ZR 27 November Rechtsstreit IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richterin Richter Dr. Grupp Richterin 27 November beschlossen : Parteien Rechtsstreit übereinstimmend erledigt erklärt haben trägt Klägerin Kosten Rechtsstreits Beklagten geltend gemachte Kostentragungspflicht anerkannt hat Abs. Satz arg . ; vgl. Beschluss 3 . Juni . 5 ; 28 . Oktober XI MDR . Kayser Grupp Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung