BESCHLUSS 23 . Juni Insolvenzverfahren IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Kreft Richter Dr. Dr. Kayser 23 . Juni beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluß Landgerichts Zivilkammer 15 . März wird Kosten Rechtsbeschwerdeführers unzulässig verworfen . : bis zu € Gründe : Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde ist unstatthaft Gesetz allgemein eröffnet ist . Insbesondere greift § InsO Rechtsbeschwerdeverfahren betrifft Umfang Gebührenerstattungsansprüchen hat spezifisch insolvenzrechtlichen Rechtsfragen Gegenstand . Rechtsbeschwerde erforderlich . 21 . März IX ZB seither ständig Bundesgerichtshof nen Rechtsanwalt eingelegt worden ist muß unzulässig verworfen werden § Abs. Satz . Kreft Kayser