BESCHLUSS 11 . Februar Rechtsstreit II . Zivilsenat hat 11 . Februar Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Kraemer Caliebe Dr. beschlossen : Nichtzulassungsbeschwerde Beklagten wird unzulässig verworfen . Kosten Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens werden Beklagten auferlegt Ausnahme Nebenintervention verursachten Kosten Streithelferinnen Beklagten tragen sind . Streitwert : € Gründe : Nichtzulassungsbeschwerde Beklagten ist unzulässig verwerfen Wert Beschwer § Nr. erforderlich € übersteigt lediglich € beträgt . 1 . Falle Einlegung Rechtsmittels Verurteilung Erteilung Auskunft ist Bemessung Beschwer ständigen Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Aufwand Zeit Kosten abzustellen Erfüllen titulierten Anspruchs erfordert etwaige hier gegebene Geheimhaltungsinteressen s. nur . gilt abzuweichen Veranlassung besteht auch Fall vorliegenden Berufungsgericht Stufenklage insgesamt abweisende erstinstanzliche Urteil aufhebt Auskunftsanspruch zuspricht Übrigen Rechtsstreit weiteren Stufen erste Instanz zurückverweist ; . 3 Juli f. . . . 2 . Zugrundelegung Grundsätze bemisst Senat vorliegend Aufwand Kosten Zeit € . Gunsten Beklagten geht Senat Durchsehen Aktenordner Zeitaufwand Stunden erforderlich ist . Überzeugung Senats glaubhaft gemacht haben Beklagten jedoch Stunden vollem Umfang Rechtsanwälte persönlich aufgewandt werden müssen so allein Stundensatz € anfallenden Stunden gerechtfertigt ist . Vielmehr spricht zunächst nichtanwaltliche Hilfskraft Ordner durchsehen einzelne Angelegenheit betreffenden Vorgänge kennzeichnen kann so Anschluss Anwalt seinerseits nur noch noch geschehen ausgeführten anwaltlichen Tätigkeiten kurz Form Tätigkeitsnachweisen zusammenfassen muss . selbst Rechtsanwalt persönlich auszuführende Tätigkeit Zusammenhang Auskunftserteilung ist Aufwand € Stunde Umständen gerechtfertigt . Beklagten verkennen Rahmen Beschwer nur eigenen Aufwand geltend machen können . geltend gemachten Stundensatz handelt jedoch Satz Rechtsanwälte Auftraggeber Rechnung stellen . Stundensatz enthält nur eigenen Aufwand Rechtsanwalts umfasst zusätzlich auch Kostenaufwand Anwaltsbüros betriebswirtschaftlich Höhe Stundensatzes einkalkuliert ist . anwaltliche Tätigkeit entfallende Kostenanteil muss Ermittlung eigenen Aufwands Anwalts Stundensatz Höhe € abgezogen werden . Selbst Anlegung großzügigen Maßstabes ist Aufwand € Stunde bewerten Beschwer Stunden € € führt . Kraemer Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung 11.10.2006