BESCHLUSS 19 . Dezember Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Beansprucht Anleger zweigliedrigen stillen Gesellschaft Schadensersatz Rückzahlung Einlage steht Auseinandersetzungsguthaben Gesellschaft vgl. Urteil 21 . März . Entscheidung Einlage zurückzufordern so gestellt werden sei niemals stiller Gesellschafter geworden muss Anleger auch Verhältnis Vertriebsverantwortlichen festhalten lassen . abtretbarer Abfindungsanspruch Schadensersatzprozess Letztgenannten Voraussetzung Zugum-Zug Verurteilung ist besteht . . 19 . Dezember ZR AG Sachverhalt : Kläger sind Jahr atypische stille Gesellschafter Immobilienhandel AG beigetreten -Gruppe gehört . haben stille Beteiligung gekündigt . Klage verlangen Beklagten Schadensersatz Form Erstattung AG geleisteten Zahlungen Gesichtspunkt Prospekthaftung . Berufungsgericht hat Klage nur Zug-um-Zug Übertragung Beteiligung Kläger AG errechnenden Abschichtungsguthabens stattgegeben Revision Vielzahl gleich gelagerter Fälle zugelassen . Senat hat Revision Beklagten einstimmigen Beschluss § zurückgewiesen . II . Zivilsenat hat 19 . Dezember Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Kraemer Münke Prof. Dr. einstimmig beschlossen : Revision Urteil Zivilkammer Landgerichts 7 . September wird § . V.m . Abs. Satz Kosten Beklagten zurückgewiesen . Begründung wird Hinweisbeschluss Senats 24 . Oktober Bezug genommen . Streitwert : € Kraemer Münke