NAMEN Rechtsstreit Verkündet : 17 . Dezember Urkundsbeamter Geschäftsstelle II . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat mündliche Verhandlung 12 November Vorsitzenden Richter Dr. Röhricht Richter Prof. Dr. Prof. Dr. Dr. Richterin Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 13 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 31 . August aufgehoben . Sache wird anderweiten Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Kläger wenden Anfechtungsklage Beschlüsse Tagesordnungspunkten Beschluß Jahresabschluß Bestätigung Hauptversammlungsbeschlusses 10 . Oktober Herabsetzung Grundkapitals Hauptversammlung Beklagten 14 Juli gefaßt worden sind . Revisionsinstanz streiten Parteien Hauptversammlung ordnungsgemäß . S. § Abs. Satz AktG einberufen worden ist . liegt folgender Sachverhalt zugrunde : § Abs. Satz 6 . Juni gültigen Satzung mußte Vorstand Beklagten Zeitpunkt Beschlußfassung Grundkapital Mio. DM verfügte mindestens Mitgliedern bestehen . Folgezeit ist Vorschrift dahingehend geändert worden Aufsichtsrat Zahl Vorstandsmitglieder bestimmt . Vorstandsmitglied Vorstandsamt 28 . Februar niedergelegt hatte faßte Aufsichtsrat 25 . Mai Beschluß Herrn Vorstandsmitglied abzuberufen . Zugleich beschloß Herrn S. Wirkung 1 . Juni Mitglied Vorstandes Beklagten bestellen . Zeit 28 . Februar 31 . Mai war somit alleiniges Mitglied Vorstandes Herr Dr. . 26 . Mai datierte Einladung Hauptversammlung 14 Juli ist 29 . Mai Bundesanzeiger veröffentlicht worden . Parteien streiten u.a. Aufsichtsrat Sitzung 25 . Mai gefaßten Beschluß Zeit 1 . Juni Zahl Vorstandsmitglieder Mitglied beschränkt hat . Anfechtungsklage hatte Vorinstanzen Erfolg . Revision erstrebt Beklagte Abweisung Klage . Entscheidungsgründe : Revision Beklagten führt Zurückverweisung . Vorstand Beklagten war Abschluß vorbereitenden Maßnahmen Haup tversammlung 26 . Mai Einladung Hauptversammlung Veröffentlichung Bundesanzeiger 29 . Mai entsprechend Anforderungen Gesetzes Satzung Beklagten vgl. § § Abs. Nr. Abs. Satz AktG ordnungsgemäß besetzt . Beklagten kann somit Formfehler Erarbeitung Bekanntgabe Vorschläge Beschlußfassung Hauptversammlung 14 Juli Anfechtung Beschlüsse berechtigen würde vorgeworfen werden . 1 . Berufungsgericht ist zutreffend ausgegangen vorbereitenden Maßnahmen . S. § Abs. Satz AktG Gesamtvorstand treffen verantworten sind . § Abs. Satz AktG § Abs. 6 . Juni gültigen Satzung Beklagten mußte Gesamtvorstand Mitgliedern bestehen . Umstand Vorstandsmitglied Niederlegung Amtes Vorstand ausschied führte Zugrundelegung Regelung Maßnahmen nur verbliebene Vorstandsmitglied vorzubereiten verantworten waren . hat Senat Verfahren ZR Urteil 12 November entschieden . Gründe Entscheidung wird Bezug genommen . 2 . Ansicht Berufungsgerichts war Vorstand 26 . 29 . Mai Geltung neugefaßten Satzung Beklagten Mitglied ordnungsgemäß besetzt . Ansicht Kläger stimmt neue Satzungsregelung Zahl Vorstandsmitglieder Aufsichtsrat Beklagten bestimmt wird gesetzlichen Vorschrift § Abs. Satz AktG . Bestimmung schreibt Gesellschaften Grundkapital Mio. € mindestens Vorstandsmitglieder . Wor tlaut gilt jedoch Ausnahme Grundsatz Satzung bestimmt Vorstand nur Person besteht . entspricht Satzung Beklagten getroffene Regelung . Neufassung Aktiengesetzes 6 . September Gesetz eingefügte Vorschrift § Abs. Satz AktG ist jedoch Berücksichtigung Abs. Nr. AktG auszulegen Satzung Zahl Mitglieder Vorstandes Regeln Zahl festgelegt wird anzugeben sind . Satzungsvorschrift Zahl Vorstandsmitglieder Aufsichtsrat bestimmt wird gibt Regel Zahl Vorstandsmitglieder festgelegt wird Reg . . BT-Drucks . S. ; Hüffer AktG 4 . Aufl . Rdn . ; . ; Pentz . AktG § Rdn . ; Krafft KK AktG 2 . Aufl . Rdn . ; Ganske . Vorschrift § Abs. Nr. AktG gegenwärtige Fassung Gesetz Durchführung zweiten Richtlinie 13 . Dezember . S. beruht steht Art . lit . Richtlinie . Nr. 31 . Januar S. Übereinstimmung . Zwar hat Satzung Wortlaut deutschen Fassung Richtlinie " Bestimmungen Zahl Mitglieder " festlegt enthalten . Fassung entspricht jedoch Entstehungsgeschichte Richtlinienvorschrift Ganske Fn . . spiegelt vielmehr zutreffend u.a. englischen französischen Fassung " rules members " " règles qui déterminent " sprechen Fassungen vgl. EUR-Lex legislation Législation S. . Richtigkeit Anwendung Gemeinschaftsrechtes auch Ansicht deutschen historischen Gesetzgebers entspricht vgl. BT-Drucks . S. ist offenkundig Sinne Rechtsprechung Europäischen Gerichtshofes vgl. . 6 . Oktober Slg . . bedarf Vorlage Europäischen Gerichtshof . Beschlüssen Tagesordnungspunkten Sitzung 25 . Mai hat Aufsichtsrat Ausdruck gebracht Zahl Vorstandsmitglieder § Abs. 6 . Juni gültigen Satzung Mitglied reduziert . Beschluß Tagesordnungspunkt hat Aufsichtsrat Niederlegung Vorstandsmandates frühere Vorstandsmitglied zugestimmt Abberufung beschlossen . Tagesordnungspunkt hat Aufsichtsrat Beschluß gefaßt Herrn S. Wirkung 1 . Juni Mitglied Vorstandes Beklagten bestellen . Zwar wird Beschlüssen ausgesprochen Zeit Antritt Amtes Herrn S. Zahl glieder Person beschränkt wird . Beschlußinhalt kann doch Auslegung Beschlüsse festgestellt werden . Einmal ist Aufsichtsrat Umstandes Antritt Amtes Herrn S. Vorstand nur Mitglied besetzt war bewußt gewesen . hat Kenntnis Umstandes Herrn S. ger Wirkung erst 1 . Juni Vorstand berufen . hat hinreichend Ausdruck gebracht Zwischenzeit Berufung weiteren Vorstandsmitgliedes abgesehen Zahl Vorstandsmitglieder Person beschränkt wird . Berufungsgericht hat zwar Ausgangspunkt gegenteiligen Überlegungen insoweit Recht Aufsichtsratsbeschlüsse Rechtsprechung Senates stillschweigend gefaßt werden können ausdrücklichen Beschlusses bedarf ; . Liegt jedoch ausdrücklich gefaßter Beschluß so kann Auslegung führen ausdrücklichen Beschlußwor tlaut hinausgehender Erklärungsgehalt berücksichtigen ist ; . 19 . Dezember . Voraussetzungen sind vorstehend ausgeführt vorliegenden Falle gegeben . hat Berufungsgericht verkannt . Kläger Anfechtungsklage verschiedene weitere Gründe gestützt haben bislang Feststellungen getroffen worden sind war Sache Berufungsgericht zurückzuverweisen . Röhricht Henze Frau Münke ist Erkrankung Leistung Unterschrift gehindert Röhricht