BESCHLUSS 7 . März Rechtsstreit IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Kreft Richter Dr. Raebel Kayser 7 . März beschlossen : Revision Klägers Urteil 13 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 10 . Mai wird angenommen . Kläger trägt Kosten Revisionsverfahrens . Streitwert Revisionsinstanz wird DM € festgesetzt . Gründe : Sache hat grundsätzliche Bedeutung ist Ergebnis richtig entschieden § . eingeschränkte Flugzeugführererlaubnis nur wäre auch Gutachten Prof. Betracht gekommen war Oberverwaltungsgericht Urteil 12 . Juni unangegriffen dargelegt hat entscheidungserheblichen Zeitpunkt Erlasses Widerspruchsbescheids 23 . August deutschen Recht vorgesehen . Kreft Raebel