BESCHLUSS 23 . Februar Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Statthaftigkeit Anschlußrevision einseitiger Revisionszulassung Berufungsgericht . . 23 . Februar II . Zivilsenat hat 23 . Februar Vorsitzenden Richter Dr. Röhricht Richter Prof. Dr. Dr. Münke Dr. beschlossen : Gegenvorstellung Beklagten wird Senatsbeschluß 8 . Dezember abgeändert Kläger Kosten Revisionsverfahrens Revision Anschlußrevision auferlegt werden Streitwert € festgesetzt wird . Gründe : Beklagte wurde Urteil Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts 10 . April verurteilt klagenden Insolvenzverwalter € zahlen . Beklagten wurde vorbehalten Zahlung ausgeurteilten Betrages Gegenansprüche Insolvenzverwalter Höhe € verfolgen . Berufungsgericht hat Revision Klägers zugelassen . Revision hat Kläger Begehren verfolgt angefochtene Urteil aufzuheben Beklagten Geltendmachung Gegenansprüchen Höhe € vorbehalten wurde . Beklagte hat Wege Anschlußrevision beantragt Berufungsurteil aufzuheben Zahlung € verurteilt wurde . Kläger hat Revision zurückgenommen . Beschluß 8 . Dezember hat Senat Kläger Kosten Revision auferlegt Streitwert € festgesetzt . Gegenvorstellung beantragt Beklagte Kläger Kosten Revisionsinstanz Revision Anschlußrevision aufzuerlegen Streitwert Berücksichtigung Anschlußrevision € € festzusetzen . II . Gegenvorstellung Beklagten hat Erfolg . 1 . Kläger hat gemäß § § Abs. Satz Kosten gesamten Revisionsverfahrens tragen . Zurücknahme statthaften gesetzlichen Form Frist eingelegten Revision sind Revisionskläger Kosten Revision auch Kosten zulässigen Anschlußrevision aufzuerlegen f. ; . . Anschlußrevision Beklagten war nur Klägers ergangenen Zulassungsentscheidung statthaft . Abs. Satz ausdrücklich regelt kann Anschlußrevision Unterschied § Abs. . vgl. auch dann wirksam eingelegt werden Revision Revisionsbeklagten zugelassen wurde . ohnehin Revisionsverfahren durchzuführen ist soll friedfertigen Partei ebenfalls Möglichkeit eröffnet werden Gunsten Abänderung Berufungsurteils erreichen BT-Drucks . S. ; Musielak/Ball 4 . Aufl . Rdn . 4 ; Zöller/ 25 . Aufl . Rdn . . hier gegebenen einheitlichen Lebenssachverhalts kann offen bleiben Revision Anschlußrevision rechtlichen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen müssen Sinne : Münchner Kommentar/Wenzel 2 . Aufl . Rdn . 6 ; . 4 . Aufl . Rdn . . 2 . Streitwert Revision Anschlußrevision ist € € festzusetzen . Revision Anschlußrevision unterschiedliche Streitgegenstände betreffen ist Wert zusammenzurechnen Großer Senat Zivilsachen . 5 . Oktober 1/78 . 17 . Mai . Röhricht Münke