BESCHLUSS 3 . Mai Rechtsstreit ECLI : : IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzende Richterin Richterin Richter Richterinnen Dr. Dr. 3 . Mai beschlossen : Senat beabsichtigt Revision Klägers Urteil Oberlandesgerichts 7 . Zivilsenat 22 . Mai § Satz zurückzuweisen . Parteien erhalten Gelegenheit Monats Stellung nehmen . Gründe : 1 . Voraussetzungen Zulassung Revision Sinne § Abs. Satz sind mehr gegeben . Senat hat Erlass Berufungsurteils ergang enen Urteil 21 . März juris Wesentlichen vergleichbarer Sachverhalt hier zugrunde lag entschieden Versicherungsnehmer bereicherungsrechtlichen k- abwicklung fondsgebundenen Lebensversicherung Widerspruch gemäß § . auch erhebliche vollständige Fond sverluste bereicherungsmindernd anrechnen lassen muss . 2 . Revision hat vorgenannten Urteil Einze lnen dargelegten Erwägungen Streitfall bertragen lassen weiterverfolgten Bereicherungsanspruchs auch Aussicht Erfolg . Schadensersatzanspruch Revision Aufklärungspflichtverletzung herleiten will scheidet bereits Kläger Tatsacheninstanzen vorgetragen hat ordnungsgemäßer Widerspruchsbelehrung streitgegenständlichen Versicherungsvertrag abgeschlossen hätte . Dr. Hinweis : Revisionsverfahren erledigt worden . Dr. ist Revisionsrücknahme Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung