BESCHLUSS ZB 21 . April Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : ja : ja KapMuG Abs. Satz Nr. § Abs. § Abs. Musterverfahren ist § Abs. Satz Nr. KapMuG einzuleiten Ablauf dort genannten Frist gleichgerichtete Musterfeststellungsanträge gestellt worden sind . Anträge müssen getrennten Prozessen gestellt worden sein . reicht vielmehr einfache Streitgenossen jeweils Durchführung Musterverfahrens gerichteten Antrag gestellt haben . Möglichkeit Zurückweisung Anträge Prozessverschleppung § Abs. Satz Nr. KapMuG bleibt unberührt . Klageregister ist gemäß § Abs. einzelne Musterfeststellungsantrag einzutragen auch Streitgenossen jeweils gleichlautende Anträge gestellt haben . Beschluss 21 . April ZB II . Zivilsenat hat 21 . April Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Dr. Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Kläger 9 wird Beschluss Senats Kapitalanleger-Musterverfahren Oberlandesgerichts 9 . Februar Kostenpunkt insoweit aufgehoben Ungunsten Rechtsbeschwerdeführer entschieden worden ist . Umfang Aufhebung wird Rechtsstreit neuen Entscheidung auch Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens Beschwerdegericht zurückverwiesen . Streitwert Rechtsbeschwerdeverfahren wird € festgesetzt . Gründe : Kläger Landgericht anhängigen verlangen Beklagten Schadensersatz fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen . Kläger haben jeweils Musterfeststellungsantrag gestellt . Klageregister ist " " Antrag bekannt gemacht worden . Monaten Bekanntmachung sind gleichgerichtete Musterfeststellungsanträge weiteren Verfahren insgesamt Klägern gestellt worden . Landgericht hat " " Musterfeststellungsantrag zurückgewiesen . Klägern 9 eingelegte sofortige Beschwerde ist Erfolg geblieben . richtet Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde Kläger 9 13 . II . Rechtsbeschwerde ist begründet . 1 . Beschwerdegericht hat allerdings zutreffend angenommen Zurückweisung Musterfeststellungsantrags § Abs. KapMuG sofortige Beschwerde § Abs. Nr. statthaft ist ebenso ; . Rdn . . findet sofortige Beschwerde Entscheidungen mündliche Verhandlung erfordern Verfahren betreffendes Gesuch zurückgewiesen worden ist . Voraussetzungen sind hier erfüllt § Abs. . 2 . Beschwerdegericht ist aber folgen Annahme " " Musterfeststellungsantrag richtig : Musterfeststellungsanträge sei(en Landgericht Recht § Abs. KapMuG zurückgewiesen worden . Begründung hat Beschwerdegericht ausgeführt : Monaten Bekanntmachung Antrags seien mindestens weiteren Verfahren gleichgerichtete Musterfeststellungsanträge gestellt worden Abs. Satz Nr. KapMuG Erlass Vorlagebeschlusses voraussetze . Verfahren insgesamt Klägern derartige Anträge gestellt worden seien reiche . komme Zahl Antragsteller Zahl Verfahren Anträge gestellt worden seien . beruht einseitig formale Gesichtspunkte Vordergrund stellenden fehlerhaften Auslegung § Abs. Satz Nr. KapMuG. § Abs. KapMuG führt Prozessgericht Beschluss Musterentscheid anhängigen Verfahren zeitlich erste Musterfeststellungsantrag gestellt worden ist Monaten Bekanntmachung mindestens weiteren Verfahren gleichgerichtete Musterfeststellungen beantragt worden sind . Wortlaut Norm ist Ansicht Beschwerdegerichts eindeutig . Erheben Personen gemeinsam Klage auch hier Voraussetzungen notwendigen Streitgenossenschaft § vorliegen so kommt Kläger gemäß § selbständiges Prozessrechtsverhältnis . Prozessrechtsverhältnisse sind einfache Streitgenossenschaft lediglich äußerlich einheitlichen Verfahren miteinander verbunden . Sache nach handelt aber selbständige Verfahren 78 ; . 17 . März ; 26 . Mai insoweit abgedruckt ; MünchKommZPO/Schilken 3 . Aufl . § Rdn . 22 ; 26 . Aufl . § Rdn . 8) . Wortlaut § Abs. Satz KapMuG spricht Berücksichtigung einfachen Streitgenossen gestellten Musterfeststellungsantrags . wird Musterfeststellungsantrag Verfahren Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz Gang gesetzt Vorliegen weiteren gesetzlichen Voraussetzungen Vorlagebeschluss § KapMuG führt . Textteile Verfahren " umschreiben lediglich Teil materiellen Voraussetzungen Klageverfahren überhaupt Gesetz Musterbescheid Betracht kommt enthalten aber Aussage Zahl notwendigen Prozesse Beschwerdegericht meint . Stellen Streitgenossen jeweils Antrag handelt eigenständige Anträge auch jeweils gesondert entschieden werden muss . Auch Sinn Zweck Gesetzes ist § Abs. Satz Nr. KapMuG so auszulegen Streitgenossenschaft " Verfahren " jeweilige einzelne Prozessrechtsverhältnis verstehen ist Voraussetzungen Vorlagebeschluss also schon dann erfüllt sind insgesamt mindestens Kläger jeweils zulässigen Musterfeststellungsantrag gestellt haben ebenso siehe Sen . . 25 . Februar ZB . . ; . 28 November veröffentlicht Klageregister ; Verfügung 13 . Februar unveröffentlicht ; Reuschle Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz S. ; ; Festschrift Vollkommer S. ; Gundermann/ 458 ; Gängel/Gansel Heidel Aktienrecht Kapitalmarktrecht 2 . Aufl . Rdn . 2 ; . . 18 . September SCH veröffentlicht Klageregister ; aaO Rdn . . Einführung Musterverfahrens hat Gesetzgeber Möglichkeit schaffen wollen Verfahren Kapitalmarktinformationen Angebote Übernahmegesetz Gegenstand haben Vielzahl Personen betreffen verallgemeinerungsfähige Rechtsfragen möglichst frühen Stadium Bindungswirkung Verfahren klären Schutz Kapitalanleger verbessern . Drucks . S. . ; Sen . . 3 . Dezember ZB . Bedürfnis derartige Klärung besteht unabhängig Anleger jeweils gesondert Klage erhoben haben einfacher Streitgenossenschaft klagen . Entscheidung einen anderen Weg hängt häufig Zufälligkeiten . subjektive Klagenhäufung Anlegerschutzsachen ist jeweils Einzelfall abzustellenden Prüfung Ursächlichkeit etwaiger fehlerhafter Kapitalmarktinformationen vgl. Sen . . 9 . Mai zwar häufig stets unzweckmäßig . Letztlich nimmt auch Beschwerdegericht hinweist stehe Klägern frei Zurückweisung Musterfeststellungsantrags Prozesstrennung beantragen dann Prozesse getrennt sind neue Musterfeststellungsanträge stellen . fordert unzutreffend Einhaltung bestimmter Formalien missachtet jedoch berechtigte Interesse Kläger Streitgenossenschaft klagen Kostenvorteile zunutze machen . Systematik Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes steht Auslegungsergebnis . Allerdings werden § Abs. KapMuG Musterfeststellungsanträge Klageregister öffentlich bekannt gemacht Angaben Person jeweiligen Antragstellers machen sind . ist indessen erforderlich Wortlaut § Abs. KapMuG allgemeinen Grundsätzen Prozessrechts zulässige Musterfeststellungsantrag gesondert einzutragen ist . kann anders Beschwerdegericht meint Gefahr entstehen unklar bliebe Personen derartige Anträge gestellt haben . Auffassung Beschwerdegerichts muss Auslegung Musterverfahren notwendigerweise schon dann durchgeführt werden einzigen Gesamt-)Verfahren Streitgenossen Übrigen zulässige Musterfeststellungsanträge stellen . Fall können Musterfeststellungsanträge vielmehr Prozessverschleppung § Abs. Satz Nr. KapMuG zurückgewiesen werden Durchführung Musterverfahrens unnötigen Verfahrensausweitung Verfahrensvereinfachung führen würde . Sinn Musterverfahrens liegt nämlich Massenverfahren vereinfachen Einzelverfahren unnötig verzögern . Vorinstanzen : Entscheidung 16.10.2006 OLG Entscheidung