NAMEN Verkündet : 28 . Mai Führinger Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 28 . Mai Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Pokrant Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Klägerin wird Urteil 3 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 16 . Januar Kostenpunkt insoweit aufgehoben Klage Beklagte abgewiesen worden ist . Umfang Aufhebung wird Sache neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revision Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Klägerin ist Transportversicherungsassekuradeurin Weiteren : Empfängerin . nimmt Beklagten Verlusts Transportgut abgetretenem übergegangenem Recht Schadensersatz Anspruch . Beklagten sind Gesellschaften internationalen Paketbeförderungsunternehmens ; Beklagte hat Sitz Beklagte . Empfängerin erwarb Ende September Taipeh/ ansässigen Weiteren : Verkäuferin module . Transport Pakete verpackten Ware Empfängerin beauftragte Verkäuferin Beklagte Gut Verkäuferin übergeben wurde . Beklagte beförderte Pakete Luftfracht Flughafen Beklagte Gut Auftrag Beklagten Weitertransport Empfängerin übernahm . Pakete gingen Landtransports Empfängerin verloren . Klägerin hat Empfängerin Verlust Ware insgesamt 217.853,37 € gezahlt . hat Empfängerin auch Verkäuferin Ansprüche Schadensfall Beklagten abtreten lassen . Klägerin hat Auffassung vertreten Beklagte hafte vertragliche Luftfrachtführerin streitgegenständlichen Verlust . Umschlaglager Beklagten Flughafen grob mangelhaft organisiert sei könne Haftungsbeschränkungen berufen . Beklagte müsse Schaden Beklagten geschlossenen Frachtvertrags einstehen . Klägerin hat Beklagten Zahlung 217.853,37 € Zinsen Anspruch genommen . Beklagten haben insbesondere geltend gemacht gerichteten Ansprüche beurteilten taiwanesischem Recht . § Taiwanesischen sei Haftung Beklagten ausgeschlossen Frachtführer Vorschrift Verlust Wertgegenständen handele Computermodulen hafte Versender Wert Ware vorliegenden Fall deklariert habe . Haftungsausschluss könne auch Beklagte berufen . Landgericht hat Beklagten antragsgemäß verurteilt . Berufungsgericht hat Klage abgewiesen OLG . Berufungsgericht hat Revision zugelassen Klage Beklagte abgewiesen worden ist . zugelassenen Revision erstrebt Klägerin Wiederherstellung Klage Beklagte stattgebenden landgerichtlichen Urteils . Beklagte beantragt Rechtsmittel zurückzuweisen . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat vertragliche Haftung Beklagten Verlust Pakete § Abs. scheitern lassen . Haftung Beklagten hat verneint ausführender Frachtführer . S. § Abs. weitergehend vertragliche Frachtführer hafte . hat Berufungsgericht Revisionsinstanz Bedeutung ausgeführt : Vertragsverhältnis Verkäuferin Beklagten komme Art . Abs. taiwanesisches Sachrecht Anwendung . Anspruch Klägerin § bestehe Haftung Beklagten § Abs. ausgeschlossen sei . Beklagten Beförderung übergebenen Computermodulen handele Kostbarkeiten . S. genannten Vorschrift . Verlust Wertsachen sei Haftung Frachtführers § Abs. ausgeschlossen Frachtführer Übernahme Gutes Streitfall Wert Art Ware mitgeteilt worden seien . vertragliche Haftung Beklagten Verhältnis Verkäuferin ausführender Frachtführer . S. § Abs. sei scheide vertragliche Haftung Hauptfrachtführers vollständig ausgeschlossen sei . Schadensersatzanspruch Klägerin Beklagte Abs. Satz Verbindung Beklagten geschlossenen Frachtvertrag scheitere jedenfalls Beklagten Haftungsausschlusses § Abs. Schaden entstanden sei . Beklagte sei Verkäuferin noch Empfängerin Gutes schadensersatzpflichtig . deliktische Haftung Beklagten § Abs. § scheide ebenfalls . Anspruch Beklagte Delikt käme allein Aspekt Verletzung Verpflichtung sorgfältigen Verwahrung Obhut genommenen Sendung Betracht . Schadensersatzverpflichtung Beklagten scheitere Ergebnis jedoch Klägerin gemäß § Abs. § Abs. Verhältnis Klägerin Beklagten bestehenden Haftungsausschluss § Abs. entgegenhalten könne . II . Revision Klägerin hat Erfolg . führt Berufungsgericht Klage Beklagte abgewiesen hat Aufhebung Berufungsurteils Zurückverweisung Sache Berufungsgericht . 1 . Ergebnis Erfolg wendet Revision allerdings Verneinung Schadensersatzanspruchs Klägerin Beklagte § Abs. . Senat Verkündung Berufungsurteils entschieden hat Urt . . greift § nur dann Hauptfrachtvertrag deutsches Recht Anwendung kommt Ersatzpflicht ausführenden Frachtführers Abs. stets Verhältnis Absender vertraglichen Haupt-)Frachtführer vertraglichen Beziehungen Letzteren ausführenden Frachtführer orientiert vgl. Begründung Regierungsentwurf Transportrechtsreformgesetzes BT-Drucks . S. ; Fremuth Transportrecht Rdn . ; Transportrecht 6 . Aufl . Rdn . ; Seyffert Haftung ausführenden Frachtführers neuen deutschen Frachtrecht S. f. ; . folgt Wortlaut Vorschrift ausführende Frachtführer " gleicher Weise Frachtführer " haftet . . Berufungsgericht hat zutreffend angenommen Verkäuferin Beklagten geschlossenen Haupt-)Vertrag Art . Abs. taiwanesisches Recht Anwendung kommt . Verkäuferin Versenderin Beklagte Hauptfrachtvertrags Rechtswahl getroffen haben unterliegt Vertrag Art . Abs. Satz EGBGB Recht Staates engsten Verbindungen aufweist . . Abs. Satz wird Güterbeförderungsverträgen vermutet Staat engsten Verbindungen aufweisen Beförderer Zeitpunkt Vertragsschlusses Hauptniederlassung hat Staat auch Verladeort befindet . Beklagte hat Hauptsitz . Dort wurde Gut auch Transport verladen . Gesamtumständen ist ersichtlich Vertrag anderen Staat engere Verbindungen . S. Art . Abs. aufweist . 2 . Auffassung Berufungsgerichts kommt jedoch Grundlage Haftung Beklagten Klägerin übergangener abgetretener vertraglicher Schadensersatzanspruch Empfängerin Beklagte Unterfrachtvertrag Betracht . Beklagten geschlossenen Unterfrachtvertrag kommt Art . Abs. deutsches Frachtrecht Anwendung Beklagte Hauptniederlassung hat dort auch Verlust geratenen Pakete Weitertransport Empfängerin übernommen hat . Allerdings hat Senat Vergangenheit angenommen Empfänger Unterfrachtführer nachfolgender Frachtführer ist § Abs. . Art . Verlusts Beschädigung Hauptfrachtführer Absender Beförderung übergegebenen Gutes Schadensersatzansprüche zustehen vgl. nur . ; . . Entscheidungen sind zwar Grundlage Haftungsregimes ergangen ; beziehen aber stets auch ausdrücklich Rechtslage Handelsgesetzbuch damaligen Fassung . konnte Empfänger § . Art . Abs. Satz grundsätzlich nur Rahmen Frachtvertrags Absender Hauptfrachtführer Ersatzansprüche Verlust Beschädigung Gutes geltend machen . Unterfrachtführer sollte Empfänger nur Vorliegen besonderen Voraussetzungen § Abs. . Art . Schadensersatz verpflichtet sein . Rechtsprechung hat Senat nur Bereich Warschauer . . auch Bereich Handelsgesetzbuchs . aufgegeben . Hauptfrachtführer Beförderungsauftrag selbst vollständig ausführt eigenen Namen eigene Rechnung Unterfrachtführer Anwendungsbereich § . fallenden Beförderung beauftragt schließt selbständigen Unter-)Frachtvertrag vgl. . . Unterfrachtführer haftet Hauptfrachtführer Absender § § . . Trifft aber Unterfrachtführer Hauptfrachtführer volle Frachtführerhaftung so gibt sachgerechten Grund Haftung Empfänger Drittbegünstigtem Unterfrachtvertrags auszuschließen . ; . . Streitfall ohnehin anwendbare § steht vertraglichen Anspruch Empfängers Unterfrachtführer specialis Haftung Unterfrachtführers Empfänger anderen Rechtsverhältnis folgt . ausführende Frachtführer Maßgabe Haupt-)Frachtvertrags Absender vertraglichen haftet siehe richtet Haftung Unterfrachtführers Empfänger allein Empfänger begünstigenden Unterfrachtvertrag vgl. . ; . . -9- Haftung Beklagten scheitert Auffassung Revisionserwiderung Beklagten zugute kommenden Haftungsausschlusses gemäß § Abs. Schaden entstanden ist . Empfängerin ist Unterfrachtvertrag berechtigt eigenen Schaden Unterfrachtführer geltend machen . Frage Empfängerin Verlust Pakete Schaden erlitten hat hat Berufungsgericht Sicht folgerichtig bislang Feststellungen getroffen . stellt Abs. Satz ausdrücklich klar Empfänger Wege Drittschadensliquidation auch Schaden Absenders ersetzt verlangen kann vgl. auch . 29.3.2001 VersR ; aaO Rdn . . bislang getroffenen Feststellungen kann entnommen werden Beklagten Beklagten geschlossenen Unterfrachtvertrag Einwendungen zustehen . gegenteiliger Feststellungen ist Revisionsinstanz auszugehen Beklagte qualifiziertes Verschulden . S. § trifft . eigenen Vortrag Klägerin zumindest hilfsweise eigen gemacht hat kommt Ursache Verlust Pakete Diebstahl ehemaligen Mitarbeiter Beklagten Betracht . vorsätzliche Schadensverursachung muss Beklagte gemäß § § einstehen . Übrigen hat Beklagte dargelegt konkreten Sicherheitsvorkehrungen Verhinderung Diebstählen anvertrauten Transportgutes getroffen hat groben Mangel Betriebsorganisation schließen lässt . 3 . Erfolg wendet Revision auch Verneinung deliktischen Schadensersatzanspruchs Klägerin Beklagte 2 . Annahme Berufungsgerichts Haftung Beklagten Abs. § scheitere jedenfalls Beklagte Klägerin gemäß § Abs. § Verhältnis Klägerin Beklagten wirksamen § Abs. entgegenhalten könne kann Grundlage vorangegangenen Darlegungen Bestand haben . ist § Streitfall anwendbar kommt unter ausgeführt vertragliche Schadensersatzpflicht Beklagten Klägerin Betracht . . ist Berufungsurteil Revision Klägerin insoweit aufzuheben Klage Beklagte abgewiesen worden ist . Umfang Aufhebung ist Sache neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revision Berufungsgericht zurückzuverweisen noch Feststellungen treffen sind Beklagten Inanspruchnahme Einwendungen Beklagten geschlossenen Unterfrachtvertrag zustehen Beklagten qualifiziertes Verschulden . S. § Last fällt . Bornkamm Pokrant Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung