BESCHLUSS 1 . Februar Rechtsstreit . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 1 . Februar Vorsitzenden Richter Richter Dr. Dr. beschlossen : Kostenentscheidung Senatsurteil 11 . Januar wird offenbarer Unrichtigkeit gemäß § Abs. folgt berichtigt : Kosten Revisionsrechtzugs haben Beklagten tragen . Vorinstanzen : AG Entscheidung 31.05.2005 LG Entscheidung