NAMEN Verkündet : 10 . September Justizhauptsekretär Urkundsbeamter Geschäftsstelle Rechtsstreit IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzende Richterin Richterin Richter Dr. Richterin Dr. schriftlichen Verfahren Schriftsätze 15 . August eingereicht werden konnten Recht erkannt : Revision Klägers wird 26 . September verkündete Urteil 3 . Zivilkammer Landgerichts aufgehoben Berufung Bekla gten 28 . März verkündete Urteil Amtsgerichts Zurückweisung weitergehenden teilweise geändert insgesamt neu gefasst : Beklagte wird verurteilt Kläger € Zinsen Höhe Prozentpunkten jeweiligen Basiszinssatz 9 . Juni außergerichtliche Rechtsanwaltskosten Höhe € Zinsen Höhe Prozentpunkten jeweiligen Basiszinssatz 9 . Juni zahlen . Übrigen wird Klage abgewiesen . Kosten Rechtsstreits tragen Kläger % Beklagte % . Streitwert wird Revisionsverfahren € festgesetzt . Tatbestand : Kläger nimmt Beklagte liechtensteinischen Leben sversicherer Rückzahlung einbehaltener Beträge Koste Anspruch . 2 . März stellte Kläger Beklagten " Antrag Fondsgebundene Rentenversicherung/Antrag Kostenausgleichsvereinbarung " . monatlicher Beitrag Rentenversicherung waren € vorgesehen . Abschnitt ist Rubrik " Vertragsdaten/Beitrag " geregelt : " ersten Monaten wird Monatsbeitrag Teilzahlungen Kostenausgleichsvereinbarung reduziert . Versicherungsdauer Zeitraum ersten Rentenzahlung . " Kostenausgleichsvereinbarung betreffenden Abschnitt findet fettgedruckte Hinweis : " Auflösung Versicherungsvertrages führt grun dsätzlich Beendigung Kostenausgleichsvereinbarung . " Weiter ist bestimmt Tilgung Einrichtungskosten separat Versicherungsvertrag Form Verrechnung Kosten Versicherungsbeiträgen erfolgt . Einrichtungskosten sind Gesamtpreis € angegeben zahlbar monatlichen Raten € . nominaler effektiver Jahreszins sind % angegeben . Abschnitt E Beratungsdokumentation heißt : " habe verstanden Einrichtungskosten separat Versicherungsvertrag getilgt rden . Kosten sind auch Falle Beitragsfreiste llung Kündigung Versicherungsvertrages lgen . " Unmittelbar Unterschriftsfeld Kostenausgleichsvereinbarung findet vorformulierte Erklärung letzte Satz Fettdruck : " beantrage unkündbare Kostenausgleichsvereinb arung Antrages . habe Sicherungsabtretung Leistungsansprüche Kenntnis genommen . ist ebenfalls bekannt Kostenausgleich svereinbarung kündigen kann . " Ferner heißt " Widerrufsrecht Rahmen Versich erungsvertrages " : " können Vertragserklärung Tagen Angabe Gründen Textform Brief widerrufen . Frist beginnt Erhalt Versicherungspolice Vertragsbestimmungen Versicherungsbedingungen weiteren Informationen § Abs. Versicherungsvertragsgesetzes Verbindung § § VVG-Informationspflichtenverordnung Belehrung jeweils Textform . Wahrung Widerrufsfrist genügt rechtzeitige Absendung Widerrufs . Wide rrufsfolgen : Falle wirksamen Widerrufs endet ggf. bereits bestehende Versicherungsschutz rstatten unverzüglich spätestens Tage Zugang Widerrufs Rückkaufswert § Versicherungsvertragsgesetz mindestens jedoch bisher gezahlten Beiträge . Einrichtungskosten Versicherungsvertrages bezahlen nfalls geschlossene Kostenausgleichsvereinbarung . Verträge bilden wirtschaftliche Einheit . Widerrufen Versicherungsvertrag wirksam sind auch Kostenausgleichsvereinbarung mehr gebunden auch endet . Zeitpunkt Widerrufs Forderung sgleichsvereinbarung bereits ganz teilweise beglichen haben erstatten gezahlten Betrag . " Schließlich ist Widerrufsrecht Rahmen Kostenau sgleichsvereinbarung bestimmt : " können Vertragserklärung Tagen Angabe Gründen Textform Brief widerrufen . Frist beginnt Erhalt Vertragsurkunde Kostenausgleichsve reinbarung Durchschrift Antrages Bele hrung Textform . Wahrung Widerrufsfrist genügt rechtzeitige Absendung Widerrufs . Widerrufsfolgen : Kostenausgleichsvereinbarung bezahlen Einrichtungskosten ebenfalls geschlossenen Versicherungsvertrages . Verträge bilden wirtschaftliche Einheit . Bezug Versicherungsvertrag Wide rrufsrecht zusteht ist widerrufen ksamer Widerruf Versicherungsschutz auch Kostenausgleichsvereinbarung beendet . Widerrufen dennoch Kostenausgleichsvereinbarung so gilt Widerruf Versicherungsvertrages wirksamer Widerruf Versicherungsschutz auch Koste nausgleichsvereinbarung beendet . Bezüglich weiteren Rechtsfolgen verweisen oben stehenden Wide rrufsfolgen Belehrung Widerrufsrecht Rahmen Versicherungsvertrages bitte erneut Kenntnis nehmen . " Beklagte nahm Antrag sgleichsvereinbarung nur noch Gesamtpreis € monatlichen Teilzahlungen € Verzinsung vereinbart wurde . Kläger leistete Vertragsschluss 1 . April zunächst Prämien Versicherungsvertrag sgleichsvereinbarung . Schreiben 15 . März focht gesamten Vertrag Kostenpauschale erklärte hilfsweise Kündigung sofortiger Wirkung forderte Rückzahlung gezahlten Beiträge . Beklagte bestätigte Schreiben 4 . April Wirksamkeit Kündigung teilte Kläger kkaufswert gekündigten Versicherung € . Ferner wies offenen Kostenausgleichsvereinb arung verrechnet werde Auszahlungsbetrag Kl äger € ergab . anwaltlichem Schreiben 17 . Mai forderten Prozessbevollmächtigten Klägers Beklagte Kostenausgleichsvereinbarung erfolgten Zahlungen zurückzuzahlen widerriefen vorsorglich Vertragserklärung Klägers . Amtsgericht hat Zahlung € Zinsen Rechtsanwaltskosten gerichteten Klage stattgegeben . Rechtsmittel Beklagten hat Landgericht amtsgerichtliche Urteil abgeändert Klage abgewiesen . Hiergegen richtet Revision Klägers Wiederherstellung amtsgerichtlichen Urteils begehrt . Entscheidungsgründe : Revision ist teilweise begründet . Auffassung Berufungsgerichts ist gesonderte Ko stenausgleichsvereinbarung zulässig wirksam . Insbesondere verstoße § Abs. stelle unzulässige Umgehung . unangemessene Benachteiligung liege ebenfalls . Auch Transparenzgebot sei wahrt . Widerruf Versicherungsvertrages Kostenausgleichsvereinbarung habe Kläger erklärt . liege ohnehin entgeltlicher Zahlungsaufschub . S. § . finde Kostenausgleichsvereinbarungen ferner Anwendung . Aufklärungspflichtverletzung Beklagten sei ebenfalls auszugehen . Auch unzulässige Verflechtung Beklagten Versicherungsvermittler AG liege . II . hält rechtlicher Nachprüfung wesentlichen Punkt stand . 1 . Senat bereits vergleichbare Sachverhalte betreffenden Urteilen 12 . März entschieden Einzelnen begründet hat verstößt Kostenausgleichsvereinbarung Abs. Satz § Satz VersR . 22 ; juris . . Auch Unwirksamkeit fehlender Transparenz § Abs. Satz kommt Betracht . Versicherungsnehmer wird unmissverständlich geführt Kostenausgleichsvereinbarung ndigen kann nur Widerruf Vertragserklärung Beend igung führt Kündigung Versicherungsvertrages Kostenausgleichsvereinbarung selbst vgl. Senatsurteil 12 . März aaO . . 2 . Kläger stand allerdings Recht Kostenausgleichsvereinbarung kündigen vertraglich festgelegte Una Kostenausgleichsvereinbarung Auflösung Aufhebung Versicherungsvertrages ausdrückli che Ausschluss vorgedruckten Formulierung A ntragsformular unangemessener Benachteiligung Versich erungsnehmers § Abs. Nr. unwirksam sind Senatsurteile 12 . März VersR . ; juris . . hält Senat auch Anbetracht weiteren Vorbringens Beklagten . Fall desjenigen Versicherungsnehmers entscheiden wäre Einrichtungskosten anders bisher Senat vorliegenden Fallgestaltungen ratierlich Betrag sofort Vertragsschluss zahlt muss hier entschieden werden . besteht ferner sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung durch Versicherungsnehmer widerrufenen gekündigten Versich erungsverträgen . Falle wirksamen Widerrufs Vers icherungsnehmers ist Vertrag Anfang unwirksam . vertraglichen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen kann esen Fällen Anspruch Wertersatz Betracht kommen . Künd igung führt nur Beendigung Vertrages so Versicherer Zeitpunkt geleistete -9- lungen Versicherungsnehmers Kostenausgleichsvereinb arung ohnehin behalten darf . folgt Kläger Kostenausgleichsvereinbarung Schreiben 15 . März wirksam gekündigt hat . Beklagte kann Zeit Zahlungsansprüche mehr geltend machen . Abrechnungsschreibens 4 . April bemisst Beklagte restliche Forderung Kostenausgleichsvereinbarung € Rückkaufswert € Auszahlung € . Höhe kann Kläger mithin Zahlung Beklagten verlangen . 3 . weitergehender Anspruch Klägers Widerrufs Abschluss Versicherungsvertrages tenausgleichsvereinbarung gerichteten Willenserklärung Rückzahlung Kostenausgleichsvereinbarung geleisteten Beträge kommt Betracht . Unzutreffend nimmt Berufungsgericht zwar derartiger Widerruf Klägers vorliegt . Widerruf hat Kläger nur anwaltlichen Schreiben 17 . Mai erklärt nochmals Klageschrift 9 . August wiederholt . Auffassung Klägers sind Widerrufsbelehrungen Versicherungsvertrag auch Kostenausgleichsvereinbarung aber inhaltlich formal eanstanden . Widerrufsbelehrungen hier beurteilenden Fall tsprechen Senatsentscheidung 14 . Mai zugrunde lagen . Insoweit wird dortigen Ausführungen verwiesen . . Anspruch Klägers teilweisen Ersatz vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten ergibt Grundlage Gege nstandswerts € Gesichtspunkt Verzuges § Abs. § Abs. Satz . Kostenentscheidung richtet § Abs. Satz . Dr. Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung Dr.