BESCHLUSS 18 . April Rechtsstreit ECLI : : IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzende Richterin Richter Richterin Richter Richterin Dr. 18 . April beschlossen : Senat beabsichtigt Revision Klägers Urteil 12 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 11 . August gemäß § Satz Kosten zurückzuweisen . Parteien erhalten Gelegenheit Monats Stellung nehmen . Gründe : Voraussetzungen Zulassung Revision Sinne § Abs. Satz liegen mehr Rechtsmittel hat auch Aussicht Erfolg § Satz . Revision Klägers aufgeworfenen Rechtsfragen hat Senat überwiegend bereits Erlass Berufungsurteils geklärt vgl. Nachweise Senatsurteilen 25 . Januar juris Übrigen Zulassung Revision vorliegenden Verfahren Senatsurteilen 25 . Januar Sinne Berufungsgerichts entschieden dortigen vergleichbare rechtliche Erwägungen Streitfall gestützten Revisionen Versicherten zurückgewiesen . Ergänzend wird Entscheidungsgründe vorgenannten Senatsurteile Bezug genommen . lassen Streitfall übertragen . sind auch Zeitpunkt Entscheidung Berufungsgerichts gegebenen Zulassungsgründe entfallen . grundsätzliche Klärung entscheidungserhe blicher Rechtsfragen erst Einlegung Berufungsgericht elassenen Revision steht Revisionszurückweisung Beschluss § Wege Senatsbeschluss 19 . Oktober . m.w . . vorgenannten Senatsentscheidungen Einzelnen dargelegten Erwägungen hat Revision Klägers auch Sache Aussicht Erfolg . II . Senat beabsichtigt Streitwert Revision Klägers € festzusetzen . Felsch Dr. Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung