BESCHLUSS ZR 15 . Oktober Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja GmbHG Abs. Abs. 2 ; § Umgehung Kapitalaufbringung Herzahlen liegt auch dann Einlagezahlung vornherein beabsichtigt " Raten " hier : Teilbeträge Abstand Monaten Inferenten zurückfließt . Fällen Herzahlens tilgt grundsätzlich zulässige nachträgliche Zahlung fortbestehende Einlageschuld nur dann spätere Leistung eindeutig Einlageverbindlichkeit objektiv zuordnen lässt . Beschluss 15 . Oktober ZR OLG II . Zivilsenat hat 15 . Oktober Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Dr. Dr. einstimmig beschlossen : Parteien werden hingewiesen Senat beabsichtigt Revision § Beschluss zurückzuweisen . Gründe : Revision Beklagten hat Aussicht Erfolg Voraussetzungen Zulassung liegen § . Berufungsgericht hat Berufung Beklagten Klage stattgebende Urteil Landgerichts Recht Höhe Zinssatzes Nebenforderung zurückgewiesen entscheidungserheblicher Zulassungsgrund . S. § vorgelegen hätte . 1 . Kläger kann Insolvenzverwalter Beklagten nochmalige Leistung übernommenen Stammeinlage Höhe € verlangen entsprechenden Teil Einzahlung 14 . März ordnungsgemäße Kapitalaufbringung erforderlich freien Verfügung Geschäftsleitung Schuldnerin geleistet Einlageschuld wirksam getilgt hat . Berufungsgericht hat rechtsbedenkenfreier tatrichterlicher Würdigung nahe liegende revisionsrechtlich Überzeugung gewonnen bereits 12 . April vorgenommene Rücküberweisung DM weitere Überweisung DM 31 . Mai selbst Rahmen eidesstattlich versicherten Angaben Insolvenzgericht " Rückzahlung " bezeichnet hat Lasten widerlegte Vermutung vorabgesprochenen objektiven Umgehung Kapitalaufbringung Herzahlen Einlagebetrages begründen . Recht hat Berufungsgericht Rahmen Würdigung Gesamtumstände verstrichenen Zeiträume Tagen ersten Rückzahlung Monaten zweiten Rückzahlung erforderlichen engen zeitlichen sachlichen Zusammenhang ursprünglichen Einzahlung Stammkapital aussagekräftiges Indiz Umgehung Kapitalaufbringung bejaht . erstgenannten Zeitraums knapp Monat entspricht Revision selbst verkennt Senatsrechtsprechung vergleichbaren Konstellation 8 . " " Rückfluss Einlagemittel ebenfalls Zeitdistanz knapp Monat lag . hält Rahmen zulässiger tatrichterlicher Würdigung Berufungsgericht erforderlichen zeitlichen sachlichen Zusammenhang auch Rückzahlung zweiten Teilbetrages DM circa Monate ersten Zahlung gegeben angesehen hat ; handelte faktisch " fortgesetzte " vornherein beabsichtigte Rückführung gesamten Raten " . Revisionsrechtlich einwandfrei hat Berufungsgericht späteren Deutungsversuche Beklagten unmissverständlichen Gegenwart anwaltlichen Vertreters Insolvenzgericht abgegebenen Erklärungen " Rückzahlung " Einlage zurückgewiesen . Zusammenhang geht Tatsache Firmenkonto schuldnerin Billigung Beklagten gleichzeitigen Eigenschaft Geschäftsführerin auch undurchsichtigen Geldtransaktionen gehörenden schwedischen Firma benutzt wurde Lasten . Ansicht Beklagten hat Berufungsgericht auch nachträgliche Tilgungswirkung Beklagten behaupteten eigenen Einzahlungen 4 . Mai Höhe DM 28 . Höhe 3.000,00 DM revisionsrechtlich einwandfrei verneint Zahlungen ausdrückliche Tilgungsbestimmung Beklagten Bezug " Wiedereinzahlung " Raten zurückgezahlten Stammeinlage verbunden noch derartige Zweckbestimmung sonstiger Weise objektiv erkennbar war . Senatsrechtsprechung ist zwar Revision Ansatz zutreffend hinweist nachträgliche Erfüllung Einlageverbindlichkeit spätere Leistung auch Fällen Herzahlens möglich vgl. nur ; setzt jedoch Berufungsgericht zutreffend erkannt hat spätere Zuflüsse eindeutig fortbestehenden Einlageverbindlichkeit objektiv zuordnen lassen . Entsprechendes gilt zutreffenden Ausführungen Berufungsgerichts erst recht Einzahlungen Ehemannes Beklagten 16 . Mai DM 13 Juli DM 1 . August DM Geschäftskonto Insolvenzschuldnerin objektiver Zusammenhang etwaigen nachträglichen Erfüllung Einlageschuld Beklagten schon Ansatz erkennbar ist . 2 . hat Rechtssache typische Einzelfallentscheidung Zulassung Berufungsgericht grundsätzliche Bedeutung . S. § Abs. Nr. . Berufungsgericht hat auch selbst angeblichen Zulassungsentscheidung nur vorsichtig einschränkend dahingehend umschrieben generelle " Frage höchstzulässigen Zeitraum Rückzahlung Stammeinlage einlagepflichtigen Gesellschafter GmbH Wegfall Tilgungswirkung ursprünglich geleisteten Einzahlung Stammeinlage führe bislang höchstrichterlich entschieden sei vorliegende Fall Veranlassung geben könnte maßgeblichen Kriterien Rahmen Grundsatzentscheidung näher umschreiben " . Beantwortung Frage ist jedoch Entscheidungsrelevanz vorliegende besondere Fallgestaltung veranlasst . Hinweis : Revisionsverfahren ist Revisionsrücknahme erledigt worden . Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung 31.10.2006