BESCHLUSS 21 . Juni Rechtsstreit IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat Vorsitzende Richterin Dr. Richter Felsch Richterin Richter Dr. 21.Juni einstimmig beschlossen : Revision Klägerin Urteil 3 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 9 November wird zurückgewiesen . Klägerin hat Kosten Revisionsverfahrens tragen . Streitwert : € Gründe : Revision ist gemäß § Beschluss zurückzuweisen Voraussetzungen Zulassung Revision rliegen § Abs. Satz Rechtsmittel Aussicht Erfolg bietet . Begründung wird Senatsbeschluss 19 . Mai Bezug genommen § Satz § Abs. Satz . Vorbringen Klägerin Schriftsatz 9 . Juni hat Senat berücksichtigt jedoch erheblich gehalten . Dr. Felsch Dr. Vorinstanzen : Entscheidung 19.02.2009 OLG Frankfurt/Main Entscheidung