NAMEN Verkündet : 2 November Freitag Urkundsbeamter Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja GG Art . ; § A ; § Überläßt Straßenverkehrsamt Rahmen Erteilung Betriebserlaubnis § Rückgabe Kraftfahrzeugbriefs so haftet weisungswidriger Aushändigung Briefs Nichtberechtigten Träger Zulassungsstelle Bundesland Kraftfahrzeugsachverständigen amtliche Anerkennung erteilt hat . Urteil 2 November . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 2 November Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Dr. Dörr Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 11 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 18 . Juni Kostenpunkt insoweit aufgehoben Nachteil Beklagten erkannt worden ist . Berufung Klägerin Urteil Zivilkammer Landgerichts 26 . Februar wird vollem Umfang zurückgewiesen . Klägerin hat auch Kosten Rechtsmittelzüge tragen . Tatbestand Klägerin war Eigentümerin älteren Pkw Oktober Kaufpreis DM Eigentumsvorbehalt verkauft Käufer übergeben hatte . Anzahlung standen Kaufpreis noch DM . 12 . Januar beantragte Klägerin Fahrzeug längere Zeit stillgelegen hatte Zulassungsstelle beklagten Kreises neue Betriebserlaubnis gemäß § StVZO . Rücksicht Sicherungsinteresse verlangte zugleich neu auszustellenden Kraftfahrzeugbrief Technischen Überwachungsverein nur treuhänderisch übersenden Verpflichtung Klägerin zurückzuschicken . Dementsprechend bat Straßenverkehrsamt Beklagten B. Anschreiben 16 . Januar neuen Brief Anfertigung Gutachtens § übersandte Abnahme Kraftfahrzeugbrief Halter auszuhändigen ; Anlage war Halterin Klägerin bezeichnet . übergab Mitarbeiter B. Fahrzeugbrief Angestellten Käufers Fahrzeug vorgeführt hatte . Käufer veräußerte alsbald Wagen Übergabe Fahrzeugbriefs . Restkaufpreis DM erwirkte Klägerin Käufer Scheckvorbehaltsurteil Zwangsvollstreckung blieb jedoch ergebnislos . vorliegenden Klage nimmt Klägerin Einschluß Vollstreckungskosten Kreis ersatz Höhe DM Anspruch . Landgericht hat Klage abgewiesen Berufungsgericht hat Hauptsache stattgegeben . Revision erstrebt beklagte Kreis Wiederherstellung erstinstanzlichen Urteils . Entscheidungsgründe Revision ist begründet . Beklagten steht Klägerin geltend gemachte Amtshaftungsanspruch § Art . GG . Berufungsgericht verneint Ergebnis zwar Amtspflichtverletzungen Kreisangestellten Übergabe Kraftfahrzeugbriefs lastet Kreis aber Verstoß Mitarbeiter Technischen Überwachungsvereins § Abs. normierten Pflichten Behandlung Fahrzeugbriefs . habe beklagte Kreis einzustehen . Rückgabe Fahrzeugbriefs Übergeber Satz StVZO sei Zulassungsstelle obliegende amtliche Aufgabe Erfüllung zwar auch andere Kräfte heranziehen könne aber gleichwohl eigene Verpflichtung Kreisverwaltung bleibe . übertragenen Aufgabenkreis habe Streitfall Zulassungsstelle Mitarbeiter B. Wege Auftrags Verwaltungshelfer gen . Hingegen habe ausreichender Zusammenhang eigener hoheitlicher Sachverständigentätigkeit Amtshaftung Landes bestanden . II . Ausführungen halten Angriffen Revision entscheidenden Punkt stand . 1 . Zuzustimmen ist Berufungsgericht schen Überwachungsverein Schreiben 16 . Januar gerichtete Ersuchen Zulassungsstelle Kraftfahrzeugbrief erfolgter Abnahme unmittelbar Halter auszuhändigen amtspflichtwidrig war . Gemäß Abs. Satz StVZO war Zulassungsstelle zwar grundsätzlich selbst verpflichtet neu ausgestellten Fahrzeugbrief Klägerin übergeben . schließt indessen hier geübten Verfahren erforderliche Bescheinigung amtlich anerkannten Sachverständigen letzter Stelle stand zugleich Rückgabe Briefs § Abs. Satz Berechtigten überlassen . war lediglich sicherzustellen Sachverständige Empfangsberechtigten kannte . Jedoch war Punkt B. übersandte Schreiben Straßenverkehrsamts eindeutig Klägerin auch selbst Verbindung gesetzt Berechtigung Brief hingewiesen hatte . 2 . Pflichtwidrig war Umständen ausschließlich spätere unberechtigte Aushändigung Kraftfahrzeugbriefs Käufer Mitarbeiter .. Pflichtverletzung hat indessen Beklagte einzustehen . Rechtsprechung Bundesgerichtshofs übt amtlich anerkannte Sachverständige Kraftfahrzeugverkehr Straßenverkehrszulassungsordnung übertragenen Tätigkeiten hoheitliche Befugnisse . Amtspflichtverletzungen hierbei begeht haftet Technische Überwachungsverein Arbeitgeber Bundesland amtliche Anerkennung Sachverständiger erteilt hat . ; . ; Senatsurteil 11 . Januar . hoheitliche Tätigkeit Rahmen Erteilung Betriebserlaubnis § StVZO haben Sachverständigen hier ausgeübt . war Aushändigung Fahrzeugbriefs Vervollständigung erreichten Abschluß Verwaltungsverfahrens engste verbunden . bereits gerechtfertigt erschiene bloßen " " Sachverständigentätigkeit begreifen mag dahinstehen . Jedenfalls wäre Berufungsgericht " Auftrag " qualifizierte Ersuchen Zulassungsstelle B. eigenverantwortlichen hoheitlichen Tätigkeit Kraftfahrzeugsachverständigen verwaltungsrechtliches Mandat Beauftragten Handeln fremden Namen voraussetzte vgl. Schenke ; begrifflich etwas weiter Triepel Delegation Mandat öffentlichen Recht S. noch Inanspruchnahme Sachverständigen Mitarbeiter bloße unselbständige Verwaltungshelfer vgl. Berufungsgericht meint ; Ersuchen wäre vielmehr Bitte Amtshilfe anzusehen . Heranziehung freiberuflich tätigen Prüfingenieurs Prüfung Statik Bauvorhabens Baugenehmigungsbehörde Berufungsgericht verweist ist vorliegende Fall schon vergleichbar Prüfingenieur anders Kraftfahrzeugsachverständigen hoheitliche Aufgaben gesetzlich festgelegt sind erst jeweils erteilten Prüfungsauftrag öffentliche Verwaltung einbezogen wird f. ; f. Verantwortung Verhältnis Dritten insgesamt Baugenehmigungsbehörde verbleibt . denkbaren Alternativen Annex Amtshilfe würde Amtspflichtverletzungen aber ersuchende Behörde pflichtwidrig tätigen Amtsträger allgemein eintrittspflichtige Körperschaft haften vgl. Amtshilfe Senatsurteil 25 . April ZR § Nr. ; BGB-RGRK/Kreft 12 . Aufl . . 56 ; Soergel/Vinke 12 . Aufl . . hier also Land . Recht hat Landgericht Klage abgewiesen . Kapsa