BESCHLUSS 8 . Dezember Rechtsstreit ECLI : : IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Grupp Dr. 8 . Dezember beschlossen : Nichtzulassungsbeschwerde Berufung zurückweisenden Beschluss 1 . Zivilsenats Hanseatischen Oberlandesgerichts 8 . April wird Kosten Klägers zurückgewiesen . Wert Beschwerdeverfahrens wird € festgesetzt . Gründe : Nichtzulassungsbeschwerde ist statthaft § Abs. § Abs. Satz zulässig § Abs. Satz Abs. . hat jedoch Erfolg . Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung noch erfordert Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts § Abs. Satz . Beurteilung Sache Berufungsgericht liegt noch Rahmen rechtlich möglichen tatrichterlichen Würdigung ist vereinbar Grundsätzen Entscheidung Berufungsgerichts ergangenen Urteils Senats 7 . Mai IX ähnlicher verschiedener Hinsicht abweichender Sachverhalt zugrunde lag . weiteren Begründung wird gemäß § Abs. Satz Halbs . abgesehen geeignet wäre Klärung Voraussetzungen beizutragen Revision zuzulassen ist . Kayser Grupp Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung