BESCHLUSS 27 . März Rechtsstreit II . Zivilsenat hat 27 . März Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Kraemer Prof. Dr. Dr. beschlossen : Gegenvorstellung Prozessbevollmächtigten Beschwerdegegners wird Beschwerdewert Abänderung Senatsbeschlusses 13 . Februar Mio. € festgesetzt . Gründe : Prozessbevollmächtigten Beklagten eigenem Recht erhobene Gegenvorstellung ist gemäß § Abs. zulässig führt angeführten Gründen Änderung bisher festgesetzten Beschwerdewerts gemäß § Abs. Wirkung auch Gerichtsgebühren . Klägerin hat Beschwerde Zulassung Revision Weiterverfolgung Forderung Mio. € begehrt verschiedene Eventualverhältnis gestellte Lebenssachverhalte Klagegründe gestützt hat . Beschluss Zurückweisung Nichtzulassungsbeschwerde 13 . Februar hat Senat Ansicht Klägerin Bescheidung Hilfsanträge prozessualen Gründen abgelehnt geltend gemachten Zulassungsgründe verschiedene Streitgegenstände entschieden . führt Wertaddition § Abs. Satz . Kraemer Vorinstanzen : Entscheidung KG Entscheidung 18.03.2005