BESCHLUSS 15 . April Rechtsstreit IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Richter Richterin Richter Dr. Richterin Dr. 15 . April beschlossen : Senat beabsichtigt Revision Klägerin Urteil 12 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 19 . September Beschluss zurückzuweisen . Parteien erhalten Gelegenheit Stellungnahme Wochen . Gründe : Klägerin fordert Beklagten Zahlung Kostenausgleichsvereinbarung . stellte 13 . September " Antrag fondsgebundene Rentenversicherung " gesonderten " Antrag Kostenausgleichsvereinbarung " . Höhe Einrichtungskosten ist monatlichen Raten je € insgesamt € angegeben . Verzinsung ist vorgesehen . monatliche Prämie Versicherung Höhe € wurde Dauer Monaten monatlich Kostenausgleich svereinbarung zahlenden Betrag reduziert . Antrag Kostenausgleichsvereinbarung heißt B : " Tilgung Einrichtungskosten erfolgt separat Versicherungsvertrag Form Verrechnung Kosten Versicherungsbeiträgen . Wichtig : Auflösung Versicherungsvertrages führt grundsätzlich Beendigung Kostenausgleichsvereinbarung . Kosten sind auch Falle Beitragsfreistellung Kündigung Versicherungsve rtrages bezahlen . " Unmittelbar Unterschriftsfeld Kostenausgleichsvereinbarung befindet vorformulierte Erklärung stenausgleichsvereinbarung gekündigt werden kann . Vertrag zugrunde liegenden " Bedingungen Kostenausgleichsvereinbarung " bestimmen Zustandekommen Kostenausgleich svereinbarung Zustandekommen Versicherungsvertrages abhä ngig ist Abs. Auflösung Aufhebung Versicherungsvertrages grundsätzlich Beendigung Kostenau sgleichsvereinbarung führt § Abs. § Abs. . Beklagte zahlte Oktober April monatl ichen Raten Kostenausgleichsvereinbarung Höhe jeweils € insgesamt € . Anschließend stellte Zahlungen . Klägerin begehrt Zahlung noch offenen Raten Höhe € . anwaltlichem Schreiben 25 . April erklärte Beklagte Widerruf Versicherungsvertrages Koste ausgleichsvereinbarung focht Verträge arglistiger Tä uschung kündigte außerordentlich sofortiger Wirkung . Landgericht hat Klage Höhe € zuzüglich Zinsen stattgegeben . Berufungsgericht hat erstinstanzliche rteil abgeändert Klage abgewiesen . richtet Revision Klägerin Begehren weiterverfolgt . II . Voraussetzungen Zulassung Revision . S. Abs. Satz liegen mehr Rechtsmittel hat auch Aussicht Erfolg § Satz . Urteil 12 . März juris hat Senat entschieden Abschluss Kostenausgleichsvereinbarung rechtlich selbständig Versicherungsvertrag steht Verstoßes § Abs. Satz § Abs. Satz unwirksam ist auch unzulässige Umgehung vorliegt aaO . . Unwirksam ist allerdings Ausschluss Kündigungsrechts Kostenausgleichsvereinbarung unangemessener Benachteiligung Versicherungsnehmers § Abs. Nr. aaO . . Grundlage hat Beklagte anwaltlichen Schreiben 25 . April Kostenausgleichsvereinbarung wirksam gekündigt . steht Klägerin weit erer Zahlungsanspruch Beklagte mehr . Frage Beklagte zugleich wirksam Widerruf Abschluss Vers icherungsvertrages Kostenausgleichsvereinbarung gerichteten Willenserklärungen erklärt hat kann offe bleiben . grundsätzliche Klärung entscheidungserheblicher Rechtsfr agen erst Einlegung steht Revisionszurückweisung Beschluss schließlich Wege Senatsbeschluss 23 . Mai . 7 ; Beschluss 20 . Januar . Hinweis : Revisionsverfahren erledigt worden . Dr. Dr. ist Revisionsrücknahme Vorinstanzen : Entscheidung 10.05.2013 OLG Entscheidung 19.09.2013