NAMEN Verkündet : 14 . Januar Urkundsbeamter Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja Abs. Prämienanspruch geltend machende Versicherer kann Unwirksamkeit Versicherungsnehmer ausgesprochenen Kündigung Fehlens Anschlussversicherungsnachweises § Abs. berufen Versicherungsnehmer nachweisbar Fehlen hingewiesen hat . Urteil 14 . Januar AG IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzende Richterin Richterin Richter Dr. Richterin Dr. mündliche Verhandlung 14 . Januar Recht erkannt : Rechtsmittel Beklagten wird Urteil Landgerichts 2 . Zivilkammer 21 . Januar aufgehoben Urteil Amtsgerichts 23 November geändert Zurückweisung weitergehenden Berufung folgt neu gefasst : Beklagte wird verurteilt Klägerin € Säumniszuschlag € € vorgerichtliche Mahnkosten zahlen . Übrigen wird Klage abgewiesen . Kosten Rechtsstreits tragen Klägerin % Beklagte % . Tatbestand : Klägerin nimmt Beklagten gehaltenen privaten Krankheitskostenversicherung Zahlung rückständiger Prämien Zeitraum November Oktober szuschlag Erstattung vorgerichtlicher Mahnkosten Anspruch . Klägerin 29 . Dezember zugegangenen Schreiben erklärte Beklagte angekündigten Beitragserhöhung € € monatlich fristlose Kündigung Vertrages 1 . Januar . Nachweis Unterbrechung anderen Versicherer bestehende Pflich tkrankenversicherung . S. § Abs. Satz lag Kündigungserklärung . Schreiben 21 . Januar Erhalt Beklagte stellt forderte Klägerin Zurückweisung Kündigung Fristsetzung Vorlage Anschlussversicherungsnachweises . Bescheinigung 1 . Januar anderen Versicherer fortbestehenden Versicherungsschutz ging Klägerin erst 19 . Oktober . Beklagte meint § folgende Pflicht Versicherungsnehmer Unwirksamkeit Kündigung hinzuweisen werde erst Versicherer darzulegenden nachzuwe isenden Zugang Hinweises erfüllt . Klägerin Nachweis habe führen können sei Schadensersatz verpflichtet . Auffassung Klägerin wird Hinweispflicht bereits Absendung Mitteilung erfüllt . Jedenfalls trage Gläubiger Schadensersatzanspruchs primäre Beweislast Pflichtverletzung . Beweis habe Beklagte geführt . Amtsgericht hat Beklagten antragsgemäß Zahlung ines Prämienrückstands € Säumniszuschlags € Erstattung vorgerichtlicher Mahnkosten € teilt . hiergegen gerichtete Berufung ist Erfolg geblieben . Revision erstrebt Beklagte weiterhin Abweisung Klage . Entscheidungsgründe : Revision ist überwiegend begründet . Ansicht Berufungsgerichts steht Klägerin streitbefangenen Zeitraum vertraglicher Anspruch hlung . Kündigung sei erst 19 . Oktober wirksam geworden . folge Schreiben Klägerin 21 . Januar Beklagten nachweislich zugegangen sei . Klägerin habe Pflicht § unverzüglich Unwirksamkeit Kündigung hinzuweisen schon Absendung Schre ibens entsprochen . Ohnehin folge Verletzung Hinweispflicht Wirksamkeit Kündigung allenfalls Schadensersatzanspruch § Abs. . obliegenden Beweis Vorliegen Pflichtverletzung habe Beklagte erbracht Nichtzugang Schreibens 21 . Januar ewiesen habe . II . hält rechtlicher Nachprüfung entscheidenden Punkt stand . 1 . Begründet ist allerdings Prämienanspruch Klägerin Monate November Dezember Höhe € Beklagte Vertrag erst 31 . Dezember gekündigt hat . kommt Säumniszuschlag Monate gem § Abs. Satz 31 Juli geltenden Fassung Höhe € zuzüglich € vorgerichtlicher Mahnkosten . Beklagte hat schlüssig dargelegt Klägerin bereits November Dezember sogenannten " " . V.m . Art . überführt hatte . 2 . Versicherungsprämien Monate Januar Oktober kann Klägerin verlangen Rahmen geltend gemachten Primäranspruchs Gesicht spunkt Glauben § Unwirksamkeit Beklagten erklärten Kündigung Fehlens Anschlussversicherungsnachweises berufen kann Beklagten nachweisbar hingewiesen hat . Kündigung Pflichtkrankenversicherung . § Abs. Satz setzt § Abs. Nachweis neuen Versicherer Unterbrechung fortbestehenden Versicherungsschutzes . erbrachte Beklagte erst Klägerin 19 . Oktober zugegangenen Schreiben . Kündigung wird gemäß § Abs. Satz . 30 . April gültigen Fassung erst Zeitpunkt Zugangs Nachweises Anschlussversicherung bisherigen Versicherer wirksam . Rückwirkung Zeitpunkt Zugangs Kündigung bish erigen Versicherer kommt Betracht vgl. Senatsurteil 12 . September VersR . . Allerdings traf Erfüllungsanspruch Prämienzahlung geltend machende Klägerin Erhalt Kündigung Pflicht Beklagten Notwendigkeit Fehlen hinzuweisen vgl. Senatsurteil 16 . Januar VersR . Hinweispflicht Kenntnis versicherten Person Kündigung gemäß § Abs. Satz ; Hinweispflicht Rahmen § Abs. : HK-VVG/Rogler 2 . Aufl . . 8 ; 2 . Aufl . . 21 ; Boetius Private Krankenversicherung . . Hinweispflicht ergibt unmittelbar Versicherungsvertrag besonderer Weise Grundsatz Glauben beherrscht wird Urteil 8 Juli ZR VersR . derartiger Hinweis ist Versicherer Voraussetzungen Wirksamkeit Kündigung Krankheitskostenversicherungsvertrages Pflicht § Abs. Satz erfüllt regelmäßig besser kennt Versicherung snehmer möglich beeinträchtigt Interessen vgl. Senat surteil 16 . Januar aaO . Hin weispflicht Rahmen § Abs. Satz . Hinweispflicht § wird Beratungspflicht § Abs. Satz verdrängt vgl. 2 . Aufl . . f. ; Pohlmann 2 . Aufl . . 103 ; MünchKommVVG/Armbrüster . ; Prölss 28 . Aufl . . ; Rixecker 4 . Aufl . . . Gesetz sind derartige Hinweispflichten Versicherers fremd . So bestimmt § Satz Unfallversicherung Versicherer Versicherungsnehmer Versicherungsfall anzeigt vertragliche Fälligkeitsvoraussetzungen einzuhaltende Fristen Textform hinzuweisen hat . soll Gefahr vorgebeugt werden Versicherungsnehmer mögliche rweise berechtigte Ansprüche allein Ablaufs immer geläufigen Frist verloren gehen vgl. BT-Drucks . S. . Ähnlich liegt Kündigung Vertrages § Abs. . Auch hier besteht berechtigtes Interesse Versicherungsnehmers Versicherer fehlenden Anschlussversicherung snachweis hingewiesen werden . Andernfalls besteht Gefahr auch hier zwar tatsächlich ununterbrochen fortlaufenden Versicherungsschutz anderen Versicherer verfügt gleichzeitig aber Vertragsverhältnis bisherigen Versicherer vorgelegten Anschlussversicherungsnac wirksam bleibt . derartigen Doppelversicherung efahr doppelter Prämienzahlung vorzubeugen dient jedenfalls auch Hinweispflicht Versicherers . anders liegt Versicherung snehmern Anschlussversicherungsnachweis verfügen . sind ebenfalls berechtigterweise interessiert Unwirksamkeit Kündigung Nachweis Anschlussversicherung unterrichtet werden . Auffassung Berufungsgerichts umfasst Hinweispflicht Versicherers nur Absendung entsprechenden Hinweisschreibens auch Zugang Versicherungsnehmer . Versicherungsnehmer Glauben geschuldeten Informationen sind empfangsbedürftig vgl. Leverenz 9 . Aufl . § . . sollen effektive Vertragsabwicklung ermöglichen entscheidungserhebliche Umstände aufzeigen sonst wüsste vgl. MünchKomm-VVG/Armbrüster § § . . Hinweispflicht verfehlte Zweck erstreckte zugleich Erhalt Information Adressaten . Auch Rahmen Hinweispflicht § Satz wird überwiegend Zugang ses gefordert Versicherer beweispflichtig ist so : 2 . Aufl . § . ; . ; 2 . Aufl . § . 15 ; Knappmann 28 . Aufl . . ; Kloth Private Unfallversicherung . . ; neue kompakt 4 . Aufl . . ; Kloth ; . Mangen Versicherungsrechts-Handbuch 2 . Aufl . . ; ähnlich Leverenz 9 . Aufl . § . OLG OLG jeweils früheren Rechtslage . Nachweis Zugangs Hinweisschreibens 21 . Januar hat Klägerin revisionsrechtlich bindenden Feststellungen Berufungsgerichts erbracht . führt allerdings Wirksamkeit Kündigung Beklagten bereits 31 . Dezember . Rechtsprechung Schrifttum insbesondere Zeit Reform Versicherungsvertragsrechts Auffassung vertreten wurde Versicherer dürfe Unwirksamkeit Kündigung berufen müsse so behandeln lassen habe Versicherungsnehmer Kündigungsvoraussetzungen schon früheren Zeitpunkt erfüllt Düsse ldorf VersR ; OLG f. ; OLG ; ; HK-VVG/Muschner 2 . Aufl . § . 29 ; Ebnet f. ; vgl. ist jedenfalls Verletzungen Hinweispflicht Rahmen § Abs. unzutreffend . würde erklärte Ziel Gesetzgebers § Abs. ununterbr ochenen Versicherungsschutz sicherzustellen unterlaufen Senatsurteil -9- 18 . Dezember . . insoweit eindeutigen Wortlaut § Abs. Satz . wird Kündigung erst wirksam Versicherungsnehmer hweist versicherte Person neuen Versicherer Unterbrechung versichert ist . Rückwirkung Kündigungs wirkung tritt erst nachträglich erfolgte Vorlage Anschlussve rsicherungsnachweises unterbliebenen Hinweis Ve . Klägerin ist allerdings Gesichtspunkt Glauben gemäß § gehindert noch beendeten Versicherungsvertrages Prämienanspruch geltend macht Unwirksamkeit Versicherung snehmer erklärten Kündigung berufen beweisen hat fehlenden Anschlussversicherungsnachweis hingewiesen hat . Prämienanspruch Versicherers Falle Versicherungsnehmer erklärten Kündigung Vorlage Anschlussversich erungsnachweises noch Wirkung entfaltet setzt Versicherer Versicherungsnehmer Fehlen Nachweises ununterbrochenen Versicherungsschutzes hingewiesen hat . Nur so wird Versicherungsnehmer sichergestellt zeitgleich Versicherungen Leistungsinhalt Verpflichtung doppelter Prämienzahlung unterhält . Versicherer wird auch Gebühr belastet Prämienanspruch rfolgt Beweislast auferlegt wird Versicherungsnehmer erforderlichen Hinweis erteilt hat zugega ngen ist . muss zwingend geschehen Vers Hinweisschreiben verschickt . Vielmehr kann Nachweis Zugangs auch andere Art Weise sicherstellen etwa Hinweisschreiben beigefügte vorformulierte Erklärung Versicherungsnehmer Erhalt Hinweises bestätigt Versicherer zurücksendet Versicherungsnehmer individuell gehaltene Nac hfrage bezüglich Zugangs Hinweisschreibens . Versicherungsverhältnis allerdings Vertragsteile Grundsatz Glauben beherrscht wird kann Versicherungsnehmer seinerseits unterbliebenen jedenfalls bewiesenen Zugang Hinweises Versicherers berufen Zeitraum Kündigungserklärung Vorlage Anschlussversicherungsnachweises noch fortbestehenden Versicherungsvertrages Leistungsansprüche Krankheitskostenversicherung geltend macht . Fall ist verpflichtet Versicherer Versicherungsschutz kostenfrei Verfügung stellen muss seinerseits Prämien entrichten . Versicherer ist folglich Fall berechtigt vertragliche Leistungen nur Zug Zug Prämienzahlung erbringen . 3 . hier Parteien vorgetragen sonst ersich tlich ist Beklagte Zeitraum Januar Oktober Leistungsansprüche Klägerin geltend gemacht hat ihrerseits nachgewiesen hat Beklagte Hinweisschreiben 21 . Januar erhalten hat steht Klägerin Prämienanspruch Zeitraum . weiteren Fragen Beklagten Schadensersatzanspruch Gesicht spunkt Verletzung vertraglichen Nebenpflicht Klägerin erteilten Hinweises Anschlussversicherung snachweis zusteht Zugang Rahmen derartigen Schadensersatzanspruchs beweispflichtig ist kann hier mithin offen bleiben missverständlich verkürzend insoweit rteil 16 . Januar VersR . . Dr. Dr. Vorinstanzen : AG Entscheidung LG Entscheidung