BESCHLUSS 22 . September Rechtsstreit IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Richterin 22 . September beschlossen : Antrag Klägerin Bewilligung Prozesskostenhilfe Verfahren Beschwerde Nichtzulassung Revision Urteil 8 . Zivilsenats Brandenburgischen Oberlandesgerichts 26 . Juni wird zurückgewiesen . Gründe : beabsichtigte Rechtsverfolgung hat Aussicht Erfolg § . hat Rechtssache grundsätzliche Bedeutung noch erfordert Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts § . Insbesondere hat Berufungsgericht Pflicht Gewährung rechtlichen verstoßen . Klägerin hat Frage Kenntnis Beklagten Sinne § InsO ausreichend vorgetragen hat Vorbringen entsprechenden richterlichen Hinweises ergänzt . Raebel