BESCHLUSS ZR 13 . Januar Rechtsstreit IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Kreft Stodolkowitz Kirchhof Dr. 13 . Januar beschlossen : Revision Beklagten Urteil 14 . Zivilsenats Kammergerichts 15 . Dezember wird angenommen . Beklagte hat Kosten Revision tragen . Streitwert Revisionsinstanz wird DM festgesetzt . Gründe : Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung Revision Ergebnis Aussicht Erfolg § . Anhaltspunkte Klägerin überhöhte Rechnungen erstellt hat haben Vortrag Parteien Tatsacheninstanzen ergeben . Schadensersatzansprüche Beklagten hat Berufungsgericht rechtsfehlerfrei verneint . Kassenbestand betreffende Fehler lanz Klägerin vertreten ist hat Einfluß geltend gemachten Vergütungsanspruch . Paulusch Kreft