NAMEN Verkündet : 19 . Dezember Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : ja : ja Abs. Satz Rechtsstreit Prämienanpassung Krankenversicherung gemäß Abs. Satz ist Unabhängigkeit zustimmenden Treuhänders Zivilgerichten gesondert überprüfen . Urteil 19 . Dezember AG ECLI : : IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzende Richterin Richterin Richter Richterinnen Dr. Dr. mündliche Verhandlung 19 . Dezember Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil dgerichts 6 . Zivilkammer 27 . September aufgehoben . Sache wird neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Streitwert Revisionsverfahren beträgt € . Tatbestand : Kläger Beklagten Krankheitskostenversicherung Tarif " Vision " Krankentagegeldversicherung Tarif " TV " unterhält wendet Klage Beitragserhöhungen Beklagte 1 . Januar 1 . Januar . Schreiben November erhöhte Beklagte monatliche Prämie Tarif " TV " Wirkung 1 . Januar € . weiterem Schreiben November passte monatlichen Beiträge 1 . Januar Tarif " Vision " € Tarif " TV " € . Prämienanpassungen hatte jeweils Beklagten bestellter zugestimmt Rechtsvorgängerin tätig war . Kläger zahlte fortan erhöhten Beiträge . Jahr erhobenen Klage wendet Kläger vorgenannten Beitragserhöhungen . begehrt Rückzahlung Dezember Erhöhungen entfalle nden Prämienanteile insgesamt € Zinsen ferner Feststellung Prämienerhöhungen unwirksam seien Zahlung jeweiligen Erhöhungsbetrages verpflichtet sei . Weiter möchte festgestellt wissen Beklagte Herausgabe Nutzungen verpflichtet sei 29 . Februar Zahlungen Beitragserhöhungen gezogen habe Nutzungen 1 . März gesetzlichen Zinssatz verzinsen habe . Schließlich nimmt Beklagte Freistellung vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten Auslagen Anspruch . Kläger hält Erhöhungen formellen materiellen Gründen unwirksam . seien bereits ordnungsgemäß Sinne § Abs. begründet . Insbesondere fehle aber § Abs. Satz erforderlichen Zustimmung unabhängigen Treuhänders . Beklagten bestellte Treuhänder sei wirtschaftlich unabhängig gewesen . Beklagte meint Prämienanpassungen entsprächen vertraglichen gesetzlichen Vorgaben . erhebt Einrede Verjährung beruft Verwirkung . Amtsgericht hat Klage stattgegeben . hiergegen gerichtete Berufung ist erfolglos geblieben . Re vision verfolgt Beklagte Klageabweisungsbegehren . Entscheidungsgründe : Revision hat Erfolg . führt Aufhebung Berufungsurteils Zurückverweisung Sache Berufungsgericht . Auffassung Berufungsgerichts Entscheidung VersR veröffentlicht ist sind streitgegenständlichen Prämienerhöhungen unwirksam zustimmende Treuhänder unabhängig gewesen sei . Wirksamkeitsvoraussetzung Prämienanpassung sei § Abs. Satz " unabhängiger Treuhänder " zugestimmt . Zivilgerichten Veranlassung Versicherten obli egende Prüfung Prämienerhöhung wirksam ist beziehe nur inhaltliche versicherungsmathematische Berechnung Prämienerhöhung umfasse verfassungsgerichtlicher Vorgaben auch Fragen Person Treuhänders Unabhängigkeit . § . vorgesehene Prüfung auch § Abs. Satz genannten Tatbestandsmerkmals Aufsichtsbehörde könne zivilrechtliche Prüfungskompetenz sschließen . Überprüfung treuhänderischen " Unabhängigkeit " ausschließlich Verfahren § Abs. . vorzunehmen Versicherte angreifen könne sei Vorgaben Bundesverfassungsgerichts Einklang bringen . Anforderungen Unabhängigkeit Tre uhänders sei Sinn Zweck § Abs. Satz Gesamtwürdigung erforderlich objektiv-generalisierender verständiger Würdigung Vertrauen gerechtfertigt sei Treuhänder werde Interessen Gesamtheit Versicherungsnehmer emessen wahrnehmen . Rahmen Gesamtwürdigung seien Abs. Satz Nr. geregelten Anforderungen Gesichtspunkt berücksichtigen . Würdigung ergebe fehlende Unabhängigkeit Beklagten tätig gewordenen Treuhänders Umfang bezogenen Vergütung Umstand Zeitraum über Jahren tätig gewesen sei hierbei Prämienanpassungen Beklagten geprüft habe auch verbundenen Unternehmen Ruhegehalt bezogen habe . geltend gemachten Ansprüche Klägers seien verjährt . Verjährungsbeginn sei erforderlich Kenntnis Umständen Unwirksamkeit Zustimmung Treuhänders gehabt grob fahrlässig gehabt habe . sei frühestens Fall gewesen . Ansprüche seien auch verwirkt . II . hält rechtlicher Nachprüfung stand . 1 . Revision Zulässigkeit Festste llungsanträge richtet bleiben Angriffe allerdings Erfolg . feststellungsfähiges gegenwärtiges Rechtsverhältnis liegt auch insoweit Kläger Unwirksamkeit Beitragsanpassung 1 . Januar festgestellt wissen möchte . Revision nimmt Unrecht Beitragsanpassung zeitlich nachfolgenden Erhöhung 1 . Januar überholt sei gegenwärtige Rechtsfolgen nur noch Blick Rückforderung etwaig überzahlten Betrages ergeben könnten bereits Gegenstand bezifferten Leistungsantrags sei . Allein Kläger erstrebten Leistungsurteil wäre rechtskräftig festgestellt zukünftig Zahlung Beitragsanpassung 1 . Januar ergebenden Erhöhungsbetrages verpflichtet ist . gegenwärtiges Feststellungsinteresse kann früherer Prämienanpassungen allenfalls dann verneinen sein Versicherungsnehmer anders Streitfall zugleich Wirksamkeit nachfolgenden Prämienanpassung wendet vgl. . ist begehrte Feststellung Unwirksamkeit Prämienerhöhung Vorfrage Leistungsantrag geht zugleich dort erfasste Rechtsschutzziel Klägers . ist auch Zwischenfeststellungsklage Sinne § Abs. zulässig vgl. Urteil 23 . April ZR . m.w . . Ebenfalls Erfolg beanstandet Revision Klage scheitere Vorrang Leistungsklage Feststellung Verpflichtung Herausgabe Nutzungen gerichtet sei . Zwar ist Feststellung Anspruchsgrundes gerichtete Klage unzulässig Kläger Klage Leistung möglich zumutbar ist Rechtsschutzziel erschöpft Sinne besseren Rechtsschutzmöglichkeit Streitstoff klären kann . . ; vgl. Versäumnisurteil 21 . Februar XI . 14 ; Urteil 10 . Oktober XI . 12 ; jeweils m.w . . Fall liegt hier aber Beklagten gezogenen Nutzungen Auffassung Klägers rechtsgrundlos gezahlten Prämienanteilen Zeitpunkt Klageerhebung nur teilweise bezifferbar waren Zumutbarkeit Erhebung Leistungsklage fehlte . Versicherungsnehmer beklagten Versicherer Herausgabe Nutzungen rechtsgrundlos geleisteten Beitragszahlungen verlangt ist Anfall Höhe tatsächlich gezogener Nutzungen beweisbelastet . verlangt Senat wiederholt entschieden hat Tats achenvortrag Bezug Ertragslage jeweiligen Versicherers tatsächliche Vermutung Gewinnerzielung bestimmter Höhe etwa Höhe Prozentpunkten Basiszinssatz gestützt werden kann vgl. Senatsurteile 29 Juli r+s . 46 ; r+s . ; 11 November r+s . . Revisionserwiderung Recht hervorhebt hat Kläger bereits Klageschrift hingewiesen derartiger Tatsachenvortrag Jahre möglich sei damaligen Zeitpunkt veröffentlichten Geschäftsberichten Bekla gten Zeitraum fehlte . Befindet aber anspruchsbegründender Sachverhalt Zeitpunkt Klageerhebung noch lung so steht Umstand Zeitpunkt Klageerhebung Bezifferung teilweise möglich wäre Bejahung eresses jedenfalls dann Anspruch Natur sinnvollerweise erst Abschluss Entwicklung beziffert werden kann Urteil 30 . März 3/82 . ] m.w . . Feststellungsklage ist dann insgesamt zulässig vgl. Urteil 19 . April r+s . m.w . . Ist Feststellungsklage § hier zulässiger Weise erhoben worden braucht Kläger auch nachträglich Leistungsklage überzugehen Laufe Rechtsstreits möglich wird vgl. Senatsurteil 28 . September m.w . . ] ; . . . 2 . Ebenso erfolglos bleibt Angriff Revision Klage jedenfalls Verstoßes Treu Glauben Gesichtspunkt Verwirkung abweisungsreif sei . hat Berufungsgericht auch Berücksichtigung Revisionsvorbringens rechtsfehlerfrei verneint . Insbesondere hat Heranziehung Bundesgericht shof gefestigter Rechtsprechung Unwirksamkeit Preisanpassungsklauseln Energieversorgungsverträgen angewandten so genan nten " Dreijahreslösung " Vergleichbarkeit Fallgestaltungen Recht abgelehnt Kalis Handbuch Krankenvers 3 . Aufl . . . Dreijahreslösung besagt Kunde Unwirksamkeit Preiserhöhungen vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen ltend machen kann Zeit raums Jahren Zugang jeweiligen Jahresabrechnung Prei s- -9- erhöhung erstmals berücksichtigt worden ist beanstandet hat vgl. z uletzt Urteile 6 . April . ; 5 . Oktober . 12 ; jeweils m.w . . Rechtsprechung liegt Erwägung zugrunde ttels ergänzenden Vertragsauslegung Unwirksamkeit Preisanpassungsklausel entstandene Lücke Vertrag verme iden ursprünglichen Regelungsplan Parteien widersprechendes untragbares Ergebnis Gesamtnichtigkeit Versorgung svertrages Interesse Vertragsteile vermeiden vgl. Urteil 6 . April aaO . . . derartige Gesamtnichtigkeit geht hier . Anders Revision meint trifft Versicherungsnehmer auch " Obliegenheit " Jahres zumindest Vorb ehalt erklären Überprüfung Berechtigung Beitragsanpassung offenhalten möchte . Gesetz sieht Gegenteil Klagen Prämienanpassungen gerade Fristen siehe 2 . Aufl . § . . Gesetzgeber hat Reform Versicherungsvertragsrechts Streichung Abs. . vielmehr Ausdruck gebracht Sonderregelungen Versicherer Möglichkeit geben Verjährungsfrist Lasten Vertragspartners einseitig verkürzen verzichten wollen BT-Drucks . S. . Sp . . Auffassung Revision lässt Beschränkung auch gesteige rten Loyalitätspflichten Versicherungsnehmers Vers Gemeinschaft Versicherten rechtfertigen . Schließlich liegt Geltendmachung bereicherungsrechtlichen Anspruchs widersprüchliche unzulässige Recht sausübung . Einwand Revision Blick i- che Verpflichtung Versicherers Beitragsanpassung sei Unwirksamkeit Nachholung verpflichtet Pflicht alsbaldigen Rückgewähr schutzwürdiges Interesse Geltendmachung formalen Mangels ausschließe berücksichtigt Kläger streitgegenständlichen Prämienanpassungen auch materieller Hinsicht angreift . 3 . Recht wendet Revision Annahme Berufungsgerichts Klage sei begründet Prämienerhöhungen zustimmende Treuhänder unabhängig gewesen sei Erhöhungen unwirksam seien . Richtig ist allerdings Versicherer Krankenversicherung ordentliches Kündigungsrecht gesetzlich vertraglich ausgeschlossen ist Neufestsetzung Prämie Abs. Satz nur berechtigt ist " unabhängiger Treuhänder " technischen Berechnungsgrundlagen überprüft Prämienanpassung zugestimmt hat . Unabhängigkeit Treuhänders konstitutive Voraussetzung materiell-rechtliche Wirksamkeit Zustimmung ist vollem Umfang zivilgerichtlichen Kontrolle unterliegt ist hingegen umstritten . Teil Rechtsprechung Literatur wird ngenommen vgl. etwa LG f. juris . . ; Urteil 24 . Mai ; VersR f. juris . f. ; Urteil 4 . April ; Urteil 18 . April ; Urteil 9 . Mai ; Urteil 17 . Mai ; Urteil 21 . Juni . f. ; Urteil 27 Juli . . ; Urteil 26 . September . f. ; 2 . Aufl . § . f. ; . Private Krankenversicherung . f. ; 3 . Aufl . . ; PK-VersR/Ortmann/Rubin 3 . Aufl . . 13 ; Schüffner/Franck Handbuch Krankenversicherungsrechts 3 . Aufl . . . ; § . 18 ; f. ; . Gegenauffassung unterliegt ordnungsgemäße wirksame Bestellung Treuhänders aufsichtsrechtlichen Natur allein Kontrolle zuständige Aufsichtsbehörde . formelle Voraussetzung Wirksamkeit Zustimmung sei Zivilgerichten nur prüfen Mitwirkung Aufsichtsbehörde verfahrensrechtlich ordnungsgemäß bestellten Tre uhänder erklärt worden sei . . ; Grote Rechtsstellung Deckungsstocktreuhänder S. f. f. ; . ; Bedingungsanpassungstreuhänder substitutiven privaten Krankenversicherung S. . 315 ; Kalis Handbuch Krankenversicherungsrechts 3 . Aufl . . ; . ; . ; Werber ; VersR f. ; Thüsing/Jänsch . ; Schnepp/Icha-Spratte ; vgl. auch AG Urteil 27 . April . Teilweise wird hierbei einzelnen Anforderungen Person Treuhänders differenziert jedenfalls wirtschaftliche Unabhängigkeit allein ehördlicher Kontrolle unterliegende Voraussetzung angesehen VAG/Brand § . f. ; . Festschrift S. 42 ; 30 . Aufl . § . . Andere Autoren betrachten entscheidend Treuhänder unterstellter Unabhängigkeit Zustimmung hätte erteilen müssen verlagern Reichweite zivilgerichtlichen Prüfung mithin materielle Ebene so ; ähnlich . VersR . ; vgl. auch Schnepp/Icha-Spratte aaO S. . Zutreffend ist Auffassung Unabhängigkeit Zivilgerichten Rechtsstreit Prämie nanpassung gesondert prüfen ist . § Abs. Satz Berechtigung Versicherers Neufestsetzung Prämie Zustimmung " unabhängigen Treuhänders " abhängig macht handelt nur Bezeichnung Person Bestimmungen Versicherungsaufsichtsgesetzes Streitfall 31 . Dezember gültigen Fassung Folgenden § . heute § § Aufgabe bestellt worden ist . stellt Unabhängigkeit Treuhänders eigenständiges Tatbestandsmerkmal Zivilgerichten Rechtsstreit Berechtigung Prämiena npassung gesondert prüfen ist . folgt Auslegung ausgehend Wortlaut Systematik gesetzlichen Regelung unter Entstehungsgeschichte Sinn Zweck verfassungsrechtlichen Anforderungen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes berücksichtigt . Allerdings knüpft § Abs. Satz Berechtigung Versicherers Prämienanpassung Zustimmung " nabhängigen Treuhänders " erwähnt ausdrücklich fsichtsrechtlichen Voraussetzungen § Abs. Satz . Treuhänderbestellung . lässt berücksichtigt nur Wortlaut Verständnis materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal immerhin möglich erscheinen . Anders Revisionserwiderung meint führt aber bereits keineswegs eindeutig Ergebnis Unabhängigkeit Treuhänders auch materielle edingung Zustimmung Prämienanpassung umfassenden zivilgerichtlichen Kontrolle unterliegt . selbst Wortlaut Sinne materiellen Wirksamkeitsvoraussetzung verstehen wollte so darf Auslegung Norm reinen Wortlautinterpretation Halt machen . Maßgebend Auslegung Gesetzesvorschrift ist vielmehr Ausdruck kommende objektivierte Wille Gesetzgebers Erfassung nebeneinander zulässigen ergänzenden Methoden Auslegung Wortlaut Norm Zusammenhang Zweck tstehungsgeschichte dienen Senatsurteil 8 November r+s . m.w . ; Veröffentlichung bestimmt . Verständnis dahingehend Unabhängigkeit nur Voraussetzung Bestellung Treuhänders aber Wirksamkeit Bestellung abgegebenen Erklärung ist spricht zunächst Systematik gesetzlichen Regelungen . Bestimmung § Abs. Satz wiederholt aufsichtsrechtlichen Vorschrift § Abs. Satz . jetzt § Abs. Satz verwendeten Begriff zugleich insoweit anders Aufsichtsrecht § Abs. . jetzt § Aussage treffen Voraussetzungen Unabhängigkeit Treuhänders abhängt vgl. OLG . Rechtsfolgen Fehlen ergeben vgl. auch 731 ; Thüsing/Jänsch VersR . Auch greift Vorschrift weiteren Voraussetzungen § Abs. . jetzt § Abs. Bestellung Treuhänders knüpft . Schon deutet Vorliegen Versicherungsaufsichtsgesetz geregelten Bestellungsvoraussetzungen tatbestandliches Merkmal vertragsrechtlich wirksamen Prämienanpassung handeln soll . Insbesondere lässt aber Gesetzesmaterialien entnehmen Gesetzgeber Einführung Zusti mmungserfordernisses unabhängigen Treuhänder Jahre noch Reform Versicherungsvertragsrechts Gesetz 23 November . S. dahingehende Überprüfungsmöglichkeit einzelnen Versicherungsnehmer beabsichtigt hat . Gesetzesmaterialien spricht vielmehr Gesetzgeber § Abs. Satz Vorläuferbestimmung § g Abs. . § Abs. Satz . übereinstimmend verwendeten Begriff " nabhängigen " Person bezeichnen wollte Aufsichtsrecht bestimmten Voraussetzungen Einhaltung dort geregelten Verfahrens wirksam Versicherer Treuhänder bestellt worden ist eigenständige materiell -rechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung Prämienanpassung verbinden auch Grote Rechtsstellung Deckungsstocktreuhänder S. f. ; Bedingungsanpassungstreuhänder substitutiven privaten Krankenversicherung S. . . Erfordernis Zustimmung unabhängigen Treuhä nders Prämienanpassung Krankenversicherung ordentliche Kündigungsrecht Versicherers gesetzlich vertraglich ausgeschlossen ist geht zurück Wirkung 29 Juli Dritte Gesetz Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien Rates Europäischen Gemeinschaften Drittes 21 Juli . S. Versicherungsvertragsgesetz eingefügte Bestimmung § Abs. . Gesetzgeber sah Rücksicht Krankenversicherungen langfristig angelegt sind ordentliche igungsrecht Versicherers gesetzlich vertraglich ausgeschlossen ist Gründen Gewährleistung dauernden Erfüllbarkeit Versicherungsleistung auch auszuschließenden Notwendigkeit Änderungen Verhältnisse Gesun Rechnung tragen fortbestehenden Anpassung sbedarf . bisherige Instrumentarium Tarifgenehmigung Aufsichtsbehörde Rücksicht unionsrechtlichen Vorgaben Dritten Richtlinie Schadenversicherung Richtlinie 92/49/EWG Rates 18 . Juni Koord inierung Verwaltungsvorschriften Direktversicherung Ausnahme Lebensversicherung Änderung Richtlinien 73/239/EWG 88/357/EWG mehr Verfügung stand musste neues Instrumentarium entwickelt werden BT-Drucks . S. . Sp . . sollte aber bewährte Verfahren Versicherer verpflichten zumindest jährlich erforderlichen kalkulierten Vers icherungsleistungen vergleichen Veränderung mehr Tarifbeiträge überprüfen soweit erforde rlich aufsichtsbehördlicher Genehmigung anzupassen Art Lebensversicherung betriebene Krankenversicherung Kern beibehalten werden ; Stelle Aufsichtsbehörde sollte unabhängiger Treuhänder treten BT-Drucks . S. . Sp . . genannte Verpflichtung Versicherer wurde Grundlage Art . Dritten Richtlinie Schadenversicherung eröffneten Gestaltungsspielraums vgl. BT-Drucks . S. . Sp . ; BVerwG f. juris . ] ; Grote Rechtsstellung Deckungsstocktreuhänder S. f. ; entsprechende Regelung § Abs. . jetzt § Abs. sichergestellt . Treuhänder wurden hierbei Stelle früheren Genehmigungserfordernisses getretenen üfungssystems BVerwG aaO . Funktionen übertrage bisherigen System Aufsicht wahrgenommen wurden Grote aaO S. . ; Bedingungsanpassungstreuhänder substitutiven privaten Krankenversicherung S. ; § . 14 ; Winter 9 . Aufl . . ; ; . 739 ; Kirscht ; ; anders Renger Verantwortung Treuhänders ivaten Krankenversicherung S. . Maßstab Treuhänderentscheidung sollte grundsätzlich sein Aufsichtsbehörde war Winter 9 . Aufl . . . Gesetzgeber hat auch bisherigen Recht modifizierten Vorabkontrolle festgehalten vgl. BVerwG aaO . ] . Anforderungen Treuhänder stellen sind sollte allein Aufsichtsrecht bestimmen Gesetzesbegründung Treuhänder Lebensversicherung ausdrücklich betont wird BT-Drucks . S. . Sp . . Umstand Gesetzesbegründung § . Seiten später nur noch fachlichen Qualifikationen ausdrücklich wähnt sind aaO S. . Sp . kann Übrigen gleichgelagerten Systemumstellung Willen Gesetzgebers insoweit differenzierenden Regelung geschlossen werden Grund erkennbar wäre . Insgesamt gibt Aufsichtsrecht Anforderungen Treuhänder sichert zugleich beachtenden Interessen Versicherten . Aufsichtsbehörde Lage versetzen auch weiterhin Maßnahmen ergreifen können Versicherungsunternehmen Auffassung Treuhänders notwendige Erhöhung Senkung Prämien durchführt hat Gesetzgeber Abs. Satz . jetzt § Abs. Satz . Treuhänder Unterrichtungspflicht Aufsichtsbe hörde auferlegt BT-Drucks . S. . Sp . . hat Bedeutung Treuhänders " vorgeschaltete Informationsquelle " Au fsichtsbehörde Rahmen obliegenden Aufgaben betont Grote Rechtsstellung Deckungsstocktreuhänder S. ; vgl. auch VersR . Mitwirkung Aufsichtsbehörde Bestellungsverfahren § Abs. . wiederum soll sicherstellen Versicherungsunternehmen Prüfung Prämienkalkulation unabhängigen sachkundigen Treuhänder betraut so BT-Drucks . S. . Sp . so Belange Bestellung Treuhänders beteiligten Versicherten hinreichend g ewahrt bleiben insbesondere Unabhängigkeit Treuhänders gewährleistet ist Grote aaO S. . Ferner berechtigte § Abs. Satz . jetzt § Abs. Satz Aufsichtsbehörde Bestellung anderen Treuhänders verlangen nachträglich Umstände bekannt werden Bestellung entgegenstehen würden Treuhänder obliegenden Aufgaben nungsgemäß erfüllt insbesondere Zustimmung Recht svorschriften entsprechenden Prämienänderung . Auch Reform Versicherungsvertragsrechts Gesetz 23 November . S. hat geändert . Gesetzgeber hat Gelegenheit § Abs. Satz Vorschriften § Abs. . nunmehr Ermächtigungsgrundlage § . jetzt § erlassene Verordnung versich erungsmathematischen Methoden Prämienkalkulation Berec hnung Alterungsrückstellung privaten Krankenversicherung Kalkulationsverordnung KalV 18 November . S. vgl. nunmehr Verordnung betreffend Aufsicht G eschäftstätigkeit privaten Krankenversicherung Krankenversich erungsaufsichtsverordnung 18 . April . S. verwiesen so materiellen Kern Bestimmungen Ve rtragsrecht abgebildet vgl. BT-Drucks . S. . Sp . . aufsichtsrechtlichen Anforderungen Treuhänder hat Gesetzgeber Möglichkeit Gebrauch gemacht . bietet Vorschrift § Abs. Satz weiterhin Anhaltspunkt Gesetzgeber aufsichtsrechtlichen Vorgaben Treuhänderbestellung einzuhaltende Verfahren entsprechende Anforderungen auch Vertrag srecht aufstellen wollte . Annahme spricht zuletzt Zweck Regelung Wortlaut § Abs. Satz selbst ebenfalls Ausdruck kommt . Zweck Gründe Rechtssicherheit § Abs. Satz . V.m . § Abs. . vgl. nunmehr § Abs. Satz . V.m . § Abs. . substitutive Krankenversicherung angeordnete Gleichbehandlung Ve rsicherungsnehmer gebieten Entscheidung Bestellung svoraussetzungen einheitlich treffen . Bestimmung § Abs. Satz berechtigt Versicherer dort aufgestellten Voraussetzungen Prämie nanpassung " auch bestehende Versicherungsverhältnisse " . liegt Gedanke Versicherer gesetzlichen Voraussetzungen bestehendes Gestaltungsrecht so ndern nur Mehrzahl gleichartig betroff ener Verträge ausüben soll siehe auch § Abs. Satz . : " Prämien Tarifs " ; vgl. Wriede . gesetzliche Anpassungsrecht Versicherers zielt nämlich vorrangig dauernde Erfül lbarkeit Verträge gewährleisten so ausdrücklich BT-Drucks . S. . Sp . ; vgl. Präve 737 ; Renger . dient Wahrung Belange Versicherten . Auch Regelungen § . sollen sicherstellen Versicherungsprämie Weise kalkuliert wird dauernde Erfüllbarkeit Versich erungsunternehmen versprochenen Leistungen gewährleistet anderen spätere Prämiensteigerungen ausschließt Versicherungsunternehmen beeinflussbaren Gründen beruhen . dauernde Erfüllbarkeit Versicherungsverträge ist Hauptziel Versicherungsaufsicht Bereich substitutiven rsicherung Schutzgut erhöhter Bedeutung BVerwG juris . ] . erfüllt § Abs. Satz vertragsrechtliches Korrelat entsprechenden aufsichtsrechtlichen Verpflichtung Ve sicherers Aufgabe Allgemeinen Aufsichtsbehörde Rahmen Finanzaufsicht Versicherungsunternehmen zugewiesen ist siehe § Abs. Satz . ; nunmehr Abs. Satz . . Zustimmung erklärende Treuhänder ist Vertreter Interessen Gesamtheit Versicherungsnehmer . Einschaltung soll Ausgleich schaffen Gesetz Versicherer einseitiges Vertragsänderungsrecht nräumt Vertragsfreiheit Versicherungsnehmer nschränkt Senatsurteil 12 . Oktober juris . ] m.w . . Entscheidung dient Wahrung Belange Versicherten individuellen Int eressen einzelner Versicherungsnehmer durchweg übereinzusti mmen brauchen vgl. BVerfG juris . ] auch BVerwG juris . ] ; Kalis . Anbindung Aufgabenwahrnehmung Treuhänders Versichertenkollektiv vgl. Prämien Bedingungsanpassungstreuhänder substitutiven privaten Krankenvers icherung S. f. . steht subjektiven Recht einzelnen Versicherungsnehmers zivilgerichtliche Überprüfung aufsichtsrechtlich definierten Bestellungsvoraussetzungen Treuhänders . Entscheidung Voraussetzungen ist vielmehr allein Aufsichtsrecht suchen § Abs. . Aufsichtsbehörde Aufgabe übertragen hat Unabhängigkeit Treuhänders wachen vgl. Buchholz auch Winter 9 . Aufl . . Prämientreuhänder Lebensversicherung . aufsichtsrechtlich geregeltes einheitliches Verfahren dient rasche einheitl iche Klarheit schaffen Zergliederungserscheinungen begegnen vgl. auch OLG juris . ] ; Kirscht ; Kalis . gesetzliche Kompetenzzuweisung würde sachl iche Überprüfung einzelner Bestellungsvoraussetzungen Rechtsstreit einzelnen Versicherungsnehmers Wirksamkeit Prämie nanpassung Rechtskraftwirkung andere Versicherungsnehmer unterlaufen Richtung auch Wiemer/Richter ; Thüsing/Jänsch . bestünde Überprüfung Unabhängigkeit Treuhänders Zivilrechtsstreit erhöhtem Maße Gefahr dive rgierender Entscheidungen Folge Störung Leistungsstabilität . Unabhängigkeit Treuhänders könnte verschiedenen Gerichten unterschiedlich beurteilt werden Folge auch materiell gerechtfertigte Prämienerhöhung einzelnen Versicherungsnehmern Tarifs Bestand hat jedoch so zutreffend . f. . Zivilgerichten durchzuführenden materiellen Prüfung Voraussetzungen Umfang vorgenommenen Prämienerhöhung vgl. Senatsurteil 16 . Juni juris . ] erfolgt zugleich umfassende Überprüfung Ordnungsgemäßheit vorgenommenen Beitragsanpassung Stabilität Prämien unabdingbar ist . Müsste Zivilgericht Unabhängigkeit Treuhänders überprüfen führte bereits Prüfung Unwirksamkeit Beitragsanpassung würde Gefahr bergen Überprüfung Richtigkeit Übrigen unterbliebe diesbezüglich beanstandende Anpassun g unwirksam erklärt würde auch anderer Treuhänder ebenso Zustimmung hätte erteilen müssen ebenso . etwa fehlende Neutralität Unabhängigkeit sächlich tätig gewordenen Treuhänders gar ausgewirkt hätte Vorliegens materiellen Anpassungsvorau ssetzungen verpflichtet war Beitragserhöhung zuzustimmen vgl. VersR f. ; Wiemer/Richter . liefe jedoch Zweck Regelungen § Abs. . jetzt § § Abs. Satz zuwider Prämienanpassung Vorliegens inhaltlichen Voraussetzu ngen allein fehlenden Unabhängigkeit zuständigen Treuhä scheiterte so zutreffend . [ Stand : 1 . September . Vorschriften Prämienanpassung bezwecken Einhaltung Äquivalenzprinzips dauerhafte Erfüllbarkeit Versicherungsleistungen gewährleisten BTDrucks . S. . Sp . . Demgemäß berechtigt Regelung Abs. . jetzt § Versicherer nur Vornahme Prämienanpassung dort genannten oraussetzungen begründet zugleich entsprechende Verpflichtung . ergibt Auffassung Revisionserwiderung auch vorübergehende Äquivalenzstörung Interesse Beitragsstabilität vermieden werden muss . träte Prämienanpassung Versicherer Erhaltung Leistungsfähigkeit materiellen Gründen verpflichtet ist nur fehlender Unabhängigkeit Treuhänders unwirksam erklärt würde aber Zuge nächsten jährlichen Überprüfung Versicherer nachgeholt werden müsste dann vorzunehmende Anpassung zwischenzeitlich entstandenen Lücke Prämienzahlungen gegebenenfalls sogar höher ausfallen könnte . ergibt Auffassung Revisionserwiderung auch Berücksichtigung Prämientre uhänder Gesetz Reform gesetzlichen Krankenversicherung Jahr GKV-Gesundheitsreformgesetz 22 . Dezember . S. Wirkung 1 . Januar Abs. . nunmehr § Abs. übertragenen Mitwirkung Verwendung Mittel Rückstellungen Be itragsrückerstattung . . Zweck Einschaltung Prämientreuhänders Aufgabe erfordert ebenfalls Überprüfungsmöglichkeit Unabhängigkeit einzelnen Versicherungsnehmer Rechtsstreit Prämiena npassung . Verwendung Mittel Rückstellung kerstattung ist systematischer Hinsicht Teil Prämienberechnung 2 . Aufl . § . ; vgl. auch Senatsurteile 16 . Juni f. juris . . ; 1 Juli [ juris . . . Feststellung Rahmen Nachkalkulation § Abs. Satz . errechneten Anpassungen limitiert werden müssen Versicherer Mittel Rückstellungen Beitragsrückerstattung Verfügung ste hen ist Bestandteil Neukalkulation Prämie so auch Grote Rechtsstellung Deckungsstocktreuhänder S. . . Frage Höhe Mittel Rückste llungen Beitragsrückerstattung verwenden sind handelt Kern unternehmerische Entscheidung Ausnahme § Abs. . vorgeschriebenen Verwendung alleine älteren Versicherten zugutekommt gerade inhaltliche gesetzliche Vorgaben determiniert werden sollte vgl. Gutachten Unabhängigen Expertenkommission Untersuchung Problem atik steigender Beiträge privat Krankenversicherten Alter Drucks . S. . Grunde verbleibt auch originäre Entscheidungsrecht Mittelverwendung zunächst Versich erer . Treuhänder hat lediglich Kontrollfunktion darf Veto nur einlegen Entscheidung Versicherers Rahmen hält Beachtung gesetzlichen Beurteilungsspielräume Einhaltung Treuhänder Anwendung objektiv generalisierenden Maßstabs siehe BT-Drucks . S. . Sp . überwachen soll zulässig ist ; hinausgehende Spielraum Versicherer müsste hat vgl. Präve 13 . Aufl . . . ; ; 2 . Aufl . § . . Grenzen Versicherer zustehenden Beurteilungsspielräume sind Rahmen materiellen Überprüfung Berechtigung Versicherers Prämienanpassung voll gerichtlich überprüfbar vgl. MünchKomm-VVG/Boetius . ; Umständen Unwirksamkeit Beitragsanpassung führende Überprüfung § Abs. Satz . beachtenden " Zumutbarkeit " Prämiensteigerung ausdrücklich . einzelner Stimmen Literatur siehe insoweit nur Kaulbach 5 . Aufl . . . 25 ; vgl. auch 6 . Aufl . . macht vorstehend dargelegte Verständnis § Abs. Satz Einbindung Treuhänders Prämienerhöhungsverfahren auch etwa entbehrlich . beschränkt vielmehr Möglichkeiten Versicherers Berechtigung Prämienerhöhung Nachschieben Unterlagen darlegen nnen nur Unterlagen Versicherer Treuhänder Prüfung gemäß § . KalV . nunmehr § vorgelegt hat Gegenstand gerichtlichen Überprüfung sind Senatsurteil 16 . Juni f. juris . f. ] ; vgl. auch Senatsurteil 9 . Dezember r+s . . Zugleich verhindert Verweigerung Zustimmung Prämienanpassung Versicherer erspart einzelnen Versicherungsnehmer so gerichtliche Überprüfung . Treuhänder kommt auch weiterhin Gesetzgeber intendierte " Filterfunktion vgl. . Anders Revisionserwiderung meint ist Einhaltung Unabhängigkeitserfordernisses aufsichtsrechtlichen Kontrollinstrumente hinreichend gesichert . Gesetz räumt Aufsichtsbehörden verschiedene Möglichkeiten Anforderungen § Abs. . fachliche Qualifikation ngigkeit Treuhänders durchzusetzen notfalls selbst Treuhä nder bestellen § Abs. Satz . jetzt § Abs. Satz . ist Höchstmaß Aufsichtsbefugnissen gewährleistet so auch Abschlussbericht Kommission Reform Versicherungsvertragsrechts 19 . April S. ; vgl. ferner Bürkle 831 ; Brand Festschrift S. . übrigen Fragen Zusammenhang Beitragsanpassung können materieller Überprüfung geklärt werden . Rechtsstaatsprinzips notwendige wirkungsvolle Rechtsschutz Versicherer vorgenommene Beitragsa npassungen ist ebenfalls gewährleistet einzelnen Versicherungsnehmer gesonderte Überprüfung Unabhängigkeit Treuhänders aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen Bestellung Treuhänder ermöglicht werden müsste . Rechtsordnung muss sorgen verfassungsrechtlich geschützten Interessen gesetzlichen Einschränkung Vertragsfreiheit betroffen sind hinreichend gewahrt rden Senatsurteil 12 . Oktober juris . ] ; vgl. auch f. juris . . VersR f. juris . . . wirkungsvolle richterliche Kontrolle Veranlassung rkung einzelnen Versicherungsnehmers ist aber bereits garantiert Prämienanpassung Individualprozess sachlicher Hinsicht umfassenden tatsächlichen rechtlichen Prüfung Zivilgerichte maßgeblichen privatrechtlichen Normen nterliegt vgl. Senatsurteile 9 . Dezember r+s . 21 ; 16 . Juni juris . ] ; f. juris . . . Überprüfung erfolgt Einzelne gehenden engen ve rbindlichen materiellen Vorgaben . Treuhänder hat obliegende Zustimmung erteilen Beitragsberechnung Vorg aben Einklang steht Senatsurteil 16 . Juni aaO S. f. juris . ] . Bestandteil insoweit stattfindenden Überprüfung sind dargelegt Treuhänder beachtenden materiell-rechtlichen Vorgaben Beitragskalkulation Verwendung Mittel Rückstellungen Beitragsrückerstattung Auswirkung Anpassungen einzelnen Tarife . gehört nur Vorliegen Anpassungsvoraussetzungen auch Versicherer vorgenommene Neuberechnung Prämie aktuariellen Grundsätzen bestehenden Rechtsvorschriften eventuell Versicherten abweichenden vertraglichen Bestimmungen Einklang steht . Überprüfung hat Ermittlung Anpassungsfaktors auch Limitierungsma ßnahmen erstrecken Senatsurteil 16 . Juni aaO S. f. juris . . Maßstab letztgenannte Prüfung ergibt § Abs. Satz . vgl. Einzelheiten insoweit Grote Rechtsstellung Deckungsstocktreuhänder S. . ; . Somit kann Rahmen materiellen Überprüfung abschließend geklärt werden Prämienerh öhung Grund Höhe Recht erfolgt ist zutreffend . ; sachliche Richtigkeit Zustimmung Treuhänders Prämienanpassung wird insofern inzident mitgeprüft Rixecker . Auffassung Berufungsgerichts lässt auch Entscheidung Bundesverfassungsgerichts 28 . Dezember entnehmen Gewährleistung wirkungsvollen Rechtsschutzes gesonderte Überprüfung Unabhängigkeit Treuhänders Zivilgerichte verlangt . Gegenstand Entscheidung zugrunde li egenden Ausgangsverfahrens waren Prämienerhöhungen nach Rechtsänderung Jahr . Insoweit hat Bundesverfassung sgericht berücksichtigt Versicherungsnehmer Wirksamkeit Prämienerhöhung notwendigen Gene hmigung Aufsichtsbehörde verwaltungsgerichtliche Überprüfung eröffnet war einzelnen Versicherungsnehmer unmittelbaren Rechtswirkungen entfaltete vgl. BVerfG aaO S. juris . ] Verweis Rechtsprechung Bundesverwa ltungsgerichts : ; ; BVerwG ; entscheidend hat Bundesverfassungsgericht gehalten Versicherungsnehmern umfassende tatsächliche rechtliche Überprüfung Berechnung Prämienerhöhungen Zivil Gerichte ermöglicht werden muss . aber ist auch heute dargelegt eröffnet . vorstehend aufgezeigte Auslegung ermittelte mverständnis steht Widerspruch Entscheidung erkenne nden Senats 12 . Oktober . Zwar hat Senat dort nähere Ausführungen Anforderungen Unabhängigkeit Treuhänders stellen sind erforderlich angesehen damalige Kläger insoweit konkr eten Person Treuhänders bezogenen Bedenken erhoben aaO S. juris . f. . Entscheidung lag aber jetzt Entscheidung stehenden Fall abweichender Sachverhalt zugrunde . damaligen Verfahren war Wirksamkeit Treuhänderverfahren § Abs. 31 . Dezember geltenden Fassung durchgeführten Ersetzung Klauseln Allgemeinen Bedingungen Lebensversicherung entscheiden Senat Urteile 9 . Mai Verstoßes Transparenzgebot unwirksam erklärt hatte . Insoweit oblag Treuhänder Bedingungsanpassung Wesentlichen rechtliche Beurteilung so Streitfall Zivilgerichten zugewiesenen Aufgabenbereich tätig wurde . auch hierin liegenden terschied Treuhändertätigkeit Vergleich Prämienanpassung hat Senat bereits Urteil 16 . Juni hingewiesen aaO S. f. juris . f. ; ebenso . ; Thüsing/Jänsch ; Wiemer/Richter . Reform Versicherungsvertragsrechts Jahre hat Gesetzgeber dann auch Krankenversicherung bewusst abgesehen § § Abs. g Abs. Satz . vorgesehene Mitwirkung Anpassung unwirksamer Versicherungsbedingungen neue Recht übernehmen eben Bedingungstreuhänder Wesentlichen rechtliche Beurteilung oblag Z ustimmung Versicherungsnehmer Eindruck erwecken konnte gerichtliche Überprüfung Wirksamkeit Klausel vornherein erfolglos wäre siehe BT-Drucks . S. . Sp . ; S. . Sp . . Schon Unterschiede lässt genannten Senatsurteil 12 . Oktober jedenfalls Rechtslage VVG-Reform entnehmen gesonderte Überprüfung Unabhängigkeit Rechtsstreit Prämienanpassung erforderlich wäre . 4 . vorliegenden Rechtsstreit Prämienanpassung nur Krankheitskostenversicherung auch Krankentagegeldversicherung Klägers betroffen ist lassen bish erigen Feststellungen Berufungsgerichts erke nnen Versicherung handelt ordentliche Kündigungsrecht Versicherers gesetzlich vertraglich ausgeschlossen ist . Nur Voraussetzung ist Vorschrift § Abs. jedoch anwendbar . . Sache ist Berufungsgericht zurückzuverweisen Entscheidung Rechtsstreits noch weiterer Fes tstellungen bedarf . 1 . Insoweit wird Berufungsgericht nur Frage Krankentagegeldversicherung klären auch Rechtsstandpunkt konsequent bisher behandelten Frage nachzugehen haben Prämienanpassungen sreichend Sinne § Abs. begründet worden sind vgl. Streitstand Anforderungen Mitteilung . ; MünchKomm-VVG/Boetius 2 . Aufl . . ; . Private Krankenversicherung . ; Brand einerseits ; LG ; 22 24 ; VersR 453 ; PK-VersR/Brömmelmeyer 3 . Aufl . § . andererseits ; differenzierend mann 3 . Aufl . § . . Senat weist weitere Verfahren etwaige zunächst unzureichende Mitteilung Gründe möglicherweise nur Zahlungsanträgen Rückzahlung einschließlich geleisteten Prämienzahlungen aber auch reichenden Feststellungsanträgen Erfolg verhelfen würde ausreichende Mitteilung Gründe detaillierten Angaben Klageerwiderung erblickt werden könnte . Mitteilung Prämienanpassung zunächst Anforderungen § Abs. genügende Begründung folgt aber später nachgeholt wird wird Wirksamkeit Neufestsetzung Prämie angeordnete Frist Lauf gesetzt so auch 2 . Aufl . § . . folgt Auslegung Norm . Schon Wortlaut Regelung macht deutlich lediglich Zeitpunkt Eintritts Wirkung Anpassungserklärung Mitteilung Neufestsetzung einerseits maßgeblichen Gründe andererseits knüpft . gibt Wortlaut Vorschrift Anhalt Wirksamkeit Gesta ltungserklärung Versicherers selbst Mitteilung maßgeblichen Gründe abhängen soll . bestimmt vielmehr allgemeinen Regeln vgl. insoweit auch 2 . Aufl . . . abweichendes Normverständnis spricht Versicherungsvertragsgesetz Verletzung Versicherer gesetzlich auferlegten Begründungspflicht endgültige Sanktion knüpft ausdrücklich anordnet vgl. etwa § Abs. . Ansonsten lässt Nachholung gesetzlich gebotener Informationen Hinweise anknüpfenden Lauf Fristen vgl. § Abs. . Demgemäß wird auch Versicherer Anpassungsklausel vorgenommene Prämiene rhöhung überwiegend vertreten gebotene Hinweis Kü ndigungsrecht Versicherungsnehmers § Abs. Satz nachgeholt werden kann vgl. 3 . Aufl . . ; 3 . Aufl . . 10 ; Reiff 30 . Aufl . . . aber sprechen Gesetzgebungsgeschichte Sinn Zweck § Abs. Heilungsmöglichkeit Begründungsmangels . Vorgängerregelung § g Abs. . Wirksamwerden Prämienanpassung allerdings nur " Benachrichtigung " Versicherungsnehmers knüpfte weitergehende inhaltliche Anforderungen aufzustellen wurde Zweifel gezogen Fehlen ordnungsgemäßen Benachricht igung Nichtbeweisbarkeit Zugangs Versicherer Recht Nachholung abgeschnitten sein sollte vgl. LG rteil 4 Juli juris . entsprechenden Bestimmung Lebensversicherung Kollhosser 27 . Aufl . § . ; neuen Recht siehe 30 . Aufl . . . Gesetzgebungsmaterialien waren Neufassung Gesetzes wesentliche inhaltliche Änderungen früheren Gesetzeszustand lediglich insoweit beabsichtigt Reg elungsinhalt dispositiven Bestimmung § g Abs. . nunmehr halbzwingend ausgestaltet werden sollte siehe BT-Drucks . S. . Sp . S. . Sp . Parallelbestimmung Abs. . spricht Gesetzgeber neugefassten Bestimmung § Abs. endgültige Unwirksamkeit Beitragsanpassung Falle ausreichender Mitteilung Gründe herbeiführen wollte ; Wortlaut Vorschrift kommt Ausdruck . Norm zielt vielmehr Vorläuferbestimmung erster Linie Versicherungsnehmer gewissen Zeitraum belassen mitgeteilte Vertragsänderung einstellen können klar werden zeitgleich ausgestalteten Frist § Abs. Kündigungsrecht ausübt Prämienänderung Anlass nimmt Tarifwechselrecht § Gebrauch machen Versicherer substitutiven Krank rung § Abs. VVG-InfoV Prämienerhöhung ebenfalls hinzuweisen hat vgl. auch 2 . Aufl . . . 2 . Berufungsgericht ausreichende Mitteilung maßgeblichen Gründe Neufestsetzung Prämie bejaht wird sodann materiellen Voraussetzungen Prämienanpassung prüfen haben . 3 . Sollte geltend gemachten Zahlungsansprüche ganz teilweise berechtigt halten wird auch Frage Verjährung neu beurteilen haben dreijährigen Verjährungsfrist § Klageerhebung Jahre allerdings nur Jahre geleisteten Prämienanteile Betracht kommt . Dr. Dr. Vorinstanzen : AG Entscheidung 18.10.2016 Entscheidung