BESCHLUSS 10 . September Rechtsstreit IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat Vorsitzenden Richter Richter Dr. Richterin Dr. 10 . September beschlossen : 1 . Antragstellerin wird Beiordnung Rechtsanwalt Rechtsbeschwerdeverfahren Prozeßkostenhilfe bewilligt . 2 . Rechtsbeschwerde Antragstellerin wird Beschluß 10 . Zivilkammer Einzelrichter Landgerichts 27 . Februar aufgehoben Entscheidung Verletzung Verfassungsgebots gesetzlichen Richters Art . Abs. Satz GG ergangen ist Beschlüsse 13 . März IX ZB auch vorgesehen ; 10 . April NJW-RR 14 . Mai . 3 . Sache wird erneuten Entscheidung auch Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens Beschwerdegericht Einzelrichter zurückverwiesen . 4 . Gerichtskosten Rechtsbeschwerdeverfahren werden erhoben § . 5 . Gegenstandswert Rechtsbeschwerde : Dr. Dr.