NAMEN Verkündet : 22 . Mai Justizhauptsekretärin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Ist Abschluss Vertrags Unternehmer Verbraucher Widerrufsbelehrung unterschreiben bedarf konkreter Anhaltspunkte Fehlen Voraussetzungen gesetzlichen Widerrufsrechts hier : Haustürsituation Frist Ausübung Widerrufsrechts nur dann Gang gesetzt werden soll Unternehmer Verbraucher zusätzlich Belehrung erteilt hat Anforderungen gesetzliches Widerrufsrecht hier : § Fassung Gesetzes Modernisierung Schuldrechts 20 November . S. entspricht . Annahme Fristbeginn auch Falle möglicherweise vereinbarten vertraglichen Widerrufsrechts Anforderungen gesetzliches Widerrufsrecht genügenden Belehrung abhängig sein soll reicht Unternehmer Formulierung Widerrufsbelehrung Vorgaben gesetzlichen Widerrufsrechts orientiert hat Falle Eingreifens gesetzlichen Widerrufsrechts Belehrung gesetzlichen Anforderungen erfüllen wollte . Urteil 22 . Mai OLG II . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 22 . Mai Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richterin Richter Dr. Sunder Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 6 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 7 . April aufgehoben . Sache wird neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Klägerin trat Beitrittserklärung 1 . Dezember 8 . Dezember angenommen wurde Beklagten geschlossenen Fonds Rechtsform Gesellschaft bürgerlichen Rechts . erklärte Beitritt Vermittlung nung . Beitrittsformular angebotenen Beteiligungsmöglichkeiten wählte Beteiligungsprogramm Multi verpflichtete Einmalzahlung Höhe € % monatlichen Ratenzahlungen Höhe € % Agio Zeitraum Jahren Vertragssumme : € . Einmalzahlung erste Rate waren 1 . Februar fällig . Erklärung 30 . Januar Beklagten angenommen 1 . März verringerte versprochene Einmalzahlung € % so Vertragssumme nunmehr € belief ; war Einmalzahlung nunmehr erst 1 . März fällig . Beitrittsformulare enthalten folgende Klägerin unterschriebene Widerrufsbelehrung : Widerrufsbelehrung bin Abschluss oben genannten Beitrittserklärung gerichtete Willenserklärung mehr gebunden Wochen widerrufe . verzichtet etwaiges vorzeitiges Erlöschen Widerrufsrechts gesetzlichen Bestimmungen § Abs. Abs. . Widerruf Willenserklärung kommt auch Beteiligung wirksam . Form Widerrufs Widerruf muss Textform Brief Fax erfolgen . Widerruf muss Begründung enthalten . Fristablauf Lauf Frist Widerruf beginnt Tag iderrufsbelehrung unterschrieben habe  Exemplar Widerrufsbelehrung  schriftlicher Vertragsantrag Abschrift Vertragsurkunde Vertragsantrages Verfügung gestellt wurden . Wahrung Frist genügt rechtzeitige Absendung Widerrufs . Adressat Widerrufs Widerruf ist senden GmbH Co. Fax : . Telefon : Widerruf bereits erhaltenen Leistungen Habe Ablauf Widerrufsfrist bereits Leistungen und/oder GmbH Co. erhalten so kann Widerrufsrecht dennoch ausüben . Widerrufe Fall so muss empfangene Leistungen jedoch Tagen GmbH Co. zurückgewähren GmbH Co. Leistungen gezogenen Nutzungen herausgeben . Frist beginnt Absendung Widerrufs . Kann GmbH Co. erbrachten Leistungen ganz teilweise zurückgewähren beispielsweise Inhalt erbrachten Leistungen ausgeschlossen ist so bin verpflichtet insoweit Wertersatz leisten . gilt auch Fall GmbH Co. erbrachten Leistungen bestimmungsgemäß genutzt habe . Verpflichtung Wertersatz kann vermeiden Leistungen Ablauf Widerrufsfrist Anspruch nehme . Klägerin erbrachte Einmalzahlung leistete Monatsraten . Schreiben Prozessbevollmächtigten 16 . Juni erklärte Widerruf Beteiligung leistete Zahlungen mehr . Klage verlangt Klägerin Revisionsverfahren noch Bedeutung Feststellung Gesellschaftsvertrag Beklagten Widerruf beendet sei Beklagte Gesellschaftsvertrag rechtlichen Verpflichtungen mehr herleiten könne . Landgericht hat Klage stattgegeben Berufungsgericht hat Berufung Beklagten zurückgewiesen . Hiergegen richtet Berufungsgericht zugelassene Revision Beklagten . Entscheidungsgründe : Revision Beklagten hat Erfolg führt Aufhebung angefochtenen Entscheidung Zurückverweisung Sache Berufungsgericht . Berufungsgericht hat Begründung Entscheidung Wesentlichen ausgeführt : Klägerin habe Schreiben 16 . Juni Beteiligung Beklagten wirksam widerrufen . könne dahingestellt bleiben Beitritt sogenannten Haustürsituation erfolgt sei Klägerin gesetzliches Widerrufsrecht zustehe . Beklagte habe Klägerin vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt Belehrungspflichten bestanden hätten gesetzlichen Widerrufsrecht . erteilte Widerrufsbelehrung gesetzlichen Anforderungen entspreche sei Widerrufsfrist Gang gesetzt worden Klägerin habe 16 . Juni Beteiligung noch wirksam widerrufen können . II . hält revisionsrechtlichen Überprüfung stand . Ansicht Berufungsgerichts Klägerin habe Beteiligung Beklagten wirksam widerrufen ist frei Rechtsfehlern . 1 . herrschender Auffassung Rechtsprechung Schrifttum kann Widerrufsrecht nur Gesetzes bestehen grundsätzlich auch Vereinbarungswege festgelegt werden . können Vertragspartner Ausprägung Vertragsfreiheit Widerrufsrecht vertraglich vereinbaren nähere Ausgestaltung Rechtsfolgen § § verweisen vgl. Staudinger/Kaiser . 11 ; 71 . Aufl . Vorb § . 5 ; Bamberger/ 2 . Aufl . . 4 ; NK-BGB/Ring 2 . Aufl . . 26 ; vertraglichen Vereinbarung Verlängerung Widerrufsfrist vgl. Urteil 13 . Januar XI ZR . . 2 . Widerrufsbelehrung Beschränkung enthält nur gesetzlich vorgesehenen Fällen gelten soll Vereinbarung vertraglichen Widerrufsrecht entnommen werden kann kann hier dahingestellt bleiben vgl. Problematik Urteil 15 . Oktober insoweit abgedruckt ; Urteil 30 . Juni ; Urteile 6 . Dezember XI . XI juris . 24 ; OLG Urteil 19 . Juni juris . 121 ; OLG Urteil 22 Juli . f. ; Münch KommBGB/Masuch 6 . Aufl . . 15 ; Ebnet f. ; Verbraucherkreditverträge 3 . Aufl . . f. ; Münscher ; EWiR 244 ; Tetzlaff . Klägerin hätte vertraglich eingeräumtes Widerrufsrecht jedenfalls fristgemäß ausgeübt . Klägerin war vertraglich eingeräumtes Widerrufsrecht unterstellt Widerrufsbelehrung berechtigt Beitrittserklärung Wochen widerrufen . Lauf Frist hätte Tag Widerrufsbelehrung unterschrieben hatte Exemplar Belehrung schriftlicher Vertragsantrag Abschrift Vertragsurkunde Vertragsantrags Verfügung gestellt worden waren begonnen . Zweiwochenfrist 31 . Januar laufen begonnen hätte wäre 16 . Juni Prozessbevollmächtigter Widerruf erklärte längst abgelaufen gewesen . Beginn Widerrufsfrist kommt Widerrufsbelehrung Anforderungen Belehrung gesetzliches Widerrufsrecht entspricht . Formulierungen Beitrittsformulars lässt Widerrufsbelehrung überhaupt Einräumung vertraglichen Widerrufsrechts entnehmen wollte Wege Auslegung jedenfalls entnehmen Beklagte habe Klägerin nur vertragliches Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung beschriebenen Ausgestaltung einräumen wollen auch verpflichtet Falle gesetzlichen Widerrufsrechts einzuhaltenden gesetzlichen Belehrungspflichten erfüllen wollen Nichteinhaltung unbefristetes Widerrufsrecht einzuräumen . Auslegung Vertragserklärung ist Hintergrund gesetzlichen Widerrufsvorschriften Blick nehmen : Fälle gesetzlichen Widerrufsrechts Durchbrechung Grundsatzes " pacta sunt servanda " darstellen sind enumerativ abschließend geregelt § Abs. Satz knüpfen bestimmte gesetzliche Merkmale siehe insoweit auch Urteile 6 . Dezember XI . XI juris . . Wird Vertragspartner vertraglich Widerrufsrecht eingeräumt Gesetz zusteht z.B. Vertragsschluss " Haustürsituation " erfolgt Gesetz typisierten Situation strukturellen Ungleichgewichts fehlt kann ausgegangen werden Vertragspartner gleichwohl Situation begegnen . sind vielmehr grundsätzlich Gesetz gleichgewichtig eingeschätzte Vertragspartner anzusehen . Dann bestimmt Inhalt Widerrufsrechts aber auch ausschließlich Auslegung vertraglichen Vereinbarung . Hintergrund bedarf dann Unternehmer Verbraucher gesetzlich verpflichtet sein Widerrufsrecht eingeräumt hat konkreter Anhaltspunkte getroffenen Vereinbarung zwar Widerrufsrecht gesetzlichen Voraussetzungen Haustürsituation unabhängig sein soll Ausübung Widerrufsrechts vereinbarte Frist nur dann Gang gesetzt werden soll Unternehmer Anleger zusätzlich Belehrung erteilt hat Anforderungen gesetzliches Widerrufsrecht hier : Fassung Gesetzes Modernisierung Schuldrechts 20 November . S. entspricht . Derartige Anhaltspunkte bestehen vorliegend . vernünftiger Empfänger Erklärung Beklagten konnte Formulierungen Widerrufsbelehrung entnehmen Beklagte Fall gesetzliches Widerrufsrecht besteht verpflichten wollte Anleger vertraglich unbefristetes Widerrufsrecht einräumen wollen Widerrufsbelehrung genannten Voraussetzungen Widerrufsrechts Gesetz gesetzliches Widerrufsrecht aufgestellten Anforderungen genügten . gegenteilige Auslegung reicht Beklagte Formulierungen Vorgaben gesetzlichen Widerrufsrechts orientiert hat . ist ersichtlich lediglich Umstand geschuldet Widerrufsbelehrung Fall Eingreifens gesetzlichen Verpflichtung Belehrung Formular aufgenommen wurde besagt Willen Beklagten bestehende Belehrungspflichten übernehmen erfüllen wollen . Ebenso folgt Tatsache Beklagte selbstverständlich beabsichtigte Falle Eingreifens gesetzlichen Widerrufsrechts Belehrung gesetzlichen Anforderungen -9- erfüllen Sicht verständigen Empfängers Anhaltspunkt sein möglicherweise vertragliches Widerrufsrecht formulierten Voraussetzungen werde ausüben können . Auch Umstand Beklagte Hinweis § 312d Abs. § Abs. etwaiges vorzeitiges Erlöschen " Widerrufsrechts Vorschriften verzichtet hat folgt maßgeblichen Sicht Anlegers Beklagte gesetzlichen Belehrungspflichten auch Fall erfüllen wollte Vertragsschluss Haustürsituation erfolgte . kann dahinstehen Widerrufsbelehrung erklärte Verzicht vorzeitiges Erlöschen Widerrufsrechts gesetzlichen Bestimmungen überhaupt ausgelegt werden kann solle gegebenenfalls auch dann gelten gesetzlichen Bestimmungen Vorliegens gesetzlichen Widerrufsrechts schon anwendbar sind allenfalls vertraglich eingeräumtes Widerrufsrecht Rede steht . Jedenfalls kommt Verzicht Ausdruck Anleger Rechte Gesetz Verbraucher besonders schutzwürdigen Situation Geschäftsabschlusses Haustürsituation gewährt selbst dann einräumen wollen Situation gegeben ist . Verbraucher kann Erklärung allenfalls entnehmen Unternehmer Widerrufsrecht Belehrung formulierten Voraussetzungen einräumt . Bezugnahme gesetzlichen Bestimmungen ist nur insoweit Bedeutung formulierte Widerrufsrecht eingeschränkt wird . folgt Ansicht Revisionserwiderung auch Entscheidung XI . Zivilsenats Bundesgerichtshofs 23 . Juni XI . . Entscheidung betrifft Umfang erfüllenden Belehrungspflichten chen Widerrufsrecht . V.m . möglicherweise Belehrung verpflichtete dortige Klägerin Fall vertraglich eingeräumten Widerrufsrechts . . Senat kann Sache abschließend selbst entscheiden § Abs. . Berufungsgericht hat Rechtsstandpunkt folgerichtig Feststellungen Parteien streitigen Frage getroffen Beitritt Klägerin sogenannten Haustürsituation gemäß Abs. Satz Nr. hier anzuwendenden Fassung Gesetzes Modernisierung Schuldrechts 20 November . S. erfolgt ist . Vorschrift findet Verträge Beitritt Gesellschaft Beklagte Kapitalanlage dienen soll Gerichtshof Europäischen Union bestätigten Urteil 15 . April ständigen Rechtsprechung Senats Anwendung siehe nur Urteil 12 Juli ZR . . erforderlichen Feststellungen wird wiedereröffneten Berufungsverhandlung gegebenenfalls ergänzendem Vortrag Parteien nachzuholen haben . weitere Verfahren weist Senat Folgendes : 1 . Sollte Berufungsgericht Feststellung gelangen Klägerin Voraussetzungen § Abs. Satz Nr. Beklagten beigetreten ist wäre dann § § grundsätzlich mögliche Widerruf 16 . Juni verfristet . Widerrufsbelehrung Beitrittsformular entspricht gesetzlichen Anforderungen Fall noch anwendbaren § Abs. § Abs. . Schutz Verbrauchers erfordert ständigen Rechtsprechung Bundesgerichtshofs möglichst umfassende unmissverständliche Verständnis Verbraucher eindeutige Belehrung siehe nur Urteil 4 Juli ; Urteil 12 . April Rn . 13 ; Urteil 10 . März XI . 14 ; siehe nunmehr § Abs. . Widerrufsbelehrung hat Verbraucher Widerruf eröffneten wesentlichen Rechte Pflichten bewusst machen ; sind tatsächlichen materiellen Rechtsfolgen Erklärung Widerrufs abzubilden vgl. Urteil 12 . April Rn . . ; Urteil 2 . Februar . . Anforderungen genügt Klägerin erteilte Belehrung Senat Stelle entscheiden müsste Widerrufsbelehrung Falle Widerrufs Beteiligung Anlagegesellschaft Einzelnen formuliert werden muss Probleme insoweit aufzeigend . ; Guggenberger . . Belehrung entspricht schon gesetzlichen Anforderungen lediglich Widerruf folgende Pflichten Klägerin hinweist jedoch Widerruf etwaige Rechte Klägerin Hinblick bereits Beklagte geleistete Zahlungen auswirkt . Hinweis war unentbehrlich Klägerin vertraglichen Fälligkeitsbestimmungen Ratenzahlungen bereits Ablauf Widerrufsfrist leisten musste . 2 . Sollte Ergebnis Feststellungen sein Klägerin wirksam widerrufen hat wird Berufungsgericht Klarstellung Feststellungsantrags hinzuwirken haben . Widerruf Beitrittserklärung führt ständigen Rechtsprechung Senats Anwendung Grundsätze fehlerhaften Gesellschaft Ermittlung Wertes Gesellschaftsanteils fehlerhaft beigetretenen Gesellschafters Zeitpunkt Ausscheidens siehe nur Urteil 2 Juli f. ; Urteil 12 Juli ZR . f. II ; Urteil 17 . Mai . . Anwendung Grundsätze fehlerhaften Beitritt kann widerrufenden Gesellschafter führen Abfindungsguthaben Mitgliedschaft eingetretener mitzutragender Verluste Gesellschaft geringer ist Einlageleistung ; Anwendung kann sogar führen Gesellschaft Dauer Mitgliedschaft Widerrufenden erwirtschafteten Verluste Abfindungsguthaben negativ ist widerrufende Gesellschafter also nur Einlage zurückerhält seinerseits Zahlungen Gesellschaft verpflichtet ist . . siehe nur Beschluss 5 . Mai . . ist bisherige Antrag Klägerin festzustellen Beklagte Anspruch mehr Gesellschaftsvertrag hat Erstellung Auseinandersetzungsrechnung weit gefasst . Sunder Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung I-6