BESCHLUSS 22 Juli Rechtsstreit IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat Vorsitzenden Richter Richter Richterin Dr. Richter 22 Juli beschlossen : Klägerin wird ratenfreie Prozesskostenhilfe Beiordnung Rechtsanwalt Dr. Plehwe bewilligt . II . 1 . Beschwerde Beklagten Nichtzulassung Revision Urteil 5 . Zivilsenats Saarländischen Oberlandesgerichts 13 . Dezember wird zurückgewiesen aufzeigt Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts erfordert § Abs. Satz . Rüge Berufungsgericht habe Anspruch Beklagten rechtliches Gehör verletzt willkürlich entschieden entbehrt Grundlage . Berufungsgericht hat Anlage S. Abs. S. unten Urteils ergibt Kenntnis genommen . hat S. Antrags Überschrift " Allgemeine Hinweise Schlusserklärung " enthaltene Belehrung Nachmeldeobliegenheit Hinweis Schriftform Bezeichnung Anhang auch zutreffend gewürdigt . weiteren Begründung wird gemäß § Abs. Satz Halbs . abgesehen . 2 . Beklagte trägt Kosten Beschwerdeverfahrens . 3 . Streitwert : € Dr. Felsch Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung 13.12.2006