BESCHLUSS ZR 13 . April Rechtsstreit IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Raebel Kayser Richterin 13 . April beschlossen : Gegenstandswert Nichtzulassungsbeschwerde wird € festgesetzt . Gründe : Nichtzulassungsbeschwerdeschrift 1 . September Anträge enthält Beschwerde Schriftsatz 30 November zurückgenommen worden ist bestimmt Streitwert gemäß § Abs. Satz Beschwer Beklagten . Unterliegen ist Bezug Klageanträge insgesamt 52.967 € Klageantrags € bewerten Zinsen auch Wertberechnung bezifferten Freistellungsantrags unberücksichtigt bleiben . 6 . Oktober ; 21 . Dezember . Klageantrag bemisst Senat Unterliegen Beklagten € . Kayser Raebel Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung