NAMEN Verkündet : 5 November Justizobersekretärin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : : : ja ja ja PreisV 8 ; § Abs. § Abs. Grundlage gezahlte Abfindungen sind erstattungsfähige Selbstkosten Sinne § Verordnung Nr. Preise öffentlichen Aufträgen Verbindung Nummer Abs. Buchst . Abs. Buchst . Leitsätze Preisermittlung Grund Selbstkosten Teil normalen Betriebsgeschehens Leistungserstellung zugeordnet werden können branchenüblich sind Grundsatz wirtschaftlicher Betriebsführung entsprechen . Abfindungszahlungen Existenz Unternehmens Ganzes berühren hier : Stilllegung Tanklagers Bundeswehr Kündigung Bewirtschaftungsvertrags sind grundsätzlich normalen Betriebsgeschehen zuzurechnen gehören allgemeinen Unternehmerwagnis kalkulatorischen Gewinn abgegolten wird . Vereinbaren Parteien Rahmen Selbstkostenerstattungsvertrags § Verordnung Nr. Preise öffentlichen Aufträgen endgültige Selbstkostenerstattungspreis zuständige Preisüberwachungsstelle festgelegt wird liegt regelmäßig Schiedsgutachtenabrede engeren Sinn § § entsprechend anzuwenden sind . Schiedsgutachtenabrede engeren Sinn bestimmt Regel Leistungszeit § Abs. dahingehend Fälligkeit Vergütungsforderung Vorlage Gutachtens hier : Entscheidung Preisüberwachungsstelle aufgeschoben wird . dennoch erhobene Klage ist verfrüht " derzeit unbegründet " abzuweisen Fortführung Senatsurteils 4 Juli . Urteil 5 November . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 5 November Vorsitzenden Richter Dr. Richter Tombrink Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 3 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 20 . Januar aufgehoben . Berufung Klägerin Urteil Landgerichts 14 November wird zurückgewiesen . Anschlussberufung Beklagten wird vorbezeichnete Urteil dahingehend abgeändert Klage insgesamt abgewiesen wird . Klägerin hat Kosten Rechtsstreits tragen . Tatbestand Klägerin nimmt Beklagte Erstattung Kosten Anspruch Zusammenhang Schließung Tanklagers Bundeswehr entstanden sind . Beklagte ließ bundeseigene Tanklager Grund gesellschaft mbH geschlossenen öffentlichen Preisrecht unterliegenden Vertrags bewirtschaften unterhalten . Leistungsgegenstand Vergütung maßgeblichen vertraglichen Bestimmungen wurden Fünften Änderungsvertrag 17 . September/4 . Oktober Folgenden : Änderungsvertrag neu gefasst . geschuldeten Leistungen zählten insbesondere Durchführung Tanklagerbetriebs Sicherung Tanklagers Werkschutz . Zweck wurde gesamte Tanklager dazugehörigen Betriebsgebäuden -einrichtungen Auftragnehmer Besitz überlassen . Vergütung enthält Änderungsvertrag § folgende Regelung : " Auftraggeber vergütet Auftragnehmer Eigenleistungen Eigenleistungen sind Leistungen Vertrag obliegen Ausnahme Fremdleistungen Fremdleistungen Fremdleistungen sind Leistungen Vertrag obliegen jedoch wirtschaftlichen anderen Gründen Dritte erbringen lässt Maßgabe folgenden Bestimmungen : Eigenleistungen Auftragnehmer erbringen sind wird Selbstkostenerstattungspreis § vereinbart . Abgeltung kalkulatorischen Gewinns wird Satz % Netto-Selbstkosten Selbstkosten Sonderkosten Vertriebs Umsatzsteuer vereinbart . Fremdleistungen werden effektiven Einstandspreise Nr. erzielter Mengenrabatte Preisnachlässe Gutschriften Umsatzrabatte zurückgesandte Verpackungen u.a. Auftragnehmer absetzbare Umsatzsteuer Rahmen erstattet . endgültige Selbstkostenerstattungspreis wird zuständige Preisüberwachungsstelle geprüft festgelegt . Vertragsjahr wird oben begrenzter Selbstkostenerstattungspreis vereinbart . Preis ist jeweils gültige Umsatzsteuer enthalten . oben begrenzte Selbstkostenerstattungspreis . Vertragsjahr soll festgelegt werden Wochen Beendigung Preisprüfung oben begrenzten Selbstkostenerstattungspreises vergangene Vertragsjahr . " Abs. Änderungsvertrags regelt Zahlungsbedingungen Selbstkostenerstattungspreis : " Auftraggeber zahlt Auftragnehmer rechtzeitig 20 . zweiten Monats Kalendervierteljahres Wehrbereichsverwaltung Viertel gemäß § jeweils festgelegten oben begrenzten Selbstkostenerstattungspreises . oben begrenzter Selbstkostenerstattungspreis laufende Vertragsjahr noch festgelegt ist zahlt Auftraggeber Auftragnehmer genannten Terminen Viertel vorangegangene Vertragsjahr festgelegten oben begrenzten Selbstkostenerstattungspreises Zahlungen erfolgen Vorbehalt Endabrechnung Einigung endgültigen oben begrenzten . Auftragnehmer hat Auftraggeber überzahlte Beträge unverzüglich zurückzuerstatten . Auftragnehmer verpflichtet überzahlte Beträge % jährlich verzinsen . " Vertrag 14 . Februar übernahm Logistik GmbH Bewirtschaftung Unterhaltung Tanklagers . Wege Ausgliederung ging Durchführung Tätigkeiten sodann gesellschaft mbH . Schreiben 30 . März erklärte Beklagte Kündigung Unterhaltungsvertrags 30 . Juni militärische Bedarf Tanklager unterhalten entfallen war . Vereinbarung Übergabezustand Tanklagers wurde getroffen . September übernahm T. Tanklager GmbH Co. -Gruppe Geschäftsanteile rungsgesellschaft mbH Klägerin umfirmiert wurde . Hinblick absehbare Beendigung Unterhaltungsvertrags kündigte Klägerin Arbeitsverhältnisse Tanklager beschäftigten Arbeitnehmer betriebsbedingt 30 . Juni . 10./11 November einigten Klägerin Betriebsrat Sozialplan Zahlung Abfindungen gekündigten Mitarbeiter vorsah . Zusammenhang Aufstellung nahm Klägerin Rechtsberatung Anspruch . Vorbereitung Rückgabe ließ Tankbehälter reinigen . Schreiben 1 . Dezember beantragte Klägerin Beklagten Anerkennung " vertragsgemäß vereinbarten Selbstkostenerstattungspreise " Zeitraum Januar Juni Höhe 826.552,72 € netto " schließungsbedingter Mehraufwendungen Höhe netto Personalabfindungen : € Rechtsberatung : € Tankreinigung : € . April bat Beklagte Bezirksregierung zuständige Preisüberwachungsstelle Preisprüfung Jahr . Entscheidung Behörde ist bislang ergangen . Tanklager ging Beendigung Betreibervertrags Bundesanstalt Immobilienaufgaben wurde Folgezeit privaten Investor veräußert . 9 . August stellte Klägerin Beklagten Zusammenhang Sozialplan Inanspruchnahme Rechtsberatung Tankreinigung entstandenen " schließungsbedingten Mehraufwendungen Höhe € brutto Rechnung . Betrag ist Gegenstand Klage Revisionsverfahrens . Landgericht hat Beklagte Abweisung Klage Übrigen Erstattung Kosten Reinigung Lagertanks Höhe € Zinsen verurteilt . Berufung Klägerin Anschlussberufung Beklagten hat Oberlandesgericht erstinstanzliche Urteil abgeändert Klageanspruch Grunde gerechtfertigt erklärt . Berufungsgericht zugelassenen Revision erstrebt Beklagte Abweisung Klage . Entscheidungsgründe zulässige Revision Beklagten hat Erfolg . führt Aufhebung angefochtenen Urteils Zurückweisung Berufung Klägerin Anschlussberufung Beklagten auch Übrigen Abweisung Klage . Berufungsgericht hat Begründung Entscheidung Wesentlichen ausgeführt : Anspruch Klägerin Ersatz Kündigung Betreibervertrags 30 . September zusätzlich entstandenen Kosten sei Grunde gerechtfertigt § . Zusammenhang Schließung Tanklagers entstandenen Abfindungszahlungen Sozialplan seien grundsätzlich Sozialkosten Sinne Nummer Abs. Buchst . Abs. Buchst . Leitsätze Preisermittlung Grund Selbstkosten Anlage Verordnung Nr. Preise öffentlichen Aufträgen 21 November . Nr. anzusehen tatsächlich angefallen branchenüblich seien wirtschaftlicher Betriebsführung entsprächen Grundlage § Abs. Buchst . Nr. Änderungsvertrags Selbstkostenerstattungspreisen erstatten seien . Gemäß Nummer Arbeitsanleitung Prüfung Abfindungen Verordnung Nr. Preise öffentlichen Aufträgen könnten Aufwendungen Abfindungen dann preisrechtlich Kosten anerkannt Leistungserstellung dienten normalen Betriebsgeschehen zuzuordnen seien branchenüblich seien Grundsatz wirtschaftlicher Betriebsführung entsprächen . Arbeitsanleitung liege Vorstellung zugrunde Aufrechterhaltung normalen Betriebsablaufs erforderlichen Abfindungen erstattungsfähige Kosten anzuerkennen seien . Sozialplanaufwendungen seien auch dann Sozialkosten Sinne Nummer Abs. Buchst . Abs. Buchst . anzusehen Folge Kündigung öffentlichen Auftraggebers veranlassten Schließung Betriebs anfielen . Aufwendungen dienten auch Fall Leistungserstellung . vorliegenden Fall habe Klägerin geschuldete Leistung Kündigung Bewirtschaftungsvertrags inhaltlich geändert . Stelle Bewirtschaftung Tanklagers Betrieb Unterhaltung sei Abwicklung getreten . modifizierte Leistungsgegenstand sei nunmehr Maßstab Beurteilung Sozialplanaufwendungen . Betrieb Tanklagers vornherein Vertrag immanenten Vorgaben Beklagten betreffend Beginn Ende Bewirtschaftung bestimmt worden sei stelle Kündigung Vertrag angelegte Entwicklung . Grund Kündigung habe Klägerin Tanklager Beschäftigte übergeben müssen . Erfüllung Verpflichtung sei Sozialplan geeignet gewesen . Sozialplankosten seien allgemeinen Unternehmerrisiko zuzurechnen noch kalkulatorischen Gewinn abgegolten . Klägerin habe Darlegung kalkulatorischen Gewinns Zeitraum 1 . Januar 30 . Juni unwidersprochen vorgetragen Abfindungen selbst volle Vertragslaufzeit hätten verdient werden können . § Abs. Änderungsvertrags oben begrenzter Selbstkostenerstattungspreis legt sei stehe Erstattung schließungsbedingter Abfindungszahlungen . Jahr hätten Parteien Begrenzung Selbstkostenerstattungspreises vereinbart . Jedenfalls hätte Klägerin § Anspruch Anpassung Selbstkostenerstattungsbetrags Änderung Geschäftsgrundlage . Kündigung Betriebsschließung entstandenen Kosten seien Mehraufwendungen Vergangenheit Kalkulationsgrundlage gewesen seien . seien Beklagten veranlasst Interesse getätigt worden . Hätte Klägerin Tanklager abgewickelten Zustand übergeben dann hätte Beklagte Betrieb selbst stilllegen müssen Folge Beschäftigungsverhältnisse dort tätigen Arbeitnehmer gemäß § übergegangen wären . Sozialplankosten Grunde erstattungsfähig seien gelte auch Zusammenhang stehenden Rechtsanwaltskosten Verhandlung Durchführung entstanden seien . Auch Tankreinigungskosten handele erstattungsfähige schließungsbedingte Mehrkosten Fremdkosten anzuerkennen seien . beträfen Leistungen Klägerin vertraglich oblegen hätten Dritte erbracht habe . Forderung Klägerin sei fällig . stehe zuständige Preisüberwachungsstelle Selbstkostenerstattungspreis Jahr noch gemäß § Abs. Änderungsvertrags geprüft festgelegt habe . Prüfungsbericht Preisaufsicht stelle zulässigen Höchstpreis verbindlich . handele rein außen unverbindliche Stellungnahme . liege insbesondere Fall Leistungsbestimmung Sinne § . gesetzlich Bestimmung Leistung berufene Preisbehörde sei Dritter . II . Ausführungen halten rechtlichen Überprüfung stand . Klägerin Grundlage Sozialplans gemäß § gezahlten Abfindungsaufwendungen dazugehörigen Rechtsberatungskosten stellen § Abs. Änderungsvertrags Verbindung Nummer Abs. Buchst . Abs. Buchst . erstattungsfähigen Selbstkosten sind allgemeines Unternehmerwagnis kalkulatorischen Gewinn abgegolten . geltend gemachten Tankreinigungskosten sind derzeit jedenfalls fällig . 1 . Auffassung Revision aber hat Berufungsgericht Voraussetzungen Erlass Grundurteils verkannt . § Abs. darf Grundurteil nur ergehen Anspruch Grund Höhe streitig ist Fragen Grund Anspruchs gehören erledigt sind Streitstand Anspruch hoher Wahrscheinlichkeit Höhe besteht Urteile 10 . März 9 November . vorliegende Grundurteil ist beanstanden . streitigen Erstattungsbeträgen handelt unselbständige Bemessungsfaktoren Höhe Grunde unbestrittenen Vergütungsanspruchs Revision meint . Anspruchsschreiben Klägerin 1 . Dezember Rechnung 9 . August enthaltenen Erstattungspositionen beruhen unterschiedlichen Lebenssachverhalten Anspruchsvoraussetzungen Vergütung Betriebsführung Zeitraum 1 . Januar 30 . Juni Aufwendungen Zusammenhang Abschluss Tankreinigungskosten . Auch Vergütung zahlende Selbstkostenpreis Nummer Abs. Summe Leistung zuzurechnenden Kosten kalkulatorischen Gewinns besteht stellen Klägerin verlangten schließungsbedingten Mehraufwendungen selbständige Vergütungspositionen Grund Höhe streitig sind . 2 . Erstattungsfähigkeit geltend gemachten Sozialplanabfindungen scheitert " zusätzliche Sozialaufwendungen Sinne § Nr. Verbindung Nummer Abs. Buchst . Abs. Buchst . angesehen werden können . Parteien bestehende Bewirtschaftungsvertrag unterliegt öffentlicher Auftrag öffentlichen Preisrecht insbesondere Verordnung Nr. Preise öffentlichen Aufträgen ergibt . Hintergrund haben Vertragsparteien § Abs. Änderungsvertrags vereinbart Auftragnehmer zustehende Vergütung Selbstkostenerstattungspreisen § Nr. berechnen ist . Demgemäß beurteilt Frage Preise Auftragnehmer erstattet verlangen kann gemäß § PR Leitsätzen Preisermittlung Grund Selbstkosten . Nummer Abs. werden preisrechtlich berücksichtigenden Kosten Menge Wert " Leistungserstellung verbrauchten Güter Anspruch genommenen Dienste ermittelt . Nummer Abs. bestimmt Art Höhe nur Kosten berücksichtigen sind wirtschaftlicher Betriebsführung " Erstellung Leistungen " entstehen . Summe Leistung " zuzurechnenden " Kosten kalkulatorischen Gewinns ergibt erstattungsfähigen Selbstkostenpreis Nr. Abs. . Leitsätze Preisermittlung stellen somit Verursachungsprinzip . Auftraggeber muss nur Aufwendungen Auftragnehmers Selbstkosten vergüten Entstehung Leistungserstellung ursächlichen Zusammenhang steht Birgel Öffentliches Preisrecht S. ; Preise Preisprüfungen öffentlichen Aufträgen 8 . Aufl . Nr. . ; Öffentliches 3 . Aufl . S. Michaelis/Rhösa Preisbildung öffentlichen Aufträgen 102 . Aktualisierung Dezember Leitsätze Nr. S. . " Kosten Leistungserstellung " sind Einzelkosten erfassen Produkt Dienstleistung Auftragnehmers direkt zurechenbar sind . fallen auch Aufwendungen normalen Betriebsgeschehen entstehen regelmäßig Funktionsfähigkeit Betriebs insgesamt beitragen . dienen mittelbar Erstellung einzelnen Leistung vgl. Nr. " Arbeitskreis Preisbildung Preisprüfung öffentlichen Aufträgen " erstellten Arbeitsanleitung Prüfung Abfindungen Verordnung Nr. abgedruckt Ebisch/Gottschalk aaO Anhang Folgenden : Arbeitsanleitung . Nummer Abs. werden Sozialkosten unterteilt gesetzliche tarifliche zusätzliche Sozialaufwendungen eigenständige Kostenart anerkannt . Nummer Abs. Buchst . können Abfindungszahlungen vorausgesetzt haben Kostencharakter zusätzliche Sozialaufwendungen angesetzt werden Art Höhe betriebsoder branchenüblich sind Grundsatz wirtschaftlicher Betriebsführung entsprechen vgl. Ebisch/Gottschalk aaO Nr. . . Kostenbegriff Leitsätzen Preisermittlung zugrunde liegt insbesondere Nr. können Aufwendungen Abfindungen dann preisrechtlich Kosten anerkannt werden oben dargelegt " Leistungserstellung zuzuordnen sind . Begriff schließt nur unternehmerischen Tätigkeiten Gewinnung Herstellung Gütern Ausführung Dienstleistungen verbunden sind Ebisch/Gottschalk aaO Nr. . . direkter Zusammenhang einzelnen Leistung Abfindungszahlungen grundsätzlich gegeben ist kommt preisrechtliche Anerkennung Abfindungen regelmäßig nur Betracht Teil normalen sind . weiteren Voraussetzungen Nummer Abs. Buchst . können Selbstkostenpreis verrechnet werden vgl. Nr. Arbeitsanleitung ; Ebisch/Gottschalk aaO Nr. . ; Michaelis/Rhösa Nr. S. . stellen Abfindungen normalen Betriebsgeschehens anfallen insoweit betrieblichen Leistungserstellung zuzurechnen sind Kosten gelten kalkulatorischen Gewinn abgegolten Nr. Abs. Nr. Buchst . . allgemeine Unternehmerwagnis Nr. Abs. Nr. Abs. Satz gehört normalen Betriebsgeschehen . fallen Aufwendungen Gefährdung Unternehmens Ganzes Eigenart besonderen Bedingungen Wirtschaftszweigs wirtschaftlicher tigkeit schlechthin betriebsfremden Entwicklungen begründet sind . Abfindungszahlungen " epochale " Ereignisse zurückgehen Existenz Unternehmens Ganzes berühren sind grundsätzlich normalen Betriebsgeschehen zuzurechnen vgl. Nr. 2.2 . Abs. Arbeitsanleitung ; Ebisch/Gottschalk aaO Nr. . 40 ; Michaelis/Rhösa S. . Abfindungen normalen Betriebsgeschehens anfallen ganz ausnahmsweise Merkmale allgemeinen Unternehmerwagnisses erfüllen können Voraussetzungen Nummer Abs. Einzelwagnis behandelt werden Nr. Abs. Satz . Grundsätzen stellen Klägerin Grundlage Sozialplans gemäß § gezahlten Abfindungen erstattungsfähigen zusätzlichen Sozialaufwendungen Sinne Nummer Abs. Buchst . Abs. Buchst . . Auffassung Berufungsgerichts können Sozialplanaufwendungen Leistungserstellung Klägerin unmittelbar zugerechnet werden . Ablauf Kündigungsfrist 30 . Juni ist Bewirtschaftungsvertrag Zukunft beendet worden Klägerin war Herausgabe gemäß § Abs. Änderungsvertrags überlassenen dazugehörigen Betriebseinrichtungen verpflichtet . begründete Kündigung Dauerschuldverhältnisses Pflicht Klägerin Betriebsstilllegung . musste Betrieb Tanklagers abwickeln noch dort eingesetzte Personal entlassen . Feststellungen Vorinstanz haben Parteien auch Vereinbarung Übergabezustand Tanklagers getroffen . Bereits Grund ist Erwägung Berufungsgerichts Klägerin sei Vermeidung § vertraglich verpflichtet gewesen Tanklager " abgewickelten Zustand Personal übergeben tragfähig . würde Klägerin behauptete Vereinbarung Betriebsübergabe vorheriger Kündigung Arbeitsverhältnisse § Abs. Satz zwingendes Recht verstoßen 6 . Aufl . . insoweit erhobene Gegenrüge Erfolg hat . ausgesprochenen Kündigungen wären unwirksam § Abs. Satz . Kontinuitätsgebot Abs. Satz arbeitsrechtlicher Bestandsschutz Verbindung Kündigungsverbot gemäß § Abs. Satz steht vertraglichen Regelung weichenden Betriebsinhaber verpflichtet Kündigung Arbeitsverträgen " altlastenfreien " Betriebsübergang sorgen vgl. Senatsurteil 23 . März . . weisen streitgegenständlichen Sozialplanabfindungen direkten Zusammenhang Leistungspflicht Klägerin . Abfindungsaufwendungen Klägerin dienten auch mittelbar Leistungserstellung Sinne Nummer Abs. . bereits ausgeführt kommt Zuordnung Abfindungen preisrechtlich anzuerkennenden Kosten allgemeinen Unternehmerwagnis entscheidend Abfindungen normalen Betriebsgeschehen folglich betrieblichen Leistungserstellung begründet sind epochalen " Ereignis Ursache haben Unternehmen Ganzes gefährdet S. . Hintergrund können Abfindungsaufwendungen dann Kosten anerkannt werden Rahmen allgemeiner konjunktureller Schwankungen lediglich Kapazitätsanpassung dienen zugleich auch Interesse Auftraggebers Verringerung Personalkosten Steigerung teneffizienz abzielen vgl. Nr. Abs. Arbeitsanleitung ; aaO S. ; aaO S. . Sonderfall stellen ferner öffentliche Aufträge Auftragnehmer Aufbau speziellen Betriebsstätte vorschreiben vornherein vorgesehen Vertragsende wieder abgebaut werden muss . können Abfindungen enthaltende Abbauaufwendungen entstehen haben Ebisch/Gottschalk aaO Nr. . ; Michaelis/ aaO S. . vorliegende Fall liegt jedoch anders . Klägerin hat lediglich Bewirtschaftung Unterhaltung Jahrzehnten bestehenden Betriebsstätte übernommen . preisrechtliche Gedanke Auftraggeber auch Kosten Personalabbaus aufkommen soll Auftragnehmer Aufbau vorübergehenden Betriebsstätte veranlasst hat trifft . Abfindungsaufwendungen Klägerin sind vielmehr allgemeinen Unternehmerwagnis Nr. Abs. zuzurechnen kalkulatorischen Gewinn abgegolten Nr. Abs. Nr. Buchst . ankommt Klägerin tatsächlich erzielte Gewinn Abdeckung Abfindungszahlungen ausreicht . geplante Stilllegung Tanklagers vorbereitende Kündigung 30 . März stellten Klägerin " epochales " Grundlagen Geschäftstätigkeit berührte nur Kapazitätsanpassung Marktgegebenheiten führen sollte . Dementsprechend erfolgte Kündigung sämtlicher Arbeitsverhältnisse Rahmen normalen Aufrechterhaltung Funktionsfähigkeit Betriebs zielte vollständige endgültige Schließung . Entscheidung Klägerin Arbeitsverhältnisse anderweitiger Einsatzmöglichkeiten Arbeitnehmer Beispiel anderen Tanklager beenden war unternehmerischer Natur betrifft Kern typischen Unternehmerrisikos . öffentliche Preisrecht Verordnung Nr. soll marktwirtschaftliche Grundsätze Gebiet öffentlichen Auftragswesens durchsetzen fairen korrekten Preis führen . Preisrecht dient indes Auftragnehmer allgemeinen Unternehmerrisiko freizustellen vgl. Vorbemerkung Nr. ; Nr. Abs. Satz Arbeitsanleitung . gilt vorliegenden Fall besonderem Maße T. Co. Tanklager GmbH -Gruppe Geschäftsanteile Klägerin erst Ausspruch Vertragskündigung somit Kenntnis Risikos übernommen hat Arbeitnehmer weiterbeschäftigen können . Gegenrüge Klägerin Berufungsgericht hätte benannten Zeugen S. Beweis vernehmen müssen Parteien Erstattungspflicht Beklagten Sozialplanabfindungen geeinigt hätten greift . Wissen Zeugen S. gestellte Behauptung Verkäufer Käufer seien nahme Tanklager -Gruppe Jahr GmbH Co. Erstattungspflicht Beklagten Ende Vertragslaufzeit fällige Sozialplanzahlungen ausgegangen ist Aussagekraft Frage Parteien Rechtsstreits entsprechende Individualabrede getroffen haben . Zeuge war Teilnehmer Besprechung 7 . März hierüber angefertigten Vermerks Übergabezustand Tanklagers Gegenstand hatte . über Inhalt Vermerks künftige Sozialplankosten erörtert wurden ist Wissen Zeugen gestellt worden . 3 . Sozialplanaufwendungen preisrechtlich Kosten Sinne Nummern behandeln sind kann Klägerin auch Zusammenhang Aufstellung angefallenen Rechtsberatungskosten verlangen . sind § Abs. Buchst . Nr. Änderungsvertrags Fremdleistungen gesondert nur " Rahmen Selbstkostenerstattungspreises erstattungsfähig . 4 . Frage Klägerin Anspruch Erstattung gungskosten zusteht bedarf derzeit Entscheidung . etwaiger Anspruch wäre Preisprüfung -festlegung zuständige fällig . Auffassung Berufungsgerichts Fälligkeit Zahlungsanspruchs stehe zuständige Preisüberwachungsstelle Selbstkostenerstattungspreis Jahr noch geprüft festgelegt habe hält Angriffen Revision stand . Auslegung § Abs. Änderungsvertrags getroffenen Regelung Berufungsgericht ist Rechtsfehlern beeinflusst . tatrichterliche Vertragsauslegung ist revisionsrechtlich nur dahingehend überprüfbar Verstöße gesetzliche Auslegungsregeln anerkannte Auslegungsgrundsätze sonstige Erfahrungssätze Denkgesetze vorliegen Auslegung Verfahrensfehlern beruht vgl. Urteile 26 . Juni . 4 . Dezember . . Berufungsurteil beruht derartigen Auslegungsfehlern . § Abs. Änderungsvertrags vergütet Auftraggeber Auftragnehmer Selbstkostenpreisbasis Eigenleistungen Dritten erbrachten Fremdleistungen endgültige Selbstkostenerstattungspreis zuständige Preisüberwachungsstelle geprüft festgelegt wird § Abs. Änderungsvertrags . Berufungsgericht Blick Regelung § Abs. Änderungsvertrags ausführt Prüfungsbericht Preisaufsichtsbehörde sei nur innerbehördliche Stellungnahme Auftraggeber binde befasst lediglich allgemein öffentlich-rechtlichen Funktion Wirkung Prüfberichts Preisüberwachungsstellen . fehlt insbesondere Auseinandersetzung Wortlaut vertraglichen Regelung Preisüberwachungsstelle Selbstkostenerstattungspreis nur prüft auch endgültig festlegt . Fehlerhaft ist auch Auffassung Berufungsgerichts § Abs. Änderungsvertrags schon Vereinbarung Leistungsbestimmungsrechts § anzusehen sei Preisprüfungsstelle gesetzlich Bestimmung Leistung berufene Behörde Dritter Sinne § sein könne . trifft zwar Behörde gesetzlich Bestimmung Leistung berufen ist Dritter Sinne § tätig werden kann Bestimmung vertraglicher Kompetenz vornehmen muss MüKoBGB/Würdinger 6 . Aufl . . . Unzutreffend ist indes Schlussfolgerung Berufungsgerichts auch Preisüberwachungsstelle Dritter ausscheide . öffentlichem Preisrecht Nr. obliegt Preisüberwachungsstelle abgesehen hier einschlägigen Sonderregelung § Abs. Satz PR Nr. lediglich Prüfung Vergütung . § Abs. Änderungsvertrags bestimmte Aufgabe Selbstkostenerstattungspreis festzulegen liegt gesetzlichen Zuständigkeit . Senat kann § Abs. Änderungsvertrags selbst auslegen Sachverhalt hinreichend geklärt ist weitere tatsächliche Feststellungen treffen sind vgl. Senatsurteile 8 . Dezember NVwZ . 8 . Oktober . ; Urteile 25 . September 7 Juli . Wortlaut Sinn Zweck Vertragsbestimmung orientierte Auslegung führt Ergebnis Vertragsparteien Leistungsbestimmung Sinne § zuständige Preisüberwachungsstelle vereinbart haben . eindeutigen Wortlaut vertraglichen Regelung wird Preisüberwachungsstelle öffentlich-rechtlich geregelte Preisprüfung auch Festlegung endgültigen Selbstkostenerstattungspreises weitere Aufgabe zugewiesen . Regelung ist auch Parteien interessengerecht Expertise neutralen Preisüberwachungsstelle Vertragsbeziehung unmittelbar nutzbar machen können somit vornherein Streit PR Nr. ermittelnden Selbstkostenpreis vermeiden . Auslegungsergebnis wird tatsächliche Handhabung Vertragsbestimmung gestützt . Beklagte hat unwidersprochen vorgetragen Preisüberwachungsstelle Prüfergebnis genannte Selbstkostenerstattungspreis folgende Vertragsjahr jeweils Höchstpreis gemäß § Abs. Änderungsvertrags vereinbart wurde . Vertragsparteien haben somit Entscheidung Preisüberwachungsstelle verbindliche Festsetzung Vergütung behandelt . Auslegung ist auch Gesichtspunkt Leistungsbestimmung § Behörde rechtlichen Bedenken ausgesetzt . gesetzlich geregelte Zuständigkeit entgegensteht Gefahr Interessenkollision gegeben ist können Vertragsparteien wirksam vereinbaren Behörde Dritter Sinne § fungieren soll Urteil 18 . Februar ; MüKoBGB/Würdinger aaO ; Palandt/ 74 . Aufl . . . Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt . Preisüberwachungsstelle Auftragnehmer zahlende Vergütung Gesetzes festsetzt vgl. § Nr. wurde bereits ausgeführt . ist auch Interessenkollision besorgen Preisüberwachungsstelle Vertragsparteien neutrale Position einnimmt vgl. Michaelis/Rhösa aaO Nr. S. ; Ebisch/Gottschalk aaO Nr. . Preisprüfung zuständigen Bezirksregierung Bundesbehörde handelt . haben Vertragsparteien § Abs. Änderungsvertrags Schiedsgutachtenvereinbarung getroffen . sollte Preisüberwachungsstelle Schiedsgutachter unmittelbar " Bestimmung Leistung " Rechtsgestaltung befugter Dritter Sinne § vornehmen . Vielmehr ist Vergütung Parteien § Abs. Änderungsvertrags bereits Weise bestimmt worden Maßgabe öffentlichen Preisrechts Selbstkostenbasis zahlen war . liegt somit Schiedsgutachtenabrede engeren Sinn Schiedsrichter billige objektiv richtige Entscheidung vertraglichen Vereinbarung treffen hat vgl. MüKoBGB/Würdinger . . Schiedsgutachter muss Klarstellung inhalts maßgeblichen Tatsachen ermitteln Parteien verbindlich feststellen Senatsurteil 4 Juli . ; s. auch Urteil 26 . April Abgrenzung Schiedsgutachten engeren weiteren Sinn . anderen Vereinbarung Parteien gelten § § entsprechend Senatsurteil 4 Juli aaO . andernfalls Zweck Vereinbarung weitgehend verfehlt würde enthält Schiedsgutachtenabrede engeren Sinn Regel stillschweigende Vereinbarung Gläubiger Dauer Erstattung Gutachtens Schuldner vorgehen werde . regelt Schiedsgutachtenabrede engeren Sinn auch Leistungszeit gemäß Abs. dahingehend Fälligkeit Vergütungsforderung Vorlage Gutachtens hier : Entscheidung Preisüberwachungsstelle aufgeschoben wird . dennoch erhobene Klage ist verfrüht " derzeit unbegründet " abzuweisen Senatsurteil 4 Juli aaO . . stillschweigenden Vereinbarung Leistungszeit ist anderweitiger Anhaltspunkte auch vorliegenden Fall auszugehen . gilt geltend gemachten " schließungsbedingten Mehraufwendungen " also auch Tankreinigungskosten . Regelung § Abs. Änderungsvertrags hat Zweck Vertragsparteien Höhe zahlenden Vergütung zuverlässig Klarheit verschaffen Rechtsstreit Möglichkeit vermeiden . Herausnahme einzelner Aufwendungen wäre unvereinbar . wird Interesse Auftragnehmers Zahlungen zeitnah erhalten § Abs. Buchst . Änderungsvertrags vorgesehenen vierteljährlichen Abschlagszahlungen hinreichend Rechnung getragen . Klägerin meint § Abs. Buchst . Änderungsvertrags getroffene Zinsregelung Auftragnehmer überzahlte Beträge % jährlich verzinsen hat spreche Auftraggeber leistenden vertragsgemäßen Zahlungen Fälligkeit hinausschiebende Regelung getroffen worden sei vermag Auslegung § Abs. Änderungsvertrags erkennenden Senat Frage stellen . Abs. Buchst . Änderungsvertrags befasst ausschließlich Problem Auftraggeber geleisteter Überzahlungen betrifft Fälligkeit Vergütungsanspruchs Auftragnehmers insoweit Risiko verzögerter Vergütungszahlungen vierteljährlichen Abschlagszahlungen angemessen berücksichtigt wird . können allerdings nur reguläre Bewirtschaftung Unterhaltung Tanklagers Rahmen oben begrenzten Selbstkostenerstattungspreises § Abs. Änderungsvertrags einmalig anfallende schließungsbedingte Mehrkosten gefordert werden . . angefochtene Urteil ist aufzuheben § Abs. . Sache ist Endentscheidung reif so Senat Berufung Klägerin Urteil Landgerichts zurückweisen schlussberufung Beklagten Klage insgesamt abweisen kann § Abs. . Tombrink Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung 20.01.2015