BESCHLUSS 30 Juli Insolvenzverfahren IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Prof. Dr. Prof. Dr. Dr. 30 Juli beschlossen : Antrag Gewährung Prozesskostenhilfe Einlegung Rechtsbeschwerde Beschlüsse 4 . Zivilkammer Landgerichts 31 . Januar 1 . April wird zurückgewiesen . Gründe : Prozesskostenhilfegesuch ist zurückzuweisen beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht Erfolg bietet § Satz . beabsichtigte Rechtsbeschwerde wäre statthaft . gefestigter Rechtsprechung Bundesgerichtshofs richtet Rechtsmittelzug grundsätzlich allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Vorschriften Insolvenzgericht besonderer Zuweisung funktional Vollstreckungsgericht entscheidet . 5 . Februar IX ; 6 . Mai IX ZB ; 12 . Januar . . Rechtsbeschwerde ist auch Rahmen Herausgabevollstreckung § Abs. InsO nur Zulassung Beschwerdegerichts § Abs. Satz Nr. eröffnet . 21 . September IX ZB . hier fehlt . Raebel Kayser Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung