzungsantrag Beklagten befunden werden . Unterschied Entscheidungen Hauptsache war Senat Verfahrensunterbrechung gehindert Gesuch Beklagten Bewilligung Prozesskostenhilfe entscheiden Beschluss 23 . März . Kayser Grupp Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung