NAMEN ZR Verkündet : 1 . April Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : : ja Nr. ; § Abs. Ist Gemeinschuldnerin GmbH so hat Rechtshandlung Gläubigerbenachteiligungsabsicht vorgenommen Alleingesellschafter GmbH Geschäftsführer Liquidator Rechtshandlung angewiesen Gläubigerbenachteiligungsabsicht gehandelt hat . Urteil 1 . April ZR KG LG IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 4 . März Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Recht erkannt : Revision Klägers wird Urteil 7 . Zivilsenats Kammergerichts 14 Juli insoweit aufgehoben Klage hilfsweise gestellten Feststellungsanträge abgewiesen wurde . Sache wird Umfang Aufhebung anderweiten Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . weitergehende Revision Klägers wird zurückgewiesen . Tatbestand : Kläger ist Verwalter 26 . März eröffneten Konkursverfahren Vermögen mbH . künftig : Gemeinschuldnerin . Beklagte ist einzige Gesellschafterin Gemeinschuldnerin . 10 . September beschloß Liquidation Gemeinschuldnerin . Beklagte gewährte noch Bezeichnung Treuhandanstalt Gemeinschuldnerin Zeit 11 Juli 1 November Darlehen Höhe ca. Mio. DM Konkurstabelle anmeldete . Kaufverträge 23 . Juni 20 . Juni verkaufte Liquidator Gemeinschuldnerin Weisung Beklagten verschiedene restitutionsbelastete Grundstücke . Kaufpreis sollte vorläufig DM Grundstück betragen ; sollten Restitutionsansprüche unanfechtbare Bescheide Vermögensamtes ausgeräumt werden sollte endgültige Kaufpreis Basis Verkehrswerte eventueller Kosten Altlastenbeseitigung % igen Risikoabschlags ermittelt werden . Bescheiden Beklagten 30 . Juni 21 . Dezember wurde jeweils festgestellt Grundstücke Eigentum T. mbH fortan : übergegangen sind . Aufforderung Klägers Beklagte Schreiben 26 Juli vorläufigen Kaufpreis zahlen bedingungslose Bereitschaft Zahlung endgültigen Kaufpreises erklären erklärte T. namens Vollmacht Beklagten Aufrechnung Insolvenzforderungen Beklagten . Kläger hat erster Linie Grundstückskaufverträge angefochten Wertersatz Höhe DM § § Nr. begehrt . Hilfsweise hat beantragt Beklagte verurteilen Grundstücke Gemeinschuldnerin rückaufzulassen Eigentumsumschreibung Grundbuch Löschung Gunsten eingetragenen Eigentumsvormerkungen bewilligen . Weiter hilfsweise hat begehrt festzustellen Beklagte berechtigt ist Kaufpreisansprüchen Konkursforderungen aufzurechnen Kaufverträgen vereinbarte pauschale Risikoabschlag % Grundstücksverkehrswerten unwirksam Beklagten zahlende Kaufpreis vollen Altlastenbeseitigungskosten ermitteln ist . Landgericht hat Hauptantrag Wertersatz Grundstükke Grunde stattgegeben . Berufungsgericht hat Klage insgesamt abgewiesen . Urteil wendet Revision . beantragt Aufhebung Berufungsurteils Verurteilung Beklagten jedoch nur noch erstinstanzlich hilfsweise gestellten Feststellungsanträgen . Entscheidungsgründe : Revision ist unbegründet Berufungsgericht Hauptantrag Wertersatz Hilfsanträge Rückauflassung Bewilligung Eigentumsumschreibung Löschung Vormerkungen abgewiesen hat § . . hilfsweise gestellten Feststellungsanträge führt Aufhebung angefochtenen Urteils Zurückverweisung . weitere Feststellungen treffen sind ist Entscheidung Senats Sache selbst insoweit möglich § Abs. § Abs. . . 1 . Revision ist unbegründet Berufungsgericht Hauptantrag Klägers Wertersatz Beklagte verkauften Grundstücke abgewiesen hat . Berufungsgericht hat Wertersatzanspruch § Abs. . V.m . § Nr. verneint Gemeinschuldnerin gungsabsicht gehabt habe . zutrifft kann hier dahinstehen . Wertersatzanspruch Grundstücke kann Kläger schon geltend machen Umstände Kläger Hauptantrag gestützt hat Anfechtung Grundstückskaufverträge ausreichen . Kläger hat Anfechtbarkeit Kaufverträge ausschließlich hergeleitet Beklagten Aufrechnungslage hergestellt wurde . genügt . älteren Rechtsprechung war allerdings erforderlich Rechtshandlung anzufechten Konkursgläubiger Forderung verschafft wurde aufrechnen konnte anderen Worten Aufrechnungslage hergestellt wurde . 26 . Mai ; 12 . Dezember ZR . neue Erlaß Berufungsurteils ergangene Rechtsprechung Bundesgerichtshofs läßt Anfechtung Weise Aufrechnung Wirkung beigemessen wird Anfechtungsgegner also Aufrechnung berufen darf 255 ; ; Urt . 4 . Oktober IX ; 9 . Oktober . neue Rechtsprechung schließt weiterhin auch Aufrechnung ermöglichende Geschäft selbst angefochten werden kann unabhängig Aufrechnungslage Voraussetzungen Anfechtung vorliegen 235 ; HK-InsO/Kreft 3 . Aufl . . . Schaffung Aufrechnungslage stellt insoweit Indiz Gläubigerbenachteiligungsabsicht . Maßgebend ist vielmehr Gemeinschuldner Geschäft selbst anderen Teil bekannte Absicht verfolgte Gläubiger benachteiligen . hat Kläger Zusammenhang geltend gemacht . hat insbesondere Anfechtung Grundstückskaufverträge gestützt endgültigen Kaufpreis § Abs. Kaufvertrages 23 . Juni § Abs. Kaufvertrages 20 . Juni jeweils pauschaler Risikoabschlag % Grundstücksverkehrswerten vorgesehen ist . 2 . Ergebnis zutreffend hat Berufungsgericht auch hilfsweise gestellten Antrag Erklärung Rückauflassung Bewilligung Löschung Auflassungsvormerkungen Beklagten stattgegeben . auch Ansprüche setzten wirksame Anfechtung Grundstückskaufverträge fehlt . 3 . Revision ist jedoch begründet weiter hilfsweise gestellten Feststellungsanträge geht . weitere Feststellungen treffen sind ist Entscheidung Senats Sache selbst möglich Abs. . . Revision Aufhebungsbegehren nunmehr Hauptsache verfolgten Feststellungsanträge sind zulässig . Kläger hat hilfsweise Anfechtung Kaufverträge bereits Klageerhebung Anfechtung Aufrechnung Beklagte geltend gemacht . Beklagte bestreitet Wirksamkeit Anfechtung . schen Parteien ist Bestehen Rechtsverhältnisses § Abs. . rechtliche Interesse Klägers Unwirksamkeit Aufrechnung alsbald festgestellt wird entfällt Möglichkeit Leistungsklage Zahlung Kaufpreises . Ermittlung jeweiligen Grundstücksverkehrswertes haben Parteien Falle fehlender Einigung § Abs. Verträge jeweils Einholung verbindlichen Sachverständigengutachtens vereinbart . ist bisher geschehen . ist auszugehen Ermittlung Grundstücksverkehrswerte Parteien petendo geschlossen ist . 26 . Oktober . Fall kann Feststellungsklage Möglichkeit Leistungsklage entgegengehalten werden 320 ; Zöller/Greger 24 . Aufl . § . 7a . Beklagte Bundesanstalt ist kann Kläger ohnehin vertrauen Feststellungsurteil weiteren Abwicklung ausreicht Vollstreckungstitel erforderlich wird ; Feststellungsklage führt hier Gesichtspunkt Prozeßwirtschaftlichkeit sinnvollen sachgemäßen Erledigung Streitpunkte . Körperschaften Anstalten öffentlichen Rechts ist selbst möglichen Leistungsklagen Regel Feststellungsinteresse anzunehmen erwarten ist schon Feststellungsurteil beugen werden ; Urt . 9 . Juni . Feststellungsinteresse besteht auch Frage Beklagte verpflichtet ist Kaufpreis vollen bezahlen angefochtenen Klausel Risikoabschlag % vorzunehmen ist . Auch insoweit ist Parteien Rechtsverhältnis Feststellungsklage verbindlich geklärt werden kann . Antrag Nichtberechtigung Beklagten Aufrechnung festgestellt werden soll ist begründet Aufrechnung wirksam angefochten ist . Insoweit fehlen erforderliche Feststellungen . Kaufverträge erhielt Beklagte Aufrechnung ermöglichende Schuldnerstellung Gemeinschuldnerin . Beklagte hat Aufrechnung erklärt . gläubigerbenachteiligende Wirkung Herstellung Aufrechnungslage ermöglichten Aufrechnung besteht kann angefochten werden . Rückgewähr Aufrechnung besteht Durchsetzung Kaufpreisforderung unabhängig Gegenforderung ; 236 ; Urt . 4 . Oktober IX . Anfechtung § Nr. ist festzustellen Gemeinschuldnerin Herstellung Aufrechnungslage gläubigerbenachteiligender Absicht vorgenommen hat . Berufungsgericht hat nur Benachteiligungsabsicht Liquidators Gemeinschuldnerin geprüft . ist zutreffend ausgegangen Herstellung Aufrechnungslage inkongruente Deckung Beklagten ermöglicht wurde . hatte Anspruch Abschluß Kaufverträge vgl. ; . 9 . Oktober . Gleichwohl hat -9- nachteiligungsabsicht Liquidators verneint . Zwar sei inkongruente Deckung grundsätzlich Beweiszeichen Gläubigerbenachteiligungsabsicht Sinne § Nr. . Auch inkongruenter Deckung liege dann Umstände Benachteiligungswillen Frage stellten Geschäft anfechtungsrechtlich unbedenklichen Willen geleitet gewesen Bewußtsein Benachteiligung anderer Gläubiger Hintergrund getreten sei . Ergebnis Beweisaufnahme liege Ausnahmefall . Ausführungen tragen Annahme Berufungsgerichts Benachteiligungsabsicht Gemeinschuldnerin habe vorgelegen . Benachteiligungsabsicht Sinne § Nr. ist Sinne Benachteiligungsvorsatz verstehen . genügt bedingter Vorsatz . Schuldner Benachteiligung nur möglich vorstellt aber nimmt Vorstellung Möglichkeit Handeln abhalten lassen handelt . 18 . April ZR 808 ; 2 . April ; 27 . Mai ZR z . . 75 ; 17 Juli ZR ; . . Rechtsprechung § hat Berufungsgericht zutreffend feststellt Gewährung inkongruenten Deckung regelmäßig starkes Beweisanzeichen Indiz Benachteiligungsabsicht Sinne Benachteiligungsvorsatzes entnommen . 15 . Februar ZR 460 ; Urt . 20 . Juni ZR . Indizwirkung kann jedoch entfallen Schuldner Vornahme Rechtshandlung zweifelsfrei liquide war . 21 . Januar ZR ; 18 . Dezember z . . ; ausging Sicherheit Gläubiger befriedigen können . 19 . März ZR . Ferner darf Inkongruenz Benachteiligungsabsicht auch Form bedingten Vorsatzes dann gefolgert werden Umstände vorliegen Benachteiligungswillen Frage stellen angefochtene Rechtshandlung anderen anfechtungsrechtlich unbedenklichen Willen geleitet war Bewußtsein Benachteiligung anderer Gläubiger Hintergrund getreten ist . 12 November ZR 279 ; 2 . Februar ; 4 . Dezember IX . kommt insbesondere Betracht Gewährung inkongruenten Sicherung Bestandteil ernsthaften Sanierungsversuches ist . Revision beanstandet Berufungsgericht hier inkongruenter Deckung Benachteiligungsabsicht verneint habe . Vielmehr sei zutreffender Beweiswürdigung auszugehen Zeuge vernommene Liquidator benachteiligende Wirkung Grundstücksveräußerungsverträge Aufnahme Aufrechnungsverbotes gekannt billigend Kauf genommen habe . Streitfall ist Würdigung Aussage Liquidators Berufungsgericht Rechtsgründen beanstanden . Insbesondere ist erkennbar Berufungsgericht Aussage Zeugen erschöpfend berücksichtigt hätte . Verletzung Erfahrungssätzen Gesetzen Logik wird Revision gerügt . ist auch ersichtlich . Berufungsgericht hätte jedoch prüfen müssen Benachteiligungsabsicht Gemeinschuldnerin vorlag Beklagte Alleingesellschafterin Liquidator angewiesen hat Grundstücke verkaufen . Kläger hat vorgetragen Beweis gestellt Beklagte Absicht hatte andere Gläubiger Abschluß Kaufverträge geschaffenen Aufrechnungsmöglichkeit benachteiligen . Benachteiligungsabsicht festgestellt wird greift Anfechtung § Nr. . Anfechtungsgegnerin war zugleich Alleingesellschafterin Gemeinschuldnerin hatte Liquidator angewiesen Grundstücke verkaufen . Handelte Beklagte hierbei Sinne § Nr. reicht Benachteiligungsabsicht Gemeinschuldnerin . GmbH können Gesellschafter Geschäftsführer einzelnen Geschäftsführermaßnahme anweisen ; ; Baumbach-Hueck/Zöller 17 . Aufl . . ; Rowedder/Schmidt-Leithoff/Koppensteiner 4 . Aufl . . 26 ; 9 . Aufl . . ; 8 . Aufl . . . Ebenso hat Liquidator Weisungen Gesellschafter befolgen aaO . 12 ; Rowedder/Schmidt-Leithoff/Rasner aaO . 5 ; Scholz/Karsten aaO . 5 ; Hachenburg/Hohner aaO § . . Hat aber Geschäftsführer Liquidator Weisung einzigen Gesellschafterin befolgt handelte Benachteiligungsabsicht muß Gemeinschuldnerin entsprechend § Abs. zurechnen lassen . Andernfalls könnten Gesellschafter GmbH Anfechtungsregeln § § insbesondere § Nr. entziehen . Ergebnis ergibt auch GmbH einzigen Gesellschafter anderen Willen Gesellschafters haben kann Gesellschaft Maßgabe Gesellschafterwillens handelt . Herstellung Aufrechnungslage liegenden inkongruenten Deckung besteht starkes Indiz Benachteiligungsabsicht Gemeinschuldnerin vgl. oben . Insoweit wird indes prüfen sein Beklagte Abschluß Kaufverträge ausging Gemeinschuldnerin Gläubiger würde befriedigen können andere Gläubiger folglich benachteiligt werden konnten . Behauptung Beklagten hat Kläger bestritten . Wird Gläubigerbenachteiligungsabsicht Gemeinschuldnerin festgestellt war Beklagten auch Sinne § Nr. bekannt . Auch Entscheidung zweiten Feststellungsantrag fehlt erforderlichen Feststellungen . Beklagte ist verpflichtet Kläger vollen Verkehrswert Grundstücke Abzug Risikoabschlags Höhe % Altlastenbeseitigungskosten zahlen Vereinbarung Risikoabschlags wirksam angefochten ist . Berufungsgericht wird insbesondere Schenkungsanfechtung § Nr. prüfen haben Kläger bereits Klage geltend gemacht hat . Schutz Insolvenzgläubiger fordert weite Auslegung Begriffs Unentgeltlichkeit § Nr. 103 ; Urt . 24 . Juni . unentgeltliche Verfügung wird angenommen Vermögenswert Verfügenden anderen Partei aufgegeben wird Verfügenden entsprechender Gegenwert zufließen soll . 25 . Juni ZR . Maßgebend ist erster Linie objektive Sachverhalt also Leistung Gegenleistung jeweils objektiv ermittelnden Wert entsprechen . 24 . Juni . subjektiven Vorstellungen Beteiligten sind Frage Entgeltlichkeit zusätzlich Bedeutung beurteilen ist Gegenleistung Wert Leistung Schuldners erreicht 102 ; Urt . 24 . Juni aaO ; HK-InsO/Kreft 3 . Aufl . . m.w . . Einschätzung steht Beteiligten Bewertungsspielraum . teilweise unentgeltliche Leistung unterliegt Anfechtung insoweit Wert Gegenleistung übersteigt Vertragsparteien zustehenden Bewertungsspielraum überschritten haben . 24 . Juni ; 2 . April . Umstand Vertragsparteien Kaufpreis % jeweiligen Grundstücksverkehrswertes festgesetzt haben ergibt allein noch zwingend teilweise Unentgeltlichkeit vorlag . auszuschließenden Restitutionsansprüche Altlasten haben Berücksichtigung Kaufpreis Verkehrsfähigkeit Grundstücke möglicherweise erheblich eingeschränkt . Unentgeltlichkeit dargelegten Sinn anzunehmen ist Anfechtung durchgreift wird Berufungsgericht gegebenenfalls ergänzendem Vortrag Parteien Berücksichtigung Umstände Einzelfalles entscheiden haben . 4 . Berufungsgericht wird berücksichtigen haben Beklagte Berufungsinstanz behauptet hat Stadt tümerin Klage Ziffer genannten Flurstücks sei Eigenaufgrund Vermögenszuordnungsbescheides Präsidentin Treuhandanstalt 13 Juli geworden Schriftsatz 9 . Juni . Grundstück war ebenfalls Gegenstand Kaufvertrages 23 . Juni dort § Abs. Buchst . Liquidator hat aber möglicherweise Grundstücksteil verkauft mehr Eigentum Gemeinschuldnerin stand . Fall fehlt insoweit objektiven Benachteiligung Gläubiger . Kreft Raebel