BESCHLUSS ZB 22 . Oktober Insolvenzverfahren Nachschlagewerk : ja : : ja InsO § Abs. Nichtzulassung Mindestvergütung Treuhänders kann Restschuldbefreiung Schuldner versagt werden Treuhänder Zahlungsaufforderung Möglichkeit Versagung Restschuldbefreiung hingewiesen hat . Beschluss 22 . Oktober IX ZB AG IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Prof. Dr. Richterin Richter Dr. 22 . Oktober beschlossen : Schuldner wird Durchführung Rechtsbeschwerde Prozesskostenhilfe gewährt Rechtsanwalt Dr. ordnet . Schuldner hat Verfahrenskosten monatlich € Bundeskasse entrichten . Rechtsmittel Schuldners werden Beschluss 20 . Zivilkammer Landgerichts 7 . Februar Beschluss Amtsgerichts 14 . Dezember aufgehoben . Antrag Versagung Restschuldbefreiung wird Kosten weiteren Beteiligten zurückgewiesen . Gegenstandswert Verfahrens Rechtsbeschwerde wird € festgesetzt . Gründe : 4 . Juni wurde Verbraucherinsolvenzverfahren Vermögen Schuldners eröffnet . Beschluss 6 . April hob Insolvenzgericht Insolvenzverfahren . gesondertem Beschluss selben Tag wurde Restschuldbefreiung angekündigt bisherige Treuhänder auch Treuhänder Restschuldbefreiungsverfahren bestellt . Beschluss 21 Juli wurde bisherige Treuhänder entlassen weitere Beteiligte fortan : neuen Treuhänder bestellt . Schreiben 14 . Juni forderte Treuhänder Schuldner offenen Vergütung vorausgegangene Zeit auch Treuhändervergütung dritte Jahr Wohlverhaltensperiode Höhe € entrichten . Schreiben kam Vermerk : " Empfänger angegebenen Anschrift ermitteln " Treuhänder . 30 . Juni beantragte Treuhänder Insolvenzgericht Schuldner Restschuldbefreiung versagen . Insolvenzgericht ermittelte neue Anschrift Schuldners forderte Beifügung Antrags Treuhänders Versagung Restschuldbefreiung Schreiben 24 . Oktober ausstehende Vergütung Wochen Zugang Schreibens zahlen . Schreiben wurde Schuldner zusätzlich hingewiesen Falle fruchtlosen Fristablaufs Gericht Antrag stattgeben Restschuldbefreiung versagen werde . Schreiben 23 November forderte Treuhänder " letztmalig " Schuldner Zahlung setzte Frist 15 . Dezember . Beschluss 14 . Dezember hat Insolvenzgericht Schuldner Restschuldbefreiung versagt . hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde ist Erfolg geblieben . Rechtsbeschwerde verfolgt Schuldner Begehren Antrag weiteren Beteiligten Versagung Restschuldbefreiung abzuweisen weiter . II . Rechtsbeschwerde ist § Abs. § Abs. Satz § InsO § Abs. statthaft auch Übrigen zulässig . führt Aufhebung Beschlüsse Vorinstanzen Abweisung Versagungsantrags . 1 . Beschwerdegericht hat ausgeführt Schuldner habe rückständigen Betrag gerichtlichen Zahlungsfrist Treuhänder abgeführt . Umstand jeweiligen Treuhänder Schuldner Möglichkeit Versagung Restschuldbefreiung hingewiesen hätten sei unbeachtlich Schuldner spätestens Schreiben Insolvenzgerichts entsprechenden Antrag Treuhänders Versagung Restschuldbefreiung unterrichtet mitgeteilt worden sei Falle fruchtlosen Fristablaufs Gericht Versagungsantrag stattgeben Restschuldbefreiung versagen werde . 2 . Ausführungen halten rechtlichen Überprüfung stand . Versagung Restschuldbefreiung § Abs. InsO kommt nur dann Betracht Treuhänder Schuldner Zahlung ausstehenden Vergütungsbetrages schriftlich aufgefordert Frist bestimmt hat . Aufforderung Treuhänders hat zwingend Möglichkeit Versagung Restschuldbefreiung Rechtsfolge Ausbleiben Zahlung Fristende hinzuweisen Ehricke 2 . Aufl . . 16 ; HK-InsO/Landfermann 5 . Aufl . . 4 ; InsO . 16 ; HmbKomm-InsO/Streck 3 . Aufl . . 4 ; FK-InsO/Grote 5 . Aufl . . 11 ; InsO § . . Ansicht Beschwerdegerichts kann § Abs. Satz InsO erforderliche Hinweis Treuhänders Möglichkeit Versagung Restschuldbefreiung späteren gerichtlichen Hinweis Versagungsverfahren ersetzt werden . Aufforderungsschreiben aufzunehmende Hinweis Treuhänders Sanktion Versagung Restschuldbefreiung ist zwingendes Formerfordernis InsO 12 . Aufl . . 8) Treuhänder Antragsvoraussetzung Versagungsverfahren nachzuweisen hat MünchKommInsO/Ehricke aaO . 18 ; aaO ; FK-InsO/Grote aaO . Fehlt vorliegend gegeben Rede stehende Antragserfordernis erweist Versagungsantrag unzulässig ist Insolvenzgericht zurückzuweisen MünchKomm-InsO/Ehricke aaO ; InsO aaO ; InsO 2 . Aufl . . . 3 . angefochtene Beschluss kann Bestand haben . ist aufzuheben § Abs. . Beschluss Beschwerdegerichts ebenso Insolvenzgerichts nur Rechtsverletzung Anwendung Rechts festgestellte Sachverhältnis erfolgt letzterem Sache Endentscheidung reif ist hat Senat eigene Sachentscheidung treffen § Abs. . Versagungsantrag ist abzuweisen . Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung