BESCHLUSS 17 . Januar Rechtsstreit . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 17 . Januar Vizepräsidenten Richter Hucke Seiters Dr. beschlossen : Revision Beklagten Urteil 17 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 20 . Mai wird Gründen Hinweisbeschlusses Senats 15 . November gemäß § Satz Kosten zurückgewiesen . Beklagte Schriftsatz 21 . Dezember ausgeführt hat entscheidender Bedeutung sei ebenfalls Berufungsgericht auch Sache zurückgewiesenen Schadensersatzansprüche Beklagten bestünden Vorgehen § Satz bestehe Raum vermag Senat folgen . Gründe Zulassung Revision Satz bestehen mehr werden auch aufgezeigt . Hinweisbeschluss Senats aufgeführten Urteilen Bundesgerichtshofs ergibt Frage Beklagten geltend gemachten Schadensersatzansprüche bestehen Erfolg Revision erheblich ist . Streitwert : € Hucke Vorinstanzen : Entscheidung 14.01.2010 Entscheidung