BESCHLUSS 27 . Juni Rechtsstreit IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzende Richterin Richter Felsch Richterinnen Dr. 27 . Juni beschlossen : 1 . Anhörungsrüge Senatsbeschluss 21 . März wird Kosten Klägerin zurückgewiesen . 2 . Anträge Beklagtenvertreter 26 . April werden zurückgewiesen . Gründe : 1 . gemäß § 321a statthafte Anhörungsrüge Klägerin ist begründet . Gerichte sind Art . Abs. GG verpflichtet Vorbringen Parteien Kenntnis nehmen Erwägung ehen . Hingegen ist erforderlich Einzelpunkte Parteivorbringens Gründen Entscheidung auch ausdrücklich escheiden Beschlüsse 10 . Mai ; 12 . Mai ; BVerfGE . gilt umso Zurückweisung Nichtzulassungsbeschwerde Beschluss gemäß § Abs. Satz ohnehin nur kurz begründen ist vgl. Beschluss 4 . Dezember juris . . Senat hat Angriffe Nichtzulassungsbeschwerde Klägerin vollem Umfang geprüft Beanstandungen sämtlich durchgreifend erachtet Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen . ndesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung Bundesgerichtshofs können Anhörungsrüge nur neue eigenständige Verle tzungen Art . Abs. GG Rechtsmittelgericht gerügt werden vgl. Beschlüsse 20 November . 5 ; 12 . Mai aaO ; BVerfG . Derartige Verstöße liegen . Senat hat insbesondere Angriffen Nichtzulassungsbeschwerde unte rbliebene Aussetzung Berufungsverfahrens § befasst . 2 . Antrag Beklagtenvertreter klarzustellen Klägerin Kosten nur Beschwerdeverfahrens auch Beschwerdeverfahrens trägt war zurückzuweisen . Zwar ist Ergänzungsurteil § sei Anfechtbarkeit Grundsatz selbständiges Urteil anzusehen vgl. Urteile 27 November ; 20 . Juni ; 14 . April . jeweils m.w . . Dennoch liegt Ergänzungsurteil hier lediglich Kostenentscheidung Teil Kostenentscheidung enthält Haupturteil angefochten wird kostenrechtlich nur Rechts mittelverfahren . ergibt nur Revisionsverfahren entsprechend geltenden vgl. Urteil 24 . Februar § Nr. § . ; 29 . Aufl . . Regelung § Satz Fällen Rechtsmittel Verfahren ve rbinden sind auch Erwägung praktische Gründe gebieten Ergänzungsurteil Schlussurteil inem Teilurteil behandeln Urteil 4 . April zitiert juris . m.w . insoweit abgedruckt . Ergebnis führt Fällen schon Revision Nichtzulassungsbeschwerde Haupturteil auch Ergänzungsurteil getroffene Kostenentscheidung Nachprüfung Revisionsgericht gestellt wird Urteil 4 . April aaO . Wird Ergänzungsurteil angefochten so betreffen Rechtsmittelverfahren Gegenstand . Gesonderte Gerich tsgebühren sind Rechtsmittel Ergänzungsurteil Fall erheben . Ebenso kann Rechtsanwalt Partei Anfechtung Ergänzungsurteils gesonderte Gebühren erheben . folgt § Abs. Satz Nr. Ergänzung Entscheidung Rechtszug . S. § Abs. Satz zählt . § Abs. Satz . V.m . § Abs. Nr. ergibt Beschwerden hier Kostenentscheidung Gegenstand haben . 3 . beantragte gesonderte Festsetzung Streitwerts verbundenen Sache besteht Anlass . Felsch Dr. Vorinstanzen : Entscheidung 23.01.2009 Entscheidung 19.08.2010