Abschrift BESCHLUSS 26 . April Rechtsstreit II . Zivilsenat hat 26 . April Vorsitzenden Richter Dr. Röhricht Richter Prof. Dr. Kraemer Dr. beschlossen : Revision Beklagten Urteil 22 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 2 Juli wird angenommen . Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung . Revision hat Endergebnis auch Aussicht Erfolg Verfahrensverstoß relevant war . Beklagte trägt Kosten Revisionsverfahrens § . Streitwert : 204.516,75 € Röhricht Kraemer