BESCHLUSS 5 . April Rechtsstreit I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 5 . April Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Dr. beschlossen : Revision Beklagten Urteil 3 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 18 November wird angenommen Verurteilung Beklagten Unterlassung bestätigt worden ist . Insoweit kommt mißbräuchliches Vorgehen Klägerin Hinblick Möglichkeit subjektiven Klagehäufung Betracht kurz Klageerhebung vorliegenden Verfahren war Sache ebenfalls ansässigen Konzerngesellschaft Klage erhoben worden . übrigen wird Revision genannte Urteil angenommen . Revision wirft insoweit Fragen grundsätzlicher Bedeutung hätte Ergebnis auch Aussicht Erfolg . Kostenentscheidung bleibt Schlußentscheidung vorbehalten . Streitwert Revision wird 5 . April DM Zeit DM festgesetzt . Büscher Bornkamm