BESCHLUSS 10 . Dezember Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : § Abs. Nr. ; . Unternehmerleistungen ABU)/Klausel Grundsätzliche Bedeutung kommt Rechtssache schon Entscheidung Auslegung Klausel Versicherungsbedingungen hier : Klausel abhängt dargelegt wird Auslegung Klausel konkreten Rechtsstreit Rechtsprechung Rechtslehre beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist . Beschluß 10 . Dezember IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat Vorsitzenden Richter Richter Dr. Richterin Dr. 10 . Dezember beschlossen : Beschwerde Nichtzulassung Revision Urteil 9 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 13 . August wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Gegenstandswert Beschwerdeverfahrens beträgt Gründe : Parteien sind Bauleistungsversicherer . streiten Erweiterungsbau Kläranlage entstandenen Schaden Versicherungsschutz gewähren hat . S. -Verband unterhielt Auftraggeber Bauvorhabens Beklagten Bauleistungsversicherung Grundlage Allgemeinen Bedingungen Bauwesenversicherung Unternehmerleistungen Klausel Text Klausel . 26 . Aufl . S. . . Klausel Überschrift " TiefbauAuftraggeber Versicherungsnehmer " heißt u.a. folgt : " 1 . Ist Auftraggeber Versicherungsnehmer so wird Entschädigung Schäden geleistet Lasten Versicherungsnehmers beauftragten Unternehmer gehen Interesse einzelner Unternehmer ausdrücklich ausgeschlossen ist . 5 . Bildung Versicherungssummen § Nr. treten Stelle Bauvertrages Bausumme gesamten Bauleistungen Herstellungskosten . Herstellungskosten schließen Kosten Stundenlohnarbeiten Neuwert Bauunternehmer gelieferten Baustoffe Bauteile . " S. -Verband beauftragte GmbH Hauptunternehmerin Bauarbeiten . schloß B. GmbH nen Nachunternehmervertrag Stahlbetonarbeiten Rundbecken . Hauptunternehmerin hatte Bauleistungsversicherung . Nachunternehmerin unterhielt Klägerin Bauleistungsversicherung Zusatzbedingung . § Zusatzbedingung Überschrift " Versicherung Auftraggeber " ist Nr. vereinbart Versicherungsschutz besteht Interesse Versicherungsnehmers einzelne Bauleistungen versichert ist " " Allgemeinen Bedingungen Auftraggeberversicherung Gebäudeneubauten " Versicherungsvertrag Auftraggebers Versicherungsvertrag Unternehmers Versicherungsnehmer vorliegenden Jahresvertrages Bauleistungen beauftragt hat . " 22 . April kam Betonierarbeiten Nachklärbecken Riß Stahlschalung Schaden Lasten ging . Klägerin zahlte Berücksichtigung Selbstbeteilung DM . Klägerin ist Ansicht Beklagte müsse Betrag voller Höhe erstatten . Vertrag S. Beklagten vereinbarte Klausel sei auch Interesse Nachunternehmerin mitversichert Beklagte ausschließlich Interesse S. -V rband mittelbar beauftragten Unternehmer . sei Klägerin Subsidiaritätsklausel § Nr. Zusatzbedingung eintrittspflichtig . Landgericht hat Klage abgewiesen . Berufungsgericht hat Höhe  DM gegeben Revision zugelassen . Hiergegen hat Beklagte Beschwerde eingelegt Zulassung Revision Wiederherstellung landgerichtlichen Urteils erstrebt . II . Nichtzulassungsbeschwerde hat Sache Erfolg Beklagte geltend gemachten Zulassungsgrund § Abs. Nr. dargetan hat . 1 . Berufungsgericht nimmt Parteien Leistung verpflichtet waren somit Doppelversicherung vorlag . hat Klägerin Ausgleichsanspruch § Abs. zugebilligt Klage etwa Hälfte stattgegeben . Vereinbarung Klausel Vertrag S. -Verband Beklagten seien Interessen unternehmer mitversichert . Vertrag Klägerin vereinbarte Subsidiaritätsklausel greife . Auslegung Klausel Beschwerde grundsätzliche Bedeutung beimißt hat Berufungsgericht ausgeführt : Klausel ermögliche Tiefbau-Auftraggeber Abänderung § Nr. Versicherungsnehmer Versicherung eigenen Risikos Risikos Auftragnehmer Bereichen Straßenbau . Bauherr sonstige Auftraggeber könnten Bereich Hochbaus Allgemeinen Bedingungen Bauwesenversicherung Gebäudeneubauten Auftraggeber versichern Interesse Auftragnehmer Handwerker einbeziehen . Schäden Gebiet Straßenbaus seien versicherbar . Grund gebe Vereinbarung Klausel Möglichkeit Versicherung TiefbauAuftraggebers Versicherungsnehmer Hinblick eigenes Risiko Auftragnehmer . Nr. Klausel Schäden gehe Lasten Versicherungsnehmers beauftragten Unternehmer gingen seien auch Nachunternehmer vergebenen Leistungen erfaßt . Wortlaut Klausel schränke Anwendung Leistungen unmittelbaren Auftragnehmer . Wäre Beschränkung gewollt so hätte nahegelegen Weise Ausdruck bringen nur Schäden betroffen sein sollten Lasten Versicherungsnehmers beauftragten Unternehmers gingen . Auch Sinn Zweck Klausel sprächen Nachunternehmer einzubeziehen . Klausel habe Sinn Versicherung auszudehnen Versicherungsnehmer Baumaßnahme beauftragten Unternehmer . solle Interesse Bau Beteiligten versichert werden Schaden Lasten gehe . könne Unterschied machen Unternehmer Bauherrn direkt Nachunternehmer beauftragt worden sei . Klausel übernehme Nr. dementsprechend Formulierung § Nr. . seien Interessen Bauherren sonstigen Auftraggeber Interessen Auftragnehmer Handwerker erfaßt . Bauherr Versicherungsnehmer unmittelbar nur Einfluß Auswahl beauftragten Unternehmers habe Nachunternehmer stehe Auslegung . Entscheidend sei Risiko Bauleistung abgesichert werden solle anfalle . komme Bauherr Bauleistungen direkt einzelne Auftragnehmer Handwerker Auftrag gebe Generalunternehmer schalte . Gefahr Veränderung Risikostruktur bestehe . 2 . Beschwerde hat dargelegt Bundesgerichtshof noch entschiedenen Auslegungsfrage grundsätzliche Bedeutung zukommt . Grundsätzliche Bedeutung kommt Rechtssache gefestigter Rechtsprechung Bundesgerichtshofs vgl. Beschlüsse 27 . März 1 . Oktober XI . jeweils m.w . entscheidungserhebliche klärungsbedürftige klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft unbestimmten Vielzahl Fällen stellen kann abstrakte Interesse Allgemeinheit einheitlichen Entwicklung Handhabung Rechts berührt . Beschwerdeführer muß insbesondere ausführen Gründen Umfang Seite betreffende Rechtsfrage umstritten ist tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen Rechtsstreits nur Vermögensinteressen Parteien auch Allgemeinheit besonderer Bedeutung sind Beschluß 27 . März aaO . Wenzel . Beschwerde vermag aufzuzeigen Auslegung Klausel konkreten Rechtsstreit Rechtsprechung Rechtslehre umstritten tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen nur Parteien auch Allgemeinheit besonderer Bedeutung ist . Berufungsurteil entgegenstehende Ansichten Literatur Rechtsprechung kann Beschwerde hinweisen . legt auch andere Versicherer Klausel ebenso verstehen Praxis Bauleistungsversicherung Zweifel Auslegung Klausel bestehen Klärung Urteil Revisionsgerichts erforderlich ist . Zweifel Richtigkeit Auffassung Berufungsgerichts sind auch Senat ersichtlich . Berufungsgericht herangezogene Vergleich Formulierung § Nr. Entschädigung geleistet wird Schäden Lasten Versicherungsnehmers beauftragten Unternehmer gehen Nr. Klausel läßt Sicht Bauleistungsversicherungen befaßten Verkehrskreise vgl. Platen Handbuch Versicherung Bauleistungen 3 . Aufl . Rdn . naheliegend erscheinen Umfang Klauseln versicherten Interessen selben Sinne verstehen . spricht auch Bildung Versicherungssumme Nr. Klausel § Nr. gesamten Bauleistungen Herstellungskosten maßgebend sind . § ist einhellige auch Beklagten geteilte Auffassung Interesse Nachunternehmer mitversichert ist -9- f. ; ZVersWiss f. ; Bauwesenversicherung 2 . Aufl . S. ; . Rdn . . Dr. Dr.