BESCHLUSS ZB 11 . Februar Verfahren Eröffnung Insolvenzverfahrens IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Richterin Richter Dr. Dr. 11 . Februar beschlossen : Leitzsatz Beschlusses 14 . Januar wird offensichtlichen Schreibfehlers dahingehend berichtigt " Vermögensgensverschwendung " richtig " Vermögensverschwendung " heißen muss . Vorinstanzen : AG Villingen-Schwenningen Entscheidung Entscheidung A