BESCHLUSS 27 . Januar Baulandsache . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 27 . Januar Vizepräsidenten Richter Tombrink beschlossen : Gegenstandswert Beschwerde Beteiligten Nichtzulassung Revision Urteil Senats Baulandsachen Oberlandesgerichts 25 . März wird € festgesetzt . Gründe : Gegenstandswert Nichtzulassungsbeschwerde ist § Abs. BauGB . V.m . Höhe % Werts Einwurfsgrundstücks festzusetzen . 1 . ständiger Rechtsprechung Senats zuletzt 26 November ZR . m.w . . ist Revision Zulassung Beteiligte hier erstrebt Einbeziehung Grundstücks Umlegungsverfahren bekämpft Regelungen Umlegungsplans angefochten werden Streitwert % Grundstückswerts bemessen . rechtfertigt Umlegung Idee ungebrochenen Fortsetzung Eigentums verwandelten Grundstück zugrunde liegt ; Eigentümer wird vernünftigen wirtschaftlichen Betrachtungsweise Eigentum genommen . schließt entsprechende Anwendung § zwar auch dann Umlegung Enteignung auswirkt . Streitwertberechnung einzubeziehen sind Wert Grund vorhandenen Aufbauten Senatsurteile 22 . Februar 13 . Februar . 2 . Streitwertfestsetzung ist grundsätzlich einzubeziehen Wert vorhandenen Aufbauten Beteiligte hier insgesamt € beziffert . Hinzuzurechnen ist Berufungsgericht hier fragliche Grundstück € /m2 Bodenrichtwertkarte Richtwertzone ermittelt hat . Größe m² ergibt Grundstückswert € . maßgebliche Verkehrswert wird Preis bestimmt gewöhnlich Geschäftsverkehr rechtlichen Gegebenheiten tatsächlichen Eigenschaften Rücksicht ungewöhnliche persönliche Verhältnisse erzielen wäre § BauGB . § . V.m . § Immobilienwertermittlungsverordnung kann insoweit Vergleichswertverfahren Ermittlung Verkehrswerts herangezogen werden . Anwendung Verfahrens kann § Abs. Satz Bodenrichtwerte Ermittlung Bodenwerts zurückgegriffen werden . Gegensatz Auffassung Beteiligten kann geltend gemachte Grundstückswert € /m² Wertermittlung zugrunde gelegt werden . Beteiligte bezieht insoweit Kaufpreisangebot Beteiligten Jahre anderes Grundstück Höhe € /m² Teilfläche Grundstücks m² . Wert entspricht Grundstücksmarkt jetzt erzielenden Preis . Beteiligte hat dargelegt Kaufpreisangebot Beteiligten Jahr heute noch unterbreitet werden würde . hinaus liegt Hinblick Grundstücksgröße lediglich Interesse Beteiligten verfahrenstechnische Hürden vermeiden Hand damals gebotene Kaufpreis Marktwert gesamte Grundstück orientiert war . Ausgehend Grundstückswert Höhe € Wert Aufbauten Höhe € Quote % ergibt insgesamt Gegenstandswert € . Tombrink Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung 25.03.2010 .