BESCHLUSS ZB 28 Juli Rechtsstreit Antragsteller Rechtsbeschwerdeführer Prozessbevollmächtigte : Rechtsanwälte Antragsgegnerin Rechtsbeschwerdegegnerin Prozessbevollmächtigte : Rechtsanwälte . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 28 Juli Vorsitzenden Richter Richter Dr. Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Antragstellers Beschluss 20 . Zivilsenats Kammergerichts 10 November wird Kosten unzulässig verworfen Gesetzes statthaft noch Beschluss zugelassen worden ist § Abs. Abs. Abs. . unstreitig erfolgten Zahlung beschränkte Wortlauts gestellten Anträge Interesse Parteien ersichtlich Kosten Verfahrens belastet werden . Kammergericht angefochtenen Beschluss getroffene Kostenentscheidung ist Ergebnis richtig auch dann Parteien entsprechendem richterlichen Hinweis Hauptsache ausdrücklich übereinstimmend erledigt erklärt hätten Billigkeit entsprochen hätte Kosten Verfahrens Antragsteller aufzuerlegen vgl. § ; s. Zöller/Vollkommer 25 . Aufl . Rdn . . Streitwert wird Rechtszüge folgt festgesetzt : 31 . Oktober Eingang Schriftsatzes Antragstellers gleichen Tage : € ab dann € 31 . Oktober entstandene Kosten Kapsa Vorinstanzen : KG Entscheidung