BESCHLUSS 13 Juli Rechtsstreit I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 13 Juli Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Pokrant Dr. Büscher Dr. beschlossen : Beschwerde Klägerin Nichtzulassung Revision Urteil 20 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 30 . Dezember wird zurückgewiesen Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts erfordert § Abs. Satz . Berufungsgericht hat Recht entschieden Rückgabe § Nr. beanstandeten Imitats Beklagte Lieferanten erneutes rechtswidriges Inverkehrbringen darstellte . weiteren Begründung wird gemäß § Abs. Satz 2 . abgesehen . Klägerin trägt Kosten § Abs. . Streitwert : € Bornkamm Büscher Pokrant Vorinstanzen : Entscheidung 05.01.2005 OLG Entscheidung