NAMEN Verkündet : 19 . Februar Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja . ; InsO § ; § Abs. Satz 1 . privater Krankheitskostenversicherungsvertrag wird Insolvenzbeschlag erfasst unterliegt Wahlrecht Insolvenzverwalters § InsO. 2 . Nachweis Zugangs Sendeprotokoll " OK-Vermerk versehenen Telefaxes . Urteil 19 . Februar OLG IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzende Richterin Richter Richterin Dr. mündliche Verhandlung 19 . Februar Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil Thüringer Oberlandesgerichts 4 . Zivilsenat 9 . April aufgehoben Sache neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Kläger Versicherungsverein Gegenseitigkeit nimmt Beklagten Vermögen 10 . Juni Insolvenzverfahren eröffnet wurde Zahlung rückständiger Prämien Zeit 1 Juli 30 . Juni Vertrag Pflegeversicherung Anspruch . Versicherungsnehmer Vertrages war Beklagte ; getrennt lebende Ehefrau Kinder waren zunächst Mitversicherte später Alleinversicherte Vertrages . Beklagte behauptet Vertrag Frau Kinder 15 Juli Jahresende gekündigt habe . 17 November habe auch Ehefrau nochmals Kündigung ausgesprochen . Familienmitglieder seien 1 . Januar anderweitig versichert . Kläger bestreitet Vorlage Faxeingangsjournalen Erhalt Faxe akzeptierte erst 15 . Juni ausgesprochene Kündigung Wirkung 30 . Juni . Streitig ist Beklagten Mitteilungen Prämienerhöhungen Wirkung Jahresanfang zugegangen sind . Landgericht hat Klage vollem Umfang entsprochen . Berufung hat Beklagte zusätzlich eingewandt geltend gemachten Ansprüche sämtlich Eröffnung Inso lvenzverfahrens entstanden mehr durchsetzbar seien Treuhänder Rechtsstreit Streithelfer Beklagten beigetreten ist Schreiben 7 . Januar unstreitig Erfüllung Verträge § Abs. InsO abgelehnt habe . hat Beklagte zweiter Instanz hilfsweise Au frechnung Schadensersatzanspruch Höhe € Beiträge Jahr erklärt Kläger Kenntnis Insolvenz Kontaktaufnahme Treuhänder 11 . Mai unterlassen habe Klärung Beitragszahlung Kontakt aufzunehmen ; Fall Unzulässigkeit Aufrechnung hat Hilfswiderklage erhoben . Berufung Beklagten hat lediglich insoweit Erfolg gehabt Berufungsgericht Hauptforderung € waltskosten € gekürzt hat . Übrigen hat Berufung zurückgewiesen . wendet Revision Beklagten . Entscheidungsgründe : Revision hat Erfolg führt Zurückverweisung Sache Berufungsgericht . hat ausgeführt Beklagte Zugang xschreiben 15 Juli 17 November habe beweisen können auch § InsO Durchsetzbarkeit Forderungen entgegenstehe . Zwar sei § InsO grundsätzlich Versicherungsverträge anwendbar ; aber Ansprüche Schuldners privaten Krankenversicherung gemäß § Abs. Satz InsO Unpfändbarkeit § Nr. Insolvenzmasse fielen fehle Vertrag Voraussetzungen § InsO. Insolvenzverwalter erklärte Erfüllungsablehnung enthalte wirksame Kündigung Vertrages jedenfalls B eklagten hätte abgegeben werden müssen . Kläger handele auch treuwidrig Kündigung Insolvenzverwalter gelten lassen wolle Schreiben 10 . Kündigungsmöglichkeit gesprochen habe . sei Erklärung Insolvenzverwalters Kündigung entnehmen Kläger Anschlussversicherungsnachweis Versicherten auch erst 16 . Juni zugegangen . Klage sei allerdings nur Höhe Prämien geltend gemachten Prämienerhöhungen begründet Kläger Zugang entsprechender Erhöhungsmitteilungen bewiesen habe . Schadensersatzanspruch § Verbindung Versicherungsvertrag Wege Aufrechnung Widerklage durchsetzen könnte stehe Beklagten . II . hält rechtlicher Nachprüfung entscheidenden Punkt stand . 1 . Zutreffend ist allerdings Annahme Berufungsgerichts § InsO Durchsetzbarkeit Klageforderung entgegensteht . Zwar fallen auch Versicherungsverträge Dauerschuldverhältnisse noch vollständig erfüllt sind Grundsatz Wahlrecht Insolvenzverwalters § InsO -InsO/ 3 . Aufl . § . ; Uhlenbruck/Wegener InsO . Aufl . § . ; InsO . Aufl . § . Insolvenzbeschlag erfasst werden . trifft aber Regelung § private Krankenversicherungsverträge . Vorschrift § findet auch Insolvenzverfahren entsprechende Anwendung Urteil 3 . Dezember . . insbesondere . . Somit werden Bestimmung fallenden Ansprüche Inso lvenzbeschlag erfasst . gilt auch private Krankheitskostenversicherungsverträge ebenso ; ; r+s 248 ; MünchKomm-InsO/Huber aaO . ; f. ; . früher LG -RR . § Nr. genannten Bezügen zählen nämlich auch Leistungsansprüche privaten Krankheit skostenversicherung Erstattung Kosten ärztliche dlungsmaßnahmen Krankheitsfall gerichtet sind Beschluss 4 Juli . . Kann jedoch Insolvenzverwalter Treuhänder § InsO Forderungen Schuldners Vertrag Masse ziehen so ist auch Raum Anwendung § InsO aaO ; LG aaO ; aaO ; aaO . Sinn Erfüllungswahlrechts § InsO besteht Insolvenzverwalter Erfüllungswahl ggf. Vermögen swerte Masse ziehen anderenfalls Belastung Masse Gegenforderungen vermeiden kann . Vorschrift setzt inen Massebezug . Insolvenzfreie Schuldverhältnisse werden generell erfasst MünchKomm-InsO/Huber aaO . Erklärungen Streithelfers Erfüllungswahl kommt ; sind insoweit gegenstandslos . anderes Ergebnis folgt auch Rechtsprechung Bundesgerichtshofs bedingten Pfändbarkeit Leistungen erufsunfähigkeitsversicherungen gemäß § insoweit gegebenen Anwendbarkeit § InsO Urteil 3 . zember ZR . Abgesehen nur bedingt pfändbaren Ansprüchen Übertragung Versicherung selbst Verwalter Frage kommt Stammrecht vielmehr Schuldner erhalten bleiben muss aaO . entspricht anders Berufsunfähigkeitsrente Billigkeit . S. § Gläubiger Schuldners zukünftige Erstattungsleistungen Krankheitskostenversicherers zugreifen dürfen ausschließlich Abdeckung neu entstandener tsächlicher krankheitsbedingter Aufwendungen dienen . Weiter ist abweichende Beurteilung Streitfall geboten vorliegend Versicherung Ehefrau Beklagten Kinder geht Insolvenze röffnung bereits anderweitig krankenversichert waren Au ffassung Revision Bedürfnis Pfändungsbeschränkung § Nr. entfalle so zumindest Grunde Versicherungsvertrag Insolvenzbeschlag erfasst werde . Allein Existenz weiteren Krankenversicherungsvertrages Versicherten kann rechtfertigen Insolvenzverwalter Versicherungsnehmers abweichend obigen Erwägungen Vertrag Wirkung Masse fortführen kann . Versicherte gleichgültig Versicherungsnehmer mitversicherten Dritten handelt hätte ausreichenden Schutz Verwalter § InsO Erfüllung wählen dann Erstattungsleistungen Masse ziehen könnte : Versicherer Falle Mehrfachversicherung auch Krankenver sicherung § Abs. Satz anwendbaren § Abs. Gesamtschuldner haften kann Versicherungsnehmer Versicherte Leistung nur einmal verlangen hätte somit auch g egen anderen Versicherer Anspruch mehr Insolvenzverwalter Erstattungsbetrag ersten Versicherer liquidiert hat . 2 . fehlenden Massezugehörigkeit Vertrages folgenden Rechte Pflichten ergibt zugleich Streithelfer Beklagten Befugnis Kündigung Vertrages fehlte so Auslegung Erklärung Schreiben 7 . Januar Gesichtspunkt ankommt . 3 . hat Berufungsgericht Beendigung Vertr ages Telefaxschreiben 15 Juli 17 November erklärten Kündigungen unzureichender Begründung verneint . Jedenfalls Kündigung 15 Juli war geeignet Vertragsbeendigung Jahresende herbeizuführen . fehlender Anschlussversicherungsnachweis steht Kündigung 31 . Dezember schon Absätze § § Abs. erst Wirkung 1 . Januar Gesetz eingefügt worden sind Versicherungspflicht mithin erst Zeitpunkt bestand ; zuvor bestehende Versicherung 31 . Dezember hatte Charakter Pflichtversicherung . bedurfte Kündigung mitversicherte ljährige Ehefrau Nachweises Anschlussversicherung vgl. Senatsurteil 18 . Dezember . Revisionsverfahren ist ferner auszugehen auch Ehefrau Beklagten erklärte Kündigung 17 . -9- vember Vertragsbeendigung herbeiführen konnte . Insoweit bedürfte wirksamer Kündigung 15 Juli Erklärung ankommen sollte weiterer Feststellungen Kündigung Umständen Namen Beklagten Versicherung snehmer entsprechenden Vollmacht erklärt wurde . Zugang Telefaxe 15 Juli 17 November hätte Berufungsgericht weitere Sachaufklärung ve rneinen dürfen . Ausgangspunkt zutreffend ist Berufungsgericht ausgegangen Beklagte Zugang ngen beweisen muss . Ferner deckt Auffassung " OKVermerk " Sendeberichts lediglich Indiz Zugang Telefaxes darstellt insoweit Anscheinsbeweis erbringt ständigen Rechtsprechung Bundesgerichtshofs zuletzt Beschlüsse 8 . Oktober ZB Rn . 12 ; 14 . Mai . 11 ; 21 Juli ZR juris . 3 ; ferner Urteil 7 . Dezember anderer oberster Bundesgerichte 171 ; vgl. auch Beschluss 20 . Oktober . . Allerdings wird Rechtsprechung Revision insoweit zutreffend geltend macht Hinblick technische Weiterentwicklungen Gebiet Telekommunikation Teil Frage gestellt Urteil 5 . März . ; OLG 245 ; ; OLG . 12 ; Singer/Benedict § . ; f. ; . Kritik berechtigt ist kann Streitfall offen bleiben . Berufungsgericht hat unabhängig Sachverhalt umfassend gewürdigt Beweisantritte B eklagten hinweggesetzt bereits Grundlage bisherigen Rechtsprechung Bundesgerichtshofs weitere Aufklärung oten . Berufungsgericht hat zunächst genügend bedacht " OK-Vermerk Sendebericht auch dargestellten Rechtsprechung Bundesgerichtshofs immerhin Zustan dekommen Verbindung Faxbestätigung genannten Nummer belegt . Anbetracht Umstands kann Empfä nger bloßes Bestreiten Zugangs beschränken ; muss Rahmen sekundären Darlegungslast vielmehr näher äußern Gerät fraglichen Gegenstelle betreibt Verbindung Speicher enthalten ist Weise Empfangsjournal führt gegebenenfalls vorlegen usw. ebenso Urteil 5 . März . . Beweiskraft OK-Vermerk liegenden Indizes ist sodann Berücksichtigung Vorbringens würdigen . Streitfall ist Würdigung Berufungsgericht unzureichend erfolgt . Zwar hat Kläger Eingangsjournale vorgelegt ; lassen aber erkennen Telefaxanschluss eziehen Teil enthalten aufgelisteten eingegangenen auch Absendernummern . gibt zumindest Punkt auffallende Übereinstimmung Vortrag Beklagten : vorgelegte Empfangsjournal Klägers 17 November führt Uhr einseitiges Fax Sendedauer Sekunden Absendernummer Be klagte hat Datum Sendebericht Uhrzeit Uhr Sendedauer Sekunden vorgelegt . könnte Berücksichtigung exakt gleich eingestellter Uhrzeiten Sende Empfangsgerät durchaus miteinander korrespondieren . Auch hätte Berufungsgericht würdigen müssen . Möglicherweise wäre dann Auflage Ergänzung Vorbringens Vorlage Uhr eingegangenen Faxes anonymisierter Form Betracht g ekommen . Berufungsgericht hat Berücksichtigung Umstände vorgelegten Empfangsjournale Anschlus snummer erkennen lassen teilweise Absendernummern wiede rgeben Hinweis § Abs. abgelehnt Beklagte Einwände erst zweiter Instanz erhoben habe . ist rechtsfehlerhaft ; handelt hierbei neues tatsächliches Vorbringen Partei jederzeit mögliche Beweiseinreden nämlich bloße Würdigung Beweiswerts gegnerischen Vorbringens . Beweiswert Indizien muss Gericht aber selbständig umfassend würdigen Umstände vorgelegten Urku nden selbst ergeben auch entsprechende Einreden Parteien erücksichtigen . abgesehen handelt hier unstreitige Umstände stets berücksichtigen sind . Fall war Berufungsgericht gehalten Bewei santritten Beklagten Streithelfers Einholung " OK-Vermerk versehenen auch Kläger eingegangen sind nachzugehen . Beweisantrag hat Berufungsgericht ngefochtenen Entscheidung näher befasst . Gründe Antrag zurückzuweisen sind ersichtlich . Wahrscheinlichkeit Schriftstück " OKVermerk versehenen Sendeprotokolls Empfänger erreicht edenfalls so gering ist Rechtsanwalt Gestaltung Büroorganisation Fristensachen " OK-Vermerk " verlassen darf Beschlüsse 11 . Dezember juris . ; 28 . März handelt unzulässigerweise tatsächliche Anhaltspunkte " Blaue " aufgestellte Behauptung vgl. Beschluss 14 . Mai . . gilt insbesondere gleich " OK-Vermerk " versehene Faxe unterschiedliche Nummern Klägers angekommen sein sollen . ist Beweismittel vornherein ungeeignet . oben genannten Entscheidungen Oberlandesgerichte VersR ist vielmehr rsichtlich zumindest Einzelfall gesicherte Festste llungen Daten Speicher Empfangsgerätes eingegangen sind g etroffen werden können vgl. auch Beschluss 20 . Oktober . . Rahmen Beweisaufnahme wird Berufungsgericht gegebenenfalls ergänzendem Parteivortrag auch Gelegenheit ben Revision aufgeworfenen Fragen technischen Bedeutung OK-Vermerks " nachzugehen . Sache ist Berufungsgericht zurückzuverwe isen zunächst notwendigen Feststellungen Übermittlung Kündigungserklärungen 15 Juli erforderlichenfalls auch 17 November nachholen kann . 4 . Beklagten lediglich hilfsweise geltend gemachten Schadensersatzanspruch kommt ausstehenden Sachve rhaltsaufklärung Hauptvorbringen derzeit . Allerdings sind Rechtsfehler Berufungsurteils insoweit auch erkennbar . Felsch Dr. Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung