BESCHLUSS 16 November Rechtsstreit IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzende Richterin Richter Felsch Richterin Dr. Richter Dr. 16 November beschlossen : Revision Klägerin Urteil 7 . Zivilkammer Landgerichts 26 . wird gemäß § Kosten zurückgewiesen . Gründe : Berufungsgericht zugelassene Revision Klägerin ist gemäß § zurückzuweisen Voraussetzungen Zulassung Revision vorliegen Rechtsmittel auch Aussicht Erfolg hat § Satz . Senat nimmt insoweit vollem Umfang Gründe Beschlusses 23 . September Bezug beabsichtigte Zurückweisung esen hat . II . Ausführungen Schriftsatz Klägerin 7 . Oktober geben Senat Veranlassung abweichenden Beurteilung . dort hingewiesen wird Revision sei Europarechtswidrigkeit Policenmodells insgesamt gestützt kommt Frage Streitfall . handelt Ve rtragsschluss Policenmodell . Parteien haben Versicherungsvertrag März abgeschlossen Vorgaben § . beachtet . revisionsrechtlich beanstandenden Feststellungen Berufungsgerichts hat Klägerin zunächst erforderlichen Informationen erhalten zuerst Angebot Abschluss Versicherungsvertrags abgegeben . Angebot hat Beklagte später angenommen . Felsch Dr. Dr. Vorinstanzen : AG Salzgitter Entscheidung Entscheidung