NAMEN Verkündet : 5 . Mai Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja Abs. persönliche Haftung Kommanditisten lebt § Abs. Satz auch dann wieder Agio zurückgezahlt wird Stand Kapitalkontos Betrag Haftsumme sinkt schon zuvor Wert mehr erreicht hat Bestätigung Sen . . 9 Juli ZR ; . Urteil 5 . Mai AG II . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat mündliche Verhandlung 5 . Mai Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Kraemer Dr. Caliebe Dr. Recht erkannt : Revision Klägerin wird Urteil Zivilkammer Landgerichts 26 . Februar Kostenpunkt insoweit abgeändert Nachteil Klägerin erkannt worden ist . Berufung Beklagten Urteil Zivilprozessabteilung Amtsgerichts 16 . Juni wird zurückgewiesen . Kosten Rechtsmittelverfahren werden Beklagten auferlegt . Tatbestand : Beklagte trat Klägerin gegründeten geschlossenen Immobilienfonds Kommanditisten Beitrittserklärung 26./29 . Oktober . zahlte vereinbarte Hafteinlage Höhe 100.000,00 DM Agios Höhe 5.000,00 DM € . Klägerin erzielte Beginn ausschließlich negative Jahresergebnisse Folge Kapitalkonten Kommanditisten negativ waren . Jahr nahm gleichwohl Kommanditisten Liquiditätsausschüttung Höhe % jeweiligen Kommanditeinlage . Klägerin Anfang Jahres mehr Lage war Tilgungsdienst B. aufgenommenen Kredite zahlen vereinbarte Rahmen Sanierungskonzepts Bank Verlangen u.a. sofortige Fälligstellung Darlehensteilbetrages Höhe Kommanditisten insgesamt gezahlten Ausschüttungsbetrages . Gesellschafterversammlung hatte Geschäftsführer zuvor Stimmenmehrheit % Abschluss Vereinbarung beauftragt . Bank hat Klägerin erteilter Zustimmung Gesellschafterversammlung ermächtigt Forderungen Kommanditisten § § Abs. eigenen Namen fremde Rechnung geltend machen . Klägerin Beklagte außergerichtlich vergeblich Rückzahlung entfallenden Ausschüttungsbetrages Höhe 3.067,65 € aufgefordert hatte erhob Klage Zahlung Betrages Zinsen Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren . Amtsgericht hat Klage stattgegeben . Berufungsgericht hat Berufung Beklagten Höhe € Betrag Agios abgewiesen . Hiergegen richtet Berufungsgericht zugelassene Revision Klägerin . Entscheidungsgründe : Revision hat Sache Erfolg führt teilweiser Abänderung angefochtenen Urteils Wiederherstellung amtsgerichtlichen Urteils . Berufungsgericht hat Begründung Entscheidung Revisionsverfahren Bedeutung Wesentlichen ausgeführt : Ausschüttung Beklagte sei insoweit haftungsunschädlich anzusehen Beklagte Handelsregister eingetragene Hafteinlage noch € Gesellschaft gezahlt habe Rückzahlung Höhe Agios erstattet worden sei eingetragenen Betrag gezahlt habe so Haftungseinlage gemindert worden sei . II . angefochtene Urteil hält Umfang Anfechtung rechtlicher Überprüfung stand . 1 . Beklagte ist gemäß § § Abs. Rückzahlung gesamten ausgeschütteten Betrages Höhe € verpflichtet . Senat bereits f. erneut zeitlich Berufungsurteil 9 Juli ZR . 8 ; . . entschieden hat ist § Abs. Rückzahlung Kommanditisten haftungsbegründend soweit Kapitalanteil Kommanditisten Betrag Haftsumme sinkt schon zuvor Wert mehr erreicht hat . 2 . So liegt Fall hier . Berufungsgericht hat unzutreffenden Ansicht Revisionserwiderung Bezugnahme amtsgerichtliche Urteil festgestellt unstreitig Klägerin Beginn ausschließlich negative Jahresergebnisse erzielte Kapitalkonten Kommanditisten dementsprechend durchweg negativ waren Ausschüttungen ohnehin schon negativen Kapitalanteil Beklagten weiter gemindert haben . ist Ausschüttung persönliche zunächst Zahlung Pflichteinlage ausgeschlossene Haftung Beklagten Umfang geleisteten Zahlung wieder aufgelebt Berufungsgericht fälschlicherweise meint ankommt Agio gesellschaftsvertraglichen Regelungen Eigenkapital zuzurechnen ist Rückzahlung Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist Rückzahlung ausdrücklich " Rückzahlung Agios " bezeichnet Angabe Zahlungsgrundes geleistet worden ist . Kraemer Vorinstanzen : AG Entscheidung 16.06.2006 Entscheidung