BESCHLUSS 12 Juli Rechtsstreit II . Zivilsenat hat 12 Juli Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Kraemer Prof. Dr. beschlossen : Antrag Klägers Bewilligung Prozesskostenhilfe wird abgelehnt . Gründe : Antrag Klägers Bewilligung Prozesskostenhilfe wird abgelehnt Kläger hinreichend dargetan hat Partei kraft Amtes wirtschaftlichen Verhältnisse verwalteten Vermögensmasse Tragung Prozesskosten Lage ist . § Abs. Satz ist Bewilligung Prozesskostenhilfe abzulehnen Antragsteller Gericht gesetzten Frist Angaben persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse glaubhaft gemacht bestimmte Fragen ungenügend beantwortet hat . So liegt Fall hier . Antragsteller ist Schreiben 3 . Mai aufgefordert worden 6 . Juni Kopie Insolvenztabelle Stellungnahme Zumutbarkeit Prozessfinanzierung Gegenstand Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten Akten reichen . Verfügung ist Antragsteller nachgekommen . fehlenden Angaben Berechtigung Beziehung zesskostenhilfe nur Teilen insgesamt abhängig ist war Antrag vollumfänglich abzulehnen . Kraemer Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung